News Inhaber von „Netbook“ macht Ansprüche geltend

M.E. schrieb:
@HappyMutant
Föhn ist da doch auch so ein Beispiel, hat das nicht eigentlich Miele oder so erfunden als anderes Wort für "Elektrischeheißlufthaartrocknungsapparatur" ;)

Die Wortmarke Fön (ohne H) ist von AEG. "Haartrockner" war dir wohl zu kurz;)
 
hayden schrieb:
Ich habe Rechte an einer Marke die plötzlich boomt.
Die Marke ist eigentlich uninteressant für mich, weil ich nur noch Ersatzteile dafür verticke.
(...)
Dann verkaufe ich die Marke an Intel für ein paar Mio, was die Bilanzen für mein Unternehmen verschönert.

Das interessante an dieser Geschichte ist, dass Psion noch Ende 2006 die Markenrechte erneuern lassen (und dafür auch eine Gebühr hingelegt):
http://register.boip.int/bmbonline/...D=900467&markNumberType=EUR&markNumber=428250

Lt. Wikipedia hat Intel den Namen "Netbook" erst 2008 eingeführt.

Also entweder hat Psion den Braten schon damals gerochen (wahrscheinlich) oder die hatten damals ein "Netbook" in der Planung/Entwicklung (auch möglich).


Egal wie es ist:
der Böse in diesem Spiel ist hier imho Intel, die sich anscheinend den Markennamen gekrallt haben. Hinter Netbook steht ja durchaus eine kreative Leistung...
 
Mal abgesehen von dem ganzen Heulen und Zähneklappern hier: Ich hab noch nie eine so vernünftig und freundlich formulierte Unterlassungsaufforderung gelesen.
 
Meiner Meinung nach ist das ein "Begriff" und keine Marke. Soll ich jetzt meinen Sprachgebrauch einschränken, nur weil jemand das "Recht an einem Begriff" hat??? Dann werden wir uns bald wieder in Zeichensprache unterhalten oder jedes zweite Wort ein "Beep" sein - so ein Schwachsinn :grr:
 
Für alle die, die sich hier wieder einmal so unheimlich aufregen müssen:

Einfach mal die Begriffe "Psion" und "Netbook" in Google oder einer anderen Suchmaschine eingeben ... und ihr dürft auch vom Baum der Erkenntnis naschen.

In diesem Fall wäre es vielleicht vergleichbar mit VIA würde einen neuen Prozessor Pentium oder K8 nennen.
 
ildottore schrieb:
Ich hab noch nie eine so vernünftig und freundlich formulierte Unterlassungsaufforderung gelesen.
Trotzdem wäre es angebracht, wenn sich die Kläger nicht immer so viel Zeit lassen würden, sondern gleich zur Tat schreiten. Man müsste dem einfach mal nen Riegel vorschieben: entweder man stellt seine Ansprüche in X Wochen/Monaten oder gar nicht.
 
Wenn sich ein Name einmal so etabliert hat, dann gehört der Name einfach freigegeben, sofern es sich nicht um eine Firma handelt, die selber ein Produkt unter diesem Namen vertreibt, was ja aber hier wieder einmal anscheinend nicht der Fall ist. Ich würde hier nur einen zur Kasse bitten und das sind die Anwälte die so unverschämte Forderungen versenden.
 
Intel hat vor einer Weile den Namen "Netbook" für die kleinen Notebooks mit Atom Plattform etabliert. Ob es jetzt die kreative Eigenleistung der Marketingabteilung war, oder ob jemand aus der selben Riege einfach schonmal ein "netBook" der Firma Psion auf der Cebit gesehen hat, tut jetzt wenig zur Sache. Allerdings wäre es doch kein Problem, einfach mal kurz nachzusehen, ob der Name schon vergeben ist, oder?

Da hat sich Intel meiner Meinung nach das Grab selbst geschaufelt, denn dass es wegen des Namens irgendwann zu Problemen kommen wird, war klar, wenn ein anderer Hersteller ein ähnliches Produkt unter dem selben Namen schon vorher vertrieben hat. Und da reagiert Psion ja noch ganz human: Keine Lösegeldforderung, keine Morddrohungen, einfach nur ein freundliches "Ihr habt unsere Rechte verletzt, lasst das in Zukunft bitte!".


Übrigens finde ich die Schreibweise "netBook" viel schöner :D
 
Ich hab da kein Mitleid. Diese riesigen Marketingabteilungen, die sich diese ganzen dummen Begriffe ausdenken, hätten lieber mal Netbook gegenchecken lassen können, bevor sie ihn Monatelang in die Welt posaunen. Nicht nur, dass jeder quersitzende Pups heutzutage einen tollen, nichtssagenden Namen bekommen muss, sie laufen damit auch gerne in die Abmahnfalle. Die wissen ganz genau, wie das läuft, mit den ganzen Rechten, Naming usw. Die haben es einfach drauf angelegt.

Jeder kleine Hansel checkt vorher Google, wenn er eine Firma aufmachen will - zumindest ob die URL noch da ist. Und diese Firmen, mit ihren Herscharren an Anwälten und Researchern denken nicht mal von 12 bis Mittag bei der Produkteinführung. Ganz toll! Nee ehrlich, da hab ich kein Mitleid.
 
Mr. Snoot schrieb:
Trotzdem wäre es angebracht, wenn sich die Kläger nicht immer so viel Zeit lassen würden, sondern gleich zur Tat schreiten. Man müsste dem einfach mal nen Riegel vorschieben: entweder man stellt seine Ansprüche in X Wochen/Monaten oder gar nicht.

Dies ist bereits heute der Fall. Ich habe schon eine Weile keine Markenrechtsangelegenheiten mehr auszufechten gehabt, aber soweit ich mich erinnere, muss eine solche Forderung innerhalb 12 Monaten nach Bekanntwerden der Verletzung angezeigt werden. Eine Markenrechtsverletzung kann in diversen Ländern (u.a. USA) auch nur dann beklagt werden, wenn die Marke vom Kläger als "lebend" nachgewiesen wird, eine reine Schreibtischleiche ist also nach einer gewissen Zeit nicht mehr schutzwürdig, so zumindest mein letzter Stand der Dinge - allerdings bin ich kein Jurist, also nagelt mich nicht drauf fest.

Im Übrigen (zumindest inder EU) kann man eine Marke immer nur für 10 Jahre sichern. Danach müssen Markenrechtsansprüche erneuert/verlängert werden. Auf einen zum Zeitpunkt der Registrierung allgemeinen Begriff kann man kein Markenrecht erwerben. Netbook ist jedoch ein recht alter Markenname von PSION. Zu der Zeit gab es nur einige Fachleute, die von Netbooks redeten und etwas später hatte Psion "Netbooks" im Angebot. Die Marke ist 2006 von Psion erneuert worden und das hätte INTEL nur ein paar Minuten Recherche gekostet.
 
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Der Witz ist nur das Intel den Begriff keineswegs als Markennamen verwendet. Im Gegenteil, dass Netbook von Psion dürfte zwar als Pate für diese Klasse gestanden haben, denn das Konzept ist keineswegs anders gewesen, es war nur seiner Zeit "voraus", aber Intel selbst nutzt hier keineswegs als Marke. Das man Atom-Chips für eine Klasse "Netbooks" anbietet stimmt, aber es gibt eben kein Intel Netbook.

Hier jetzt sich zu echauffieren wie dumm Intel doch sei, ist etwas kurz gedacht, schließlich ist Intel überhaupt nicht der Beklagte. Auch haben andere Firmen, die den Titel Netbook zusammen mit anderen Begriffen tatsächlich für ihre Produkte verwenden, diese problemlos schützen lassen. Aber weder Intel, noch Asus, noch MSI, noch HP oder wer auch immer, verwendet Netbook als Markenname für sein Gerät oder die verkauften Chips. Und ob Intel seine Studie nun Netbook genannt hat ist relativ latte, man zieht daraus offiziell gar keine Gewinn, die Plattform heißt ganz anders.

Ob der Anspruch auf den Titel einer Webseite überhaupt gültig ist, ist überhaupt abzuwarten. Am Ende möchte Toshiba den Begriff Notebook für sich alleine beanspruchen. Auch aus einer Marketingmasche entsprungen, ist es dennoch heute ein Synonym für Laptop. Und stationäre Geräte "Desktop", also Schreibtischoberfläche zu nennen, ja das ist auch eine grandiose Leistung für eine Gerätebezeichnung. Das Kind braucht halt einen Namen. Und kleine Subnotebooks ist da irgendwie nicht weniger lahm. :rolleyes:
 
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Ladys and Gentlemen,

dashier ist ein Netbook:

http://www.psionwelt.de/besprech/netbook.htm
Dscn0718.jpg


Sehen den winzlingen von Asus und Acer etc. schon recht ähnlich, aber das Namenspatent liegt nunmal bei Psion, und wenn ich ein solches Produkt hätte, und jedes andere Produkt das ähnlich aussieht würde mit meinem Patentnamen angepriesen, ohne jedoch dass das eigene Produkt einen nennenswerten Erfolg hätte oder auf der Welle mitreiten könnte, würde mir das auch ziemlich stinken.

Drum finde ich dass hier dieser Brief gerechtfertigt ist. Und in dem Brief wird ja auch nicht wirklich gedroht, sondern vorerst "gebeten" den patentierten Namen nur dann zu verwenden, wenn er auch wirklich mit dem eigentlichen Produkt zusammenhängt.

Find ich jetz garnicht schlimm.

Und man kann auch noch nicht von "Kläger" reden, da auch niemand verklagt wurde. Alles in allem eine zivilisierte Vorgehensweise.
 
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HappyMutant schrieb:
... Das Kind braucht halt einen Namen. Und kleine Subnotebooks ist da irgendwie nicht weniger lahm. :rolleyes:
Da die grenze zwischen Notebook/Laptop und "Netbook" absolut fließend und vollkommen unklar ist - die neuesten "Netbooks" sind gerne mal größer als 10", da ist mein altes iBook 12" nicht weit von entfernt unbd "Rechenleistung bei Computern als Klassengröße zu definieren ist sowieso unsinn, weils ja auch da viel zu fließende Unterschiede gibt und der Fortschritt bei der Rechenleistung zu schnell ist. Es gibt weniger und mehr leistungsfähige Computer, das aber mit hunderten Fächern unbd nicht in drei Stufen, wie es diese neuen Klassenbegriffe (Nettop und Netbook) suggerieren. mag ja sein, dass sich Menschen nach wenigen festen Kathegorien sehnen, aber der Punkt ist, dass es diese bei Heimcomputern, oder wie Steve Jobs mal vor einigen Jahren in einem Doppelionterview mit Bill Gates gesagt hat "PCs as Personal Computers in general" (Macs inbegriffen), einfach nicht gibt. Eine Herstellerübergreiffende Preisklasse als feste Größe zu definieren ist deshalb schwachsinn, weil dann ganz schnell Asrock-Netbooks auf den markt kommen, die 100 Euro weniger als Asus-Netbooks kosten - die Geräteklasse ist eben nicht fest definierbar und was nicht fest definierbar ist braucht auch keinen herstellerübergreiffenden fest definierbaren Namen. ;)
 
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