PcNichtsNutz
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2014
- Beiträge
- 1.451
Ich habe gestern auf Instagram ca. 10 von 50 Profilen hintereinander entfolgt und bei einem weiteren erschien die Meldung, dass sie meinen Account vorübergehend gesperrt haben, wegen verdächtigem Verhalten.
Dann hieß es, ich muss ihnen meine Handynummer geben, sonst kann ich eine Entsperrung vergessen. Also habe ich Meta tatsächlich meine Handynummer gegeben (ich brauche dringend eine Zweite für so etwas) und im Nachhinein hat es mich umso mehr geärgert, da sie meinen Account nach einer Überprüfung dauerhaft gesperrt haben.
Trifft alles nicht auf mich mit meinen 35 Followern zu, außer das ich 3 Bilder von 2018 im Profil hatte, die einfach nur komplett schwarz waren. Ist das jetzt ein Grund mich zu sperren und andere nicht?
Jetzt kann man nochmal eine erneute Überprüfung anfordern, aber das ist bei mir eh nicht möglich, da ich damals eine generierte E-Mail-Adresse verwendet habe, da ich Facebook nicht meine echten Daten geben wollte. Mir ist der Account auch völlig egal, da er dazu da war, um Zugriff auf die Plattform und App zu haben, nur leider ist die Liste mit den ganzen gelikten Beiträgen weg. Manches habe ich mir gespeichert, um es später nochmal anzuschauen. Aber schon dämlich, dass ich die E-Mail-Adresse selbst eingeben muss. Ist doch egal ob sie kenne oder nicht, wenn eine Mail an die Adresse geschickt wird, habe ich entweder den Zugang zu dem E-Mail-Konto oder nicht.
Jetzt zu meiner Frage, fast vergessen.
Man kann doch bei Facebook einen Ausdruck anfordern mit allen Sachen, die sie über einen gespeichert haben. Kann ich das auch für Instagram machen, ohne noch die E-Mail-Adresse zu besitzen? Und obwohl das Konto deaktiviert/gesperrt ist? So käme ich vielleicht an die Konten dran, bei denen ich geliked und kommentiert habe.
Dann hieß es, ich muss ihnen meine Handynummer geben, sonst kann ich eine Entsperrung vergessen. Also habe ich Meta tatsächlich meine Handynummer gegeben (ich brauche dringend eine Zweite für so etwas) und im Nachhinein hat es mich umso mehr geärgert, da sie meinen Account nach einer Überprüfung dauerhaft gesperrt haben.
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Trifft alles nicht auf mich mit meinen 35 Followern zu, außer das ich 3 Bilder von 2018 im Profil hatte, die einfach nur komplett schwarz waren. Ist das jetzt ein Grund mich zu sperren und andere nicht?
Jetzt kann man nochmal eine erneute Überprüfung anfordern, aber das ist bei mir eh nicht möglich, da ich damals eine generierte E-Mail-Adresse verwendet habe, da ich Facebook nicht meine echten Daten geben wollte. Mir ist der Account auch völlig egal, da er dazu da war, um Zugriff auf die Plattform und App zu haben, nur leider ist die Liste mit den ganzen gelikten Beiträgen weg. Manches habe ich mir gespeichert, um es später nochmal anzuschauen. Aber schon dämlich, dass ich die E-Mail-Adresse selbst eingeben muss. Ist doch egal ob sie kenne oder nicht, wenn eine Mail an die Adresse geschickt wird, habe ich entweder den Zugang zu dem E-Mail-Konto oder nicht.
Ergänzung ()
Jetzt zu meiner Frage, fast vergessen.
Man kann doch bei Facebook einen Ausdruck anfordern mit allen Sachen, die sie über einen gespeichert haben. Kann ich das auch für Instagram machen, ohne noch die E-Mail-Adresse zu besitzen? Und obwohl das Konto deaktiviert/gesperrt ist? So käme ich vielleicht an die Konten dran, bei denen ich geliked und kommentiert habe.