Benni1990 schrieb:
Kann das BKA/BND/LKA die trojaner einfach wahrlos einsetzten oder nur bei einer Terroristischen gefahr einer Person oder Rechts Radiakalismus Etc? Sprich es muss erst ein verdacht gegeben sein?
Edit: Es sind polizeiliche Maßnahmen der Überwachung- und Hausdurchsuchung gemeint und nicht jedwede polizeiliche Maßnahme. Im Gegensatz zu Maßnahmen von Geheimdiensten, wo es meist keine richterliche Kontrolle gibt.
/Edit
Für alle polizeilichen Maßnahmen sollte es den sogenannten Richtervorbehalt geben. Daher, die Exekutive muss eine Maßnahme durch die Judikative Gewalt genehmigen lassen. Zu der Prüfauftrag sollte immer eine Abwegung zwischen den Rechten der Betroffenen und dem Interesse der Öffentlichkeit Straftaten vorzubeugen, zu unterbinden und/oder aufzuklären. Quasi ist das analog zum Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchungen. Wobei Hausdurchsuchungen sich grundlegend dadurch unterscheiden, dass sie weit weniger verdeckt stattfinden.
Gerade bei technischen Maßnahmen wird da aber schon länger kritisiert, dass entsprechende Maßnahmen einfach durchgewunken werden. Artikel von 2011:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-10/trojaner-richtervorbehalt-2
Kritisiert den Einsatz eines bayrischen Trojaners, der weit mehr erfasste als notwendig als auch die massive Funkzellenüberwachung in Dresden.
Wobei der Effektivität Richtervorbehalt generell kritisiert wird (wichtig: die Notwendigkeit kritisiert nach meiner Einschätzung Niemand, der nicht sowieso Probleme mit dem Grundgesetz hat):
https://www.zis-online.com/dat/artikel/2006_1_4.pdf (anno 2006)
Oder zuletzt der Höhepunkt, als jemand auf Twitter den Hamburger Innensenator Andy Grote als "1Pimmel" bezeichnete, er diese Tat gestand und Tage später bei seiner getrennt lebenden Exfreundin eingeritten wurde. Wo die judikative Prüfung mehrfach fehlgeschlagen ist. Nach dem Geständnis war die Durchsuchung sinnlos, die schwere der Tat war Imho auch nicht gegeben und es war auch nicht gesichert, dass die Durchsuchung der Adresse überhaupt das Gewünschte Ergebnis liefern konnte:
https://www.abendblatt.de/hamburg/a...schaft-kritik-ehemaliger-richter-twitter.html
Und nicht zu vergessen, dass div. Polizeigesetze der Länder zuletzt stark zu Ungunsten von Bürgern formuliert wurden. Wie zum Beispiel in NRW unter CDU und FDP[1] Regierung, wo Polizeigewahrsam ohne Richtervorbehalt auf bis zu eine Woche ausgedehnt wurde:
https://netzpolitik.org/2021/polizeigesetz-nrw-eine-woche-ohne-anklage-in-gewahrsam/
[1] liberale Freiheitspartei am Arsch
Czk666 schrieb:
Kann der CCC nicht mal eine Anleitung veröffentlichen wie du diesen Trojaner aufdecken kannst?
Bei den Datenspenden die der CCC bzw. Club Nahe Inditäten bisher bekam ist anzunehmen, dass kritische Informationen auch an andere Sicherheitsforscher und Antivirenhersteller gingen.
Ansonsten ist bei ausreichend guten Angreifern meist soviel Dynamik bei den entsprechenden Softwarekomponenten gegeben, dass es keinen Goldstandard gibt. Im Zweifelsfall muss man jedes Paket Netzwerkverkehr sichten und jeden Prozess eines Rechners auseinandernehmen.