News Interne Prüfberichte: Staatstrojaner kaum zu kontrollieren

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Das ist ein interner Prüfbericht und keine Masterarbeit. ;)
 
Irgendwie überrascht mich das Ganze gar nicht. Auffällig ist jedoch, dass die Anzahl der Kommentare und damit scheinbar auch das Interesse der Leser im Verhältnis zu anderen Nachrichten hier deutlich geringer ausfällt.
 
bikerider schrieb:
Irgendwie überrascht mich das Ganze gar nicht. Auffällig ist jedoch, dass die Anzahl der Kommentare und damit scheinbar auch das Interesse der Leser im Verhältnis zu anderen Nachrichten hier deutlich geringer ausfällt.
Das wird sicher nicht nur das sein, bei so einem Thema scheint es sehr schwierig zu sein, den richtigen Ton beim Kommentieren zu treffen. Mein Kommentar ging nicht durch...
Irgendwo fühle ich mich bei sowas inzwischen auch einfach nur noch ohnmächtig und weiß schon gar nicht mehr, was ich dazu sagen/denken soll.

Ging mir in dem Kommentar darum, dass die Verschlussdauer (bis 2080) auffällig lang ist und viele die Aufhebung nicht mehr erleben werden.
 
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Piktogramm schrieb:
Für alle polizeilichen Maßnahmen sollte es den sogenannten Richtervorbehalt geben
Die alle sehr ich jetzt nicht die Notwendigkeit, das würde auch die Kapazitäten der Gerichte sprengen.

Aber gerade bei solchen massiven Eingriffen in die Grundrechte sehe ich das auch als unabdingbar an.

Für jede Freiheitsentziehende Maßnahme im Krankenhaus braucht es eine richterliche Genehmigung und dazu ein Verfahrenspfleger, der Auge darauf hat, daß gleiche erwarte ich in diesem Bereich auch.

Sobald es Eingriffe in die Grundrechte sind, erwarte ich eine neutrale Kontrollinstanz.
 
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@mykoma
Ich werde es mal editieren. Polizeiliche Überwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen waren gemeint. Im Gegensatz zu Maßnahmen der Geheimdienste, die im Regelfall keiner richterlichen Kontrolle unterliegen.
 
Hat mal jemand von euch auf den Link zum Netzpolitik Artikel geklickt?
Die waren sogar so kreativ und haben als Joke die URL Zeile geschwärzt, ich kack ab! 😂

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Aber ist auch richtig so - ohne Humor kann ich das alles schon lange nicht mehr ertragen.
 
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Kassandra_89 schrieb:
Manchmal denke ich, es wäre einfach besser nicht so viel zu wissen.
Dann wird mir wenigstens nicht mehr Schwindelig und Schlecht, von der Geschwindigkeit wie unsere Bürgerrechte massakriert werden.
Es wird noch schlimmer werden in den nächsten 10 Jahren, dann werden wir nicht mehr viel zu entscheiden haben.
 
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Hatsune_Miku schrieb:
Was soll man dazu noch sagen? Und wundern tut es mich sowieso nicht mehr da man hier wohl nichts mehr anständig auf die reihe bekommt
Das ist ein Denkfehler, so wie Leute die Regierung fälschlich für Versager halten. Wer sagt denn das man das überhaupt auf die Reihe bekommen will!
Kassandra_89 schrieb:
Manchmal denke ich, es wäre einfach besser nicht so viel zu wissen.
Dann wird mir wenigstens nicht mehr Schwindelig und Schlecht, von der Geschwindigkeit wie unsere Bürgerrechte massakriert werden.
Das stimmt nicht, es wird dir nur mit schwindliger Geschwindigkeit deutlich.
Als Beispiel. Du hast seit 20 Jahren eine Versicherung gegen Wasserschäden im Keller. Jetzt wird dein Keller überflutet, die Versicherung weigert sich aber zu zahlen und das Gericht lehnt die Annahme ab. Hattest du je Versicherungsschutz?

@mykoma
Neutrale Kontrollinstanz bei Grundrechtseingriffen? Du scheinst die letzten 2 Jahre geschlafen zu haben.
 
Axxid schrieb:
Aber ich sehe es so, dass Spionage (/Ueberwachung/Eindringen in die Privatssphaere) an sich illegal ist und daher erst entsprechend gerichtlich freigegeben, bzw der Einsatz streng geregelt werden muss.
Verdachtsunabhängige Eingriffe in die Privatsphäre sind illegal.
Bei begründeten Eingriffen ist immer eine schriftliche Anordnung in Form eines richterlichen Beschlusses erforderlich. Es sei denn, es ist Gefahr in Verzug oder es besteht Fluchtgefahr.
Da kann die Anordnung auch mündlich (telefonisch) eingeholt werden. Aber auch da kann man nicht ohne Anordnung eines Richters agieren und im Nachhinein muss die Anordnung dann auch in schriftlicher Form vorliegen.

Die Überwachung (das Observieren) von verdächtigen Personen muss, egal in welcher Form die stattfinden soll, von dem zuständigen Staatsanwalt angeordnet werden. Das geschieht in der Regel schriftlich, kann aber auch mündlich erteilt werden.
 
Wir leben doch "im besten Deutschland was es jemals gab" (laut Steinmaier) /Ironie aus

Mich wundert garnichts mehr in diesem Land. Gibt es keine Antivirenscanner für den Staatstrojaner? :D
 
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Kassandra_89 schrieb:
Manchmal denke ich, es wäre einfach besser nicht so viel zu wissen.
Dann wird mir wenigstens nicht mehr Schwindelig und Schlecht, von der Geschwindigkeit wie unsere Bürgerrechte massakriert werden.
Ich glaube, das wäre die allerschlechteste Wahl. Dann geht das im Geheimen immer so weiter und wenn wir nichts tun und uns dagegen auflehnen, dann könnten wir hier auch bald chinesische oder schlimmere Verhältnisse haben. Aber hey, das ist dann wie immer nur zu unserem Besten.
 
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