Dass es in speziellen Fällen möglich sein könnte, den Zugang einer Email glaubhaft zu machen, ändert ja nichts daran, dass es grundsätzlich kaum möglich ist, den Zugang einer Email nachzuweisen. Aber, wenn beipielsweise die Polizei einen Computer beschlagnahmt und man daraus den Zugang der Email an den Computerbesitzer nachweisen könnte und in ähnlichen Einzelfällen auch, dann gilt so etwas eben in hunderten von Millionen anderen Fällen eben nicht.
Und was die gerichtliche "Zustellung" betrifft, da geht im Grunde nicht "alles durcheinander", denndamit verhält es sich so, dass Juristen sich oft einen Allgewaltigkeitsanspruch anmaßen und Begriffe, die sie auf ihrem Fachgebiet für sich vereinnahmt haben, für die Alltagssprache als tabu erachten ! So ist es aber nicht ! Das Wort Zustellung gab es in der Alltagssprache schon lange, bevor es für die juristischen Zwecke vereinnahmt wurde; es ist deshalb aber hanebüchen, der Altagssprache die Benutzung dieses Wortes für alltägliche Benutzung, etwa für die Zustellung eines Einschreibens an einen Empfänger durch den Postboten quasi untersagen zu wollen und den Alltagssprachlern vorzuwerfen, es ginge bei denen alles durcheinnader, nur weil sie sich in der Alttagssprache nicht an juristischen Usus halten.
Es gibt dabei vorliegend nicht einmal eine Verwechslungsmöglichkeit: Die Zustellung eines Einschreibebriefes ist eineindeutig, eine gerichtliche Zustellung eines Einschreibens gibt es nämlich nicht !
Ein ähnliches Wort, das gerne von Juisten mißbraucht wird, ist beispielsweise das Wort "Termin"; weil im gerichtlichen Sinne Termin eben Verhandlung bedeutet, zucken manche Juristen schon auf, wenn man von einem Termin bei seinem Zahnarzt spricht; dabei ist die juristische Benutzung des Wortes Termin im Grunde sogar falsch, weil es nur eine Verkürzung für die eigentlich korrekte Bezeichnung Verhandlungstermin darstellt; im Grunde drücken sich deshalb die Juristen sogar semantisch falsch aus, wenn Sie "nur" von Termin sprechen, eigentlich aber Verhandlungstermin meinen !