Corristo123 schrieb:Du kannst theoretisch auch mündlich mahnen. Problem ist dabei halt die Beweisbarkeit, da es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt. Am besten verfasst man sie schriftlich, aber es ist eben nicht vorgeschrieben.
Also den Empfang einer E-Mail ist so eine Sache, klar wird die sicher im Postfach zugestellt, und sie gelangt in meinen Empfangsbereich. Hingegen steht nirgends im Gesetz wie oft ich meine E-Mails zu checken hab. Ich lauf ja normal auch net an meinem E-Mail Postfach vorbei wenn ich ins Haus laufe, wie am normalen Briefkasten. Von daher würde ich den "Empfang" einer solchen Mail mal in Frage stellen.
Allerdings waren die ersten 2 Mahnungen Kulanz, denn du kannst mit der ersten Mahnung schon das gerichtlche Mahnverfahren androhen und auch Mahngebüren verlangen. Und da dieser Brief auch per Post kommt, find ich hat alles schon seine Richtigkeit.
Ok sehr Kundenfreundlich ist das nicht mit der Mahnung per E-Mail, aber heute ist jeder auf möglichst günstige Preise aus, leider.