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D.h. der Tip ist, zu den Eltern zu ziehen - wenn auch nur offiziell - und dort gibt es den vertraglich festgelegten Anschluss nicht bzw. die einzige Leitung ist bereits belegt, d.h. Sonderkündigungsrecht?
Natürlich offiziell und auch dort wohnen, da man sonst mit dem Melderecht in Konflikt kommt und dazu rufe ich hier keinesfalls auf. Aber ja, die Annahme ist, dass der Vertrag am Land womöglich nicht bereit gestellt werden kann und dann eine Sonderkündigung in Frage kommt.
Klingt gut. Ich bezweifle zwar, dass der TE sich nochmal hier blicken lässt, aber Dritte sollten nun genug moralische/unmoralische, legale/extralegale Lösungsansätze haben. Es ist ja ein recht häufiges Problem.
Btw, ich habe mal - weil ich es einfach verschlampt habe - fast ein Jahr ‚gegen das Melderecht‘ verstoßen. Die Konsequenz war eine verhältnismäßig lapidare Gebühr. Nur so als Info… falls man „zu seinen Eitern ziehen“ will - wink, wink.
Man sollte aber bedenken dass man das, wenn man es dann wieder rückgängig machen will, nur mit einer neuen Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters in der eigentlichen Wohnung machen kann.
Und wenn der sich weigert an deinem Verstoß gegen das Melderecht mitzumachen hast du ein saftiges Problem an der Backe.
BTW: Dieses Sonderrecht gilt nicht bei Umzug von Businessanschlüssen.
Ich hatte das so verstanden, dass sowieso mit dem Vermieter der Partnerin der Einzug abgeklärt wird und man dementsprechend die Bescheinigung bekommt - mit diesem Plan dann eben erst für einen späteren Einzug. Gast war
Man ja vermutlich schon vorher oft und lange in der Wohnung.
Daher muss der Vermieter gar nicht Teil eines konspirativen Netzwerks werden, sondern alles läuft ganz regulär.