Internetanschluss teilen mit Nachbar, aber sicher und mit QOS

Restecp

Lt. Junior Grade
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Feb. 2003
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Hallo zusammen,

mein Nachbar und ich würden uns gerne den Internanschluss teilen.
Es soll aber sicher werden, so dass er nicht auf mein Netzwerk Zugriff hat und ich ihm besten Fall bei Missbrauch auch nachweisen kann, dass der Zugriff von ihm aus stattgefunden hat.
Ausgangspunkt ist bei mir Internet über Kabel (Unitymeda/Vodafone 150Mbit) mit einer Unitymedia Connect Box.
Ziel ist:
1. Mit hoher Priorität und hoher Datenrate meine Wohnung mit WLAN 2,4GHz + 5GHz komplett zu versorgen und meinen TV über LAN ans Internet anschließen.
2. Den Nachbar mit niedriger Priorität und niedrigerer Datenrate mit 1 LAN-Anschluss zu versorgen. Nachbar sitzt im Keller, keine Chance ihn mit WLAN zu erreichen. Es gibt auch keinerlei Mobilfunkempfang dort unten.

Ich habe mir folgendes gedacht:
Ich schließe einen Zyxel 5-Port Switch, Gigabit, Web Managed [GS1200-5] an die Connect Box über LAN an.
Über den wird dann der Nachbar per LAN versorgt über einen Anschluss mit niedrigster QOS Priorität.
An einen weiteren Anschluss des Switch schließe ich dann mit höchster QOS Priorität einen TP-Link Archer C6 Dualband Gigabit WLAN-Router an, mit dem ich meine Wohnung mit WLAN versorge. Zusätzlich noch meinen TV über LAN mit hoher QOS Priorität an den Switch.

Ist das so die beste Lösung? Kann ich so all das erreichen, was ich möchte? Oder habt ihr bessere Ideen? :)

Danke im voraus.
 
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Darf ich fragen, aus welchem Grund ihr euch das teilen wollt, er eine niedriege Priorität und du eine hohe bekommen soll? P.S.: Ich würde mal bei Vodafone (Unitymedia gibt es nicht mehr) nachfragen ob die AGB das überhaupt gestatten. Es ist nämlich so, dass die Telekom das in ihren AGBs schon mal untersagt
 
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Vernünftigen Router der VLAN kann und QoS beherrscht. Der Nachbar bekommt ein VLAN das über QoS bzw umgekehrtes QoS (max bandwidth) kann. gesteuert wird. Am Router wird ein LAN-Port dem VLAN zugewiesen und alles was daran angeschlossen wird ist im gleichen VLAN. Die Endgeräte müssen kein VLAN beherrschen.
 
Restecp schrieb:
ihm besten Fall bei Missbrauch auch nachweisen kann, dass der Zugriff von ihm aus stattgefunden hat.
Da würde ich mich auch nochmal schlau machen inwiefern dir das was bringt - nicht, dass immer der Anschlusseigentümer haftet.

Verstehe aber nicht warum ihr euch das teilen wollt, wenn du ihm anscheinend nicht vertraust und ihn auch geschwindigkeitsmäßig benachteiligen möchtest.
 
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Im Keller gibt es keinen Internetanschluss, da die Hausgemeinschaft das nicht genehmigt. Er macht dort nur sein HomeOffice und geht danach wieder nach Hause. (Ist eigetnlich kine Wohnung da unten). Daheim kann er kein HomeOffice machen mit 3 Kindern in einer 4 Zimmer WOhnung.
 
Die Störerhaftung ist abgeschafft, daher hast du da erst mal wenig zu befürchten.
Richtig umsetzen kannst du das aber nur mit einem Router/einer Firewall die gescheites Traffic Shaping macht. Dann kannst du maximale Bandbreiten für ihn setzen und die beiden Netze natürlich auch gegeneinander abschotten. Sowas geht z.B. mit einem kleinen Firewall-PC (da gibts zig Varianten mit Atom/Celeron onboard und mehreren Netzwerkschnittstellen)
1643809002560.png

Darauf kommt dann OpnSense/pfsense oder die Sophos UTM Home Edition und du hast alle Möglichkeiten.
Habe sowas bei mir mit Sophos UTM Home am laufen.
 
Wenn du ihm nicht vertraust dann solltest du auch kein Internetanschluss teilen.
Ich hab das damals mit ner FritzBox gelöst, der Nachbar hat ein LAN Anschluss bekommen der als Gastezugang konfiguriert war.
 
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Restecp schrieb:
Es soll aber sicher werden, so dass er nicht auf mein Netzwerk Zugriff hat und ich ihm besten Fall bei Missbrauch auch nachweisen kann, dass der Zugriff von ihm aus stattgefunden hat.
Dafür musst du aber genau protokollieren, wann welcher Zugriff von wo erfolgt ist. Das wird die Unitymedia Connect Box garantiert nicht können, dafür brauchst du eine Firewall. Dann sicherst du dich in Bezug auf Störerhaftung ab (die es soweit ich weiß auch gar nicht mehr gibt), aber dafür musst du dann dich um Datenschutz kümmern.

Und du willst wirklich jemanden, der Home Office macht eine geringe QoS-Priorität geben? QoS ist schon lange her bei mir, aber bezieht sich QoS nicht immer auf die zur Verfügung stehende Bandbreite am Anschluss? Die Verbindung zwischen Zyxel Switch und Connect Box ist Gigabit. Ich weiß nicht, ob QoS dann überhaupt eingreift, wenn die vollen 150Mb/s von deinem Internetanschluss eingefordert werden.

Ganz ehrlich: Ich würde mir die Mühe sparen. Entweder vertraust du ihm, dass er mit dem Anschluss keinen Quatsch macht und die Bandbreite nicht dauerhaft blockiert oder du lässt es sein. Bestenfalls einen Gastzugang über die Fritz!Box würde ich noch machen, damit er meine Geräte nicht sieht.


Edith: Sehe gerade, dass man bei der Fritz!Box die Geschwindigkeit des Gastzugangs begrenzen kann. https://avm.de/service/wissensdaten.../294_WLAN-Gastzugang-in-FRITZ-Box-einrichten/
 
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Woher willst du wissen, ob der da unten nicht irgendwelche kriminellen Dinge tut? Ob er dort möglicherweise ein Darknet Imperium leitet oder kinderpornografisches Material shared?
 
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Übrigens. Traffic shaping/qos und wie das alles heisst kannst du als normaluser nur bis zum Router selber regeln. Was von Router ins Internet und zurück geht, regelt nur der Provider. So gesehen macht vlan über dem Switch zum Router Sinn, priorisieren eher weniger, besonders mit Kabelinternet
 
Restecp schrieb:
Im Keller gibt es keinen Internetanschluss, da die Hausgemeinschaft das nicht genehmigt. Er macht dort nur sein HomeOffice und geht danach wieder nach Hause. (Ist eigetnlich kine Wohnung da unten). Daheim kann er kein HomeOffice machen mit 3 Kindern in einer 4 Zimmer WOhnung.
Eine zusätzliche TAE-Dose neben dem APL wird er wohl noch kriegen, oder?
Vom DSLAM > APL sind normal noch Reserveadern frei für zustätzliche Anschlüsse, oder wenn mit einem bisherigen Adernpaar Probleme bestehen.

Er braucht dann nur noch Kabel von der TAE zu seinem Keller, in dem er dann ein Modem oder Router mit Modem anschließen kann.
 
Restecp schrieb:
Nachbar mit niedriger Priorität und niedrigerer Datenrate
Eigentlich geht man anders herum ran und du reservierst dir Bandbreite und begrenzt nicht die vom Nachbarn. Wäre ja gemein, wenn die Internet-Leitung leer ist, weil du nichts machst und der Nachbar trotzdem nur die Hälfte nutzen kann und die andere Hälfte brach liegt. 🙂
Der Gastzugang von Fritzboxen kann das und wäre äußerst einfach einzurichten.
https://avm.de/service/wissensdaten.../294_WLAN-Gastzugang-in-FRITZ-Box-einrichten/
Mir fällt aber auf, dass diese Reservierung fürs Heimnetz (Gastnetz kann nur, wenn Heimnetz leer) bei Kabelroutern zumindest in der Dokumentation fehlt.
https://avm.de/service/wissensdaten..._WLAN-Gastzugang-privater-Hotspot-einrichten/
 
Restecp schrieb:
2. Den Nachbar mit niedriger Priorität und niedrigerer Datenrate mit 1 LAN-Anschluss zu versorgen. Nachbar sitzt im Keller, keine Chance ihn mit WLAN zu erreichen. Es gibt auch keinerlei Mobilfunkempfang dort unten.
Aber ein LAN-Kabel geht da runter? Wäre dann vielleicht ein LTE Router mit LAN-Buchse eine Möglichkeit?

Ansonsten sehe ich es wie die anderen hier. Wenn nur ein "Halbvertrauen" besteht (was nachvollziehbar ist), dann würde ich das nicht über meinen Anschluss laufen lassen. Auch wenn Störerhaftung nicht mehr so problematisch ist, es bleibt der Ärger, wenn was passieren sollte.

Ich würde da erst mal alle anderen Lösungsmöglichkeiten prüfen, da es wohl beruflich ist, darf das aus meiner Sicht auch was kosten.
 
Hallo zusammen,

mein neuer Nachbar hatte mich auch wegen Internet gefragt.

Zur Störerhaftung habe ich das gefunden:

"Die Störerhaftung in der aktuellen Rechtsprechung

Wird von einem Internetanschuss aus eine strafbare Handlung, wie beispielsweise die Vervielfältigung urheberrechtlichen Materials, begangen, geriet in der Vergangenheit oft der Inhaber des W-LAN Zugangs ins Visier der Abmahner. Auch wenn diese sogenannte Störerhaftung vor allem für Hoteliers oder Pensionsbetreiber und andere gewerbliche Betreiber von vielen Gerichten verneint und inzwischen per Gesetz unterbunden wurde, so bleibt sie beispielsweise in WGs noch immer bestehen. Gerade in Wohngemeinschaften oder bei der Aufnahme eines Untermieters ist es oft der Fall, dass der Wohnungsinhaber den anderen Mitgliedern der Wohngemeinschaft oder dem Untermieter gegen ein Entgelt Zugang zu seinem W-LAN gewährt.

Werden über diesen Zugang jedoch strafbare Handlungen begangen, so haftet in erster Linie der Zugangsinhaber, sofern er nicht nachweisen kann, dass Dritte den Zugang nutzen und er diese darüber aufgeklärt hat, dass strafbare Handlungen wie beispielsweise illegales Filesharing zu unterlassen sind."

Quelle: https://www.juraforum.de/muster-vor...ng-eines-internetzugangs-beispielsweise-w-lan

Ich würde ihn das gerne geben, aber da ich da im schlimmsten Fall nicht rauskomme mache ich es nicht. Ich hatte außerdem schon schlechte Erfahrungen in einer WG.

Gruß Marker
 
Das Problem bei sowas ist immer: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Die veränderte Störerhaftung ist nämlich kein Freifahrtsschein für illegale Aktivitäten im Internet. Im Zweifelsfalle reicht es daher nicht, sich einfach darauf zurückzuziehen, dass Dritte Zugang zum Anschluss haben.

Allerdings kann man generell nur davon abraten, eine Rechtsberatung im weitesten Sinne in einem öffentlichen Forum einzuholen. Du kennst weder den Hintergrund derjenigen, die sagen das sei alles in Ordnung, noch den Hintergrund jener, die das Gegenteil behaupten. Und in gefühlt 99 von 100 Fällen hat keine der beiden Parteien Recht, weil sie alle keine Anwälte sind.......................

Wenn du also auf der sicheren Seite sein willst, solltest du einen Anwalt um Rat fragen, sei es über deine Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) oder ggfs über die Verbraucherzentrale. Nur dort wirst du rechtlich belastbare Informationen und gegebenenfalls auch eine Vorlage für etwaige schriftliche Vereinbarungen mit dem Nachbarn bekommen.


Bedenke auch, dass das Teilen eines Internetanschlusses mit Dritten gegen die AGB des Providers verstoßen kann. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn's am Ende doch vor's Gericht gibt und du dich auf deinen Nachbarn als Mitbenutzer beziehst, gibst du effektiv eine Vertragsverletzung zu - so das Teilen denn in den AGB untersagt ist.
 
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Freifunk könnte noch ein gangbarer Weg sein. Aber auch das muss jeder selbst wissen.
 
Freifunk gibt es bei mir leider nicht. Aber für meinen Nachbarn gibt es hier nen Vodafone Hotspot (knapp 20€ im Monat). Das ist dann die beste Alternative für ihn, jedenfalls aus meiner Sicht. Er will es ja auch nur als Überbrückung, bis sein DSL bereitgestellt wird.
 
Was ich meinte: Du könntest einen Freifunk Hotspot bei die betreiben, mit dem sich dann dein Nachbar (und andere) verbinden können.
 
Mal seinen Standpunkt geklärt? Was für nen AG hat er denn, der erlaubt, dass eine private Person den Internet Zugang überwacht?
 
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