h00bi
Fleet Admiral
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- Aug. 2006
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Wie bereits angerissen wurde:
Störerhaftung ist bei Privatkundenanschlüssen weiterhin gegeben.
Nur explizit bei Businessanschlüssen für ein Gastgewerbe ist die Störerhaftung weggefallen.
Selbst bei einer KfZ Werkstatt, die WLAN für ihre Kunden in der Wartezeit anbietet, kann es kompliziert werden.
Aber natürlich eine relevante Frage. Wobei der Überwachende bei einem VPN Tunnel auch nicht mehr sieht als wenn der AN in einem Cafe oder am Flughafen im WLAN ist.
Störerhaftung ist bei Privatkundenanschlüssen weiterhin gegeben.
Nur explizit bei Businessanschlüssen für ein Gastgewerbe ist die Störerhaftung weggefallen.
Selbst bei einer KfZ Werkstatt, die WLAN für ihre Kunden in der Wartezeit anbietet, kann es kompliziert werden.
Um die eigentliche Anfrage geht es hier schon nicht mehr, die neue Anfrage steht in #14fishraven schrieb:Was für nen AG hat er denn, der erlaubt, dass eine private Person den Internet Zugang überwacht?
Aber natürlich eine relevante Frage. Wobei der Überwachende bei einem VPN Tunnel auch nicht mehr sieht als wenn der AN in einem Cafe oder am Flughafen im WLAN ist.