BlackWidowmaker
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Hallo @ all,
ich hab mal vor einer Weile mir die Mühe gemacht einem User hier auf CB detailliert zu erläutern wie man eine Windows Multi-Boot Umgebung installiert und einrichtet. Doch mein mühsam verfaßter Beitrag landete im Aquarium. Der Vorwurf: Ich würde andere dazu anleiten einen Rechtsverstoß zu begehen. Ich fand das sehr drastisch und unfair, und es läßt mir einfach keine Ruhe obwohl über ein Jahr her. Im Detail geht es um diese Passage der Windows (7) Eula:
Obwohl MS hierbei es mittlerweile besser wissen sollte, werden für den deutschen Rechtsraum unwirksame Teile weiterhin in der Eula verbreitet. Daß Paragraph 2a in DE unwirksam ist, dafür gab es bereits mehrere Urteile, und die sind allesamt zu Ungunsten MSs ausgefallen, weil die Nutzung der Software auf für den User unzumutbare Art und Weise eingeschränkt wird.
Auch wenn der Software-Hersteller die Nutzung auf nur eine Person und nur einem Computer einschränken kann, darf die Übertragbarkeit dieses Nutzungsrechtes vom Hersteller weder in Sachen Person noch in Sachen Gerät eingeschränkt werden. So lauten meines Wissens nach gängige Urteile zu diesem Thema.
Hierbei gab es diverse Urteile, zum Thema Weitergabe von OEM-Keys, die MS allesamt verloren hat. Wenn aber die Sache mit dem OEM-Key und die Einschränkung der Nutzung auf ein bestimmtes Gerät in der Eula nicht rechtsverbindlich für den Enduser sind, betrifft es dann nicht auch automatisch den Pasus mit den Partitionen?
Etwas grenzwertiger sehe ich den Gebrauch virtueller Maschinen. Hierbei kann man ja tatsächlich eine Lizenz mehrfach gleichzeitig verwenden. Eine Multi-Boot Installation dagegen erlaubt prinzipiell keine parallele Nutzung, das ist physikalisch gar nicht möglich. Meiner Rechtsmeinung nach ist es deshalb eine nicht zumutbare und daher unwirksame Nutzungseinschränkung des Users. Denn eine Multi-Boot Installation ist nur eine spezielle Form des Backups. Es ist keine Kopie in dem Sinne daß eine Nutzung ausgeweitet wird, oder mehrfach gleichzeitig genutzt wird.
In dem Fall leider, ist es Firmenpolitik von MS prinzipiell niemals gegen Enduser gerichtlich vorzugehen. MS geht zwar gegen Raubkopierer vor, aber nur gegen gewerbliche, die versuchen gefälschte Lizenzen zu vermarkten. Gegen illegale Nutzung von Endanwender geht MS niemals vor, und schon gar nicht wenn nur gegen einzelne Passagen des Lizenzvertrages verstoßen wird. Daher gab es zu diesem Punkt noch nie ein Urteil, und wird es voraussichtlich auch nicht in Zukunft geben.
Nun ich bin kein Jurist. Vielleicht liest das mal zufällig jemand der fachlich bewandert ist, und stellt das klar ob die Einschränkung bezüglich Partitionen seitens MS rechtens ist.
Weiterhin würde mich interessieren wie ein einzelner Lizenzverstoß rechtlich einzuordnen ist. Wir sprechen hierbei ausdrücklich nicht von unerlaubter Vervielfältigung oder gar Umgehung des Kopierschutzes oder dergleichen, sondern von einer Nutzung eines legalen Windows-Keys auf einer Art und Weise die MS so laut Lizenzbedingungen nicht toleriert.
Also ist jeder Lizenzverstoß z.B. automatisch auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
ich hab mal vor einer Weile mir die Mühe gemacht einem User hier auf CB detailliert zu erläutern wie man eine Windows Multi-Boot Umgebung installiert und einrichtet. Doch mein mühsam verfaßter Beitrag landete im Aquarium. Der Vorwurf: Ich würde andere dazu anleiten einen Rechtsverstoß zu begehen. Ich fand das sehr drastisch und unfair, und es läßt mir einfach keine Ruhe obwohl über ein Jahr her. Im Detail geht es um diese Passage der Windows (7) Eula:
Windows 7 Licence.rtf schrieb:1. ÜBERBLICK.
a. Software. Die Software umfasst Desktop-Betriebssystemsoftware. Diese Software umfasst keine Windows Live-Dienste. Windows Live-Dienste sind von Microsoft unter einem separaten Vertrag erhältlich.
b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.
2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
Obwohl MS hierbei es mittlerweile besser wissen sollte, werden für den deutschen Rechtsraum unwirksame Teile weiterhin in der Eula verbreitet. Daß Paragraph 2a in DE unwirksam ist, dafür gab es bereits mehrere Urteile, und die sind allesamt zu Ungunsten MSs ausgefallen, weil die Nutzung der Software auf für den User unzumutbare Art und Weise eingeschränkt wird.
Auch wenn der Software-Hersteller die Nutzung auf nur eine Person und nur einem Computer einschränken kann, darf die Übertragbarkeit dieses Nutzungsrechtes vom Hersteller weder in Sachen Person noch in Sachen Gerät eingeschränkt werden. So lauten meines Wissens nach gängige Urteile zu diesem Thema.
Hierbei gab es diverse Urteile, zum Thema Weitergabe von OEM-Keys, die MS allesamt verloren hat. Wenn aber die Sache mit dem OEM-Key und die Einschränkung der Nutzung auf ein bestimmtes Gerät in der Eula nicht rechtsverbindlich für den Enduser sind, betrifft es dann nicht auch automatisch den Pasus mit den Partitionen?
Etwas grenzwertiger sehe ich den Gebrauch virtueller Maschinen. Hierbei kann man ja tatsächlich eine Lizenz mehrfach gleichzeitig verwenden. Eine Multi-Boot Installation dagegen erlaubt prinzipiell keine parallele Nutzung, das ist physikalisch gar nicht möglich. Meiner Rechtsmeinung nach ist es deshalb eine nicht zumutbare und daher unwirksame Nutzungseinschränkung des Users. Denn eine Multi-Boot Installation ist nur eine spezielle Form des Backups. Es ist keine Kopie in dem Sinne daß eine Nutzung ausgeweitet wird, oder mehrfach gleichzeitig genutzt wird.
In dem Fall leider, ist es Firmenpolitik von MS prinzipiell niemals gegen Enduser gerichtlich vorzugehen. MS geht zwar gegen Raubkopierer vor, aber nur gegen gewerbliche, die versuchen gefälschte Lizenzen zu vermarkten. Gegen illegale Nutzung von Endanwender geht MS niemals vor, und schon gar nicht wenn nur gegen einzelne Passagen des Lizenzvertrages verstoßen wird. Daher gab es zu diesem Punkt noch nie ein Urteil, und wird es voraussichtlich auch nicht in Zukunft geben.
Nun ich bin kein Jurist. Vielleicht liest das mal zufällig jemand der fachlich bewandert ist, und stellt das klar ob die Einschränkung bezüglich Partitionen seitens MS rechtens ist.
Weiterhin würde mich interessieren wie ein einzelner Lizenzverstoß rechtlich einzuordnen ist. Wir sprechen hierbei ausdrücklich nicht von unerlaubter Vervielfältigung oder gar Umgehung des Kopierschutzes oder dergleichen, sondern von einer Nutzung eines legalen Windows-Keys auf einer Art und Weise die MS so laut Lizenzbedingungen nicht toleriert.
Also ist jeder Lizenzverstoß z.B. automatisch auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht?