iSight2TheBlind
Fleet Admiral
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Die SMS als "Scherz" herumschicken müsste im Prinzip auch den Tatbestand des StGb §303b Computersabotage erfüllen.
D.h. wenn es ein Geschäftshandy ist, wird die mögliche Strafe gleich noch mal erhöht.
Da die Behebung des Problems (durch Zusendung einer weiteren (harmlosen) Nachricht an sich selbst) nicht offensichtlich ist kann man schon eine "erhebliche Störung" darin erkennen, dass die Nachrichten-App nach dem Empfang einer entsprechenden Nachricht wiederholt abstürzt und die "Datenverarbeitung" (also das Handy) ist für viele von wesentlicher Bedeutung, insbesondere da der entsprechende Gesetzesparagraph mittlerweile auch private "Datenverarbeitungen" umfasst, um so beispielsweise durch Viren gelöschte Babyfotos abzudecken.
Bei geschäftlich genutzten Handys ist die Nutzung der SMS-Funktion sowieso von wesentlicher Bedeutung.
Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
[]
Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
[]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
D.h. wenn es ein Geschäftshandy ist, wird die mögliche Strafe gleich noch mal erhöht.
Da die Behebung des Problems (durch Zusendung einer weiteren (harmlosen) Nachricht an sich selbst) nicht offensichtlich ist kann man schon eine "erhebliche Störung" darin erkennen, dass die Nachrichten-App nach dem Empfang einer entsprechenden Nachricht wiederholt abstürzt und die "Datenverarbeitung" (also das Handy) ist für viele von wesentlicher Bedeutung, insbesondere da der entsprechende Gesetzesparagraph mittlerweile auch private "Datenverarbeitungen" umfasst, um so beispielsweise durch Viren gelöschte Babyfotos abzudecken.
Bei geschäftlich genutzten Handys ist die Nutzung der SMS-Funktion sowieso von wesentlicher Bedeutung.