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Natürlich ist es Täuschung etwas als ungeöffnet zu verkaufen und dann geöffnet zu haben und es nachträglich wieder zuzukleben. Wahnsinn dieses Forum mal wieder.
Wahnsinn dieser Typ mal wieder .. ein als neu verkauftes Handy muss rechtlich gesehen äußerlich unbeschädigt sein und „innerlich“ vollumfänglich funktionstüchtig. Verpackung spielt keine Rolle und es ist auch keine Täuschung.
Ich empfehle dir, die eigene Erbsenzählerei zurückzufahren. Rechtlich hier eh keinerlei Chancen. Ich würde da als Verkäufer auch einmal laut lachen.
Und nur mal so am Rande: Wer kauft bitte Apple Neuware auf Kleinanzeigen ? Meine Fresse..