Ist das Herunterladen von Youtube Videos und/oder der Tonspur als MP3 legal?

PC-Nutzer5423

Ensign
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Hallo,

die Frage ist ja schon sehr alt.. aber ich wüsste gerne Eure Meinung dazu, insbesondere interessieren mich die Feinheiten bzw. Differnzierungen zu diesem Thema.
 
Achtung, Halbwissen:
Für private Zwecke legal ja, im Sinne von keine Straftat - könnte aber gegen die Nutzungsbedingungen von Youtube verstoßen.
Theoretisch kannst Dir auch die Musik am Rechner direkt mitschneiden, dies dürfte definitiv legal sein.

P.S.: Meine oben genannten Aussagen bezogen sich darauf, dass man es direkt bei YT anschaut bzw. über ein Tool da herunter lädt. Wenn das über einen online-Webservice wie früher Youtube-mp3.org passiert, dürfte das nicht legal sein, da der Webservice-Betreiber es zuerst aus dem Video raus rippt, und Dir dann ohne Lizenz zum Download anbietet.
 
Meine Meinung dazu ist, dass es in Ordnung ist, wenn es wirklich nur privat ist und nicht fűr andere Zwecke missbraucht wird.

Man erstellt sich ja auch mal ein Radio-Podcast als MP3, um ihn irgendwann mal wieder zu hören. Und wirklich schaden tut man damit auch niemanden, da es eigentlich nur eine Privatkopie ist. Musik über YT zu beziehen bringt auch recht wenig, da die Qualität eher unterdurchschnittlich ist.

Ist natürlich was anderes, wenn man z. B. einen Schutz umgeht, Blu-rays rippt oder ähnliches.

Allerdings ist laut der AGB von YouTube das Herunterladen verboten. Bist du aber nicht eingeloggt, stimmst du dieser nicht zu. Ist also nach wie vor eine ziemliche Grauzone. Aber Urheberrechtsverletzungen werden ja doch schnell abgemahnt auf YT, weshalb es auch da eher selten vorkommt, dass da was Böses getrieben wird.

Wo kein Kläger, da kein Richter. (Meine Meinung)
 
Zuletzt bearbeitet:
QuerSiehsteMehr schrieb:
Meine Meinung dazu ist, dass es in Ordnung ist, wenn es wirklich nur privat ist und nicht fűr andere Zwecke missbraucht wird.
danke für Deinen Beitrag. Bitte fasse es nicht als Kritik auf, aber kannst Du Deine Meinung auch begründen? :))
Hintergrund: Ich suche einfach noch mehr Fakten zu dem Thema...
 
also solange man keinen kopierschutz umgeht ist das halbwegs legal.
halbwegs deswegen weil der rechteinhaber sicher nicht mag das du seine sachen benutzt ohne dafür geld zu zahlen.

allerdings wenn du für DICH und nur für DICH (als privatmensch) etwas von YT/internet im allgemeinen ziehst umd das für deine privaten zwecke zu nutzen, kräht vermutlich kein hahn dannach.

solltest du aus einem musikvideo (um ein beispiel zu nennen) die tonspur auch nur auszugsweise in einem YT video von dir einfügen, bekommst ärger.
 
Eine Frage die ich mir stelle ist die, ob es bei Youtube eine Art von Kopierschutz gibt bei manchen Stücken. Ob da manche Stücke geschützt sind durch einen Kopierschutz, (in welcher Weise auch immer) und andere wieder nicht. Oder ob alles bei Youtube ohne Kopierschutz verfügbar ist.

Und was eigentlich gesetzlich als Kopierschutz festgelegt ist auf einer Plattform?

Ist Kopierschutz nur etwas, das man auf hackermässige Art aushebeln muss mit besonders aufwendigen Verfahren oder kann ein Kopierschutz auch etwas sein, das viell. ein Downlaodprogramm von Haus aus schon umgeht und der Nutzer davon garnichts merkt? Das sind Fragen, die mir bisher keiner beantworten konnte...
Ergänzung ()

Der JDownloader2 wurde ja mal vor Gericht gezogen, (Lauf Rechtsanwalt Christian Solmecke, von WBS) weil er Videos heruntergeladen hatte, und dabei schon von Haus aus einen Kopierschutz der Plattform umgangen hatte. Und der Nutzer hatte davon garnichts mitbekommen.. Die Hersteller von JDownlaoder2 mussten diese Erweiterung, die diesen Kopierschutz umging, dann aus der Software entfernen....
 
eine bluray oder dvd mit film drauf ist im regalfall durch einen kopierschutz geschützt. kopierst dir das mit einem programm das eben diesen kopierschutz umgeht, ist es illegal und strafbar.
allerdings müsste man in diesem falle eh die halbe menschheit in den knast stecken, da wirklich ein jeder irgendwas illegales auf dem rechner für private zwecke hat.
wenn du nicht grad eine doktorarbeit oder hausaufgabe drüber schreiben musst zu dem thema, würd ich mir keinen kopf drüber machen.
 
Ein Gericht in Deutschland befand ja, dass die AGBs alleine schon eine Art von Kopierschutz darstellen würden, alleine weil sie den Download verbieten. Rechtsanwalt Solmecke sagt aber, dass er trotzdem die AGBs als unwirksam ansieht, weil man uns das Recht auf Privatkopie nicht einfach so nehmen kann.

Aber das Problem ist eben, dass bei diesem Thema ständige Bewegung gegeben ist... aber Tatsache ist auch, dass es bis heute keinen einzigen Fall gibt, wo jemand angeklagt worden wäre, weil er bei Youtube etwas heruntergeladen hat. Das spricht schon auch für sich...

Aber ich suche halt weiter nach Informationen in der Richtung....
 
§ 95a UrhG ist die gesetzliche Grundlage, in der auf das Umgehen von Kopierschutz eingegangen wird. Auf dieser Basis wurde auch gegen AppWork (Jdownloader2) und Freetec Ltd (TubeBox) entschieden.

Es gibt auch einen einfachen Grund, warum Nutzer nicht angeklagt werden. Für die Providerauskunft muss ein Verstoß in gewerblichem Ausmaß gegen das Urheberrecht (§ 101 UrhG) vorliegen. Das kann bei einem simplen Download aber nicht unterstellt werden.
 
Zuletzt bearbeitet: (Formulierung an Gesetzestext angepasst)
AGB und nicht AGBs..[...]..!
 
Eine Privatkopie darf man anfertigen wenn:
1.Die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig ist. --> Davon kann man bei Youtube pauschal ausgehen.
2.Wenn man keinen Kopierschutz umgeht --> Youtube hat keinen Kopierschutz
--> in Deutschland zu 100% legal.
 
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Ich habe da eine ganz andere Meinung, ha. :D

Ich finde es überflüssig, denn es ergibt für mich keinen Sinn Videos oder Musik bei YouTube zu laden. Wenn da was ist, was ich wirklich dort immer wieder hören will, dann mache ich das da. Was soll ich da mit einer lokalen Kopie? Und wenn es mehr ist, dann mache ich mir eine Playlist. Also ich würde das so machen, bzw. habe das mal so gemacht.

Das Argument "Was, wenn das Video gelöscht wird?" ist auch über, denn man findet alles wieder. Ganz spezielle Sachen jetzt mal ausgenommen, aber wer so ganz spezielle Dinge an Musik hört, der kauft sich den Kram eh (zumindest sollte er das).

Eine Musiksammlung, heruntergeladen von YouTube, da kriege ich direkt das große Würgen, wenn ich an die Qualität denke.

Grundsätzlich denke ich aber, das geht oke, wenn man es dann privat wirklich nutzen mag. Und selbst wenn nicht: wo kein Kläger, da kein Richter. Bisher gab es noch nie eine Strafe, weil man etwas heruntergeladen hat.
 
Was genau bezweckt diese Frage?
Willst du deine Sammlung ohne schlechtes Gewissen erweitern?

Es ist grundsätzlich länderspezifisch und wie oft du was kopierst...
In DE sind digitales kopieren von Copyright geschützten Inhalten nicht legal, jedoch ist ein analoges mitschneiden für den privaten Gebrauch Grauzone.
In CH ist nur das umgehen einer Copyright Massnahme strafbar, das digitale kopieren eines streams ist noch nicht strafbar.
In osteuropäischen/asiatischen Ländern interessiert das niemand
 
chrigu schrieb:
In DE sind digitales kopieren von Copyright geschützten Inhalten nicht legal

Völlig falsch.
Jeder Film ist Copyright geschützt.
Dennoch war und ist es nie Illegal gewesen "Bambi" auf VHS Aufzunehmen.
auch DVD Recorder waren nie Illegal.
Die regeln gelten 1:1 auch im Internet.

wir zahlen viel Geld für das recht auf Privatkopien, das sollte man auch nutzen....
 
Ich schrieb was von „analog“. Lies nochmals

Und nein. Du zahlst nicht für das Recht auf privatkopie, sondern nur um den Inhalt der TV-Sendungen anzuschauen. Das sind zwei paar Schuhe
 
onesworld schrieb:
Doch. Wir zahlen mit jedem Datenträger und entsprechenden Geräten dafür.

das ist auch das, was Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei für Medienrecht Wide Beuger Solmecke sagt, dass wir deshalb uns private Kopien anfertigen dürfen, weil wir GEMA bezahlen und die Abgaben dann entsprechend dan die Urheber ausgeschüttet werden.

Laut seinen Aussagen wurde genau dieses System in den 50ern geschaffen, wo man - wie er es (sinngemäss) formuliert hat - durch das Einführen der Verwertungsgesellschaften und somit der Pauschalabgaben, das Kopieren von der Illegalität in die Legalität verschoben hat.
Ergänzung ()

aber das Problem ist, dass das Thema im Laufe der Zeit eben doch etwas komplizierter geworden ist (ich meine damit den Youtube-Download insbesondere) und deshalb suche hier noch nach mehr Input.
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem Link geht es nicht um die GEMA. Da geht es um die Pauschalabgaben, die jeder beim... (einfach lesen).
 
chrigu schrieb:
Was genau bezweckt diese Frage?
Willst du deine Sammlung ohne schlechtes Gewissen erweitern?
was bezweckt man wohl mit einer solchen Frage?
Ich will nicht gegen geltendes Recht verstossen und deshalb beschäftige ich mich mit diesem Thema.
Wenn es allerdings dann ok ist und konform geht mit den Gesetzen, dann werde ich dieses Recht auch ab und an nutzen.
Rein ethisch ist das Herunterladen von Youtube-Musik natürlich ein "Klau". Klau in dem Sinne, dass man etwas nimmt, ohne etwas zu bezahlen. Die Urheber haben in die Produktion viel Energie, Zeit und auch Geld investiert und der dritte nimmt es sich einfach so. Das ist vom Standpunkt der ehtik nicht in Ordnung.

Juristisch sieht das aber anders aus. Denn der Gesetzgeber hat in den 50ern eben ein System eingeführt, dass es uns erlaubt, private Kopien unter bestimmten Voraussetzungen anzufertigen und zu nutzen. Dagegen kannst weder Du etwas machen, noch die verärgerten Urheber, noch Youtube. Laut Anwalt Solmecke kann uns dieses Recht auf Privatkopie nicht genommen werden, es sei, die Gesetze werden geändert.

Ich vertrete die Meinung, dass man auch weiterhin dieses System der Pauschalabgaben belassen sollte, aber dass die Abgaben höher ausfallen sollten, sodass die Urheber erheblich mehr Geld bekommen sollten, sodass auch hier das Prinzip der Solidargemeinschaft greifen sollte, dazu mehr weiter unten...

Das ist doch generell wie in vielen anderen Bereichen auch.. alle meckern.. aber ihr Verhalten wollen sie nicht ändern. Wasch mich, aber mach micht nicht nass! Sie wollen ihr Billigfleisch, ihre Billigklamotten, ihre Billigflüge, ihren Sprit so billig wie möglich, aber dann wollen sie auch, dass ihre Gesundheit erhalten bleibt, denken an die so wichtig Unwelt, die ja für nachkommende Generationen erhalten bleiben muss (Achtung Orinie) wollen alles so wie es ihnen passt, aber ändern soll sich gross nichts, und was dafür hergeben wollen die Leute nicht. Und das funktioniert eben nicht.

Wie unvollkommen dieses kapitalistische System ist, das auf diesem Planeten etabliert ist, sehen wir an allen Ecken und Enden und wo es letzten Endes hinführen wird mit hoher Wahrscheinlich, ist wohl heute den meisten Menschen klar geworden.

Anderer Gedanke: Der Grund, warum ich auch sage, das System der Pauschalabgaben sollte blieben ist der, weil ich denke, dass wir heute im 21. Jahrhundert nicht mehr wie früher leben, wo bestimmte Dinge den besseren Leuten vorbehalten war, weil nur diese es sich leisten konnten. Internet und Kunst gehört heute zum Allgemeingut und zu Allgemeinbildung und sollte daher auch jedem zugänglich sein. Wir gehen in Zeiten, in denen es immer mehr Menschen schlecht gehen wird (wir können uns gerne in zwanzig bis dreissig Jahren nochmal darüber unterhalten, wie es dann aussieht hier). Immer mehr Menschen werden körperlich oder psychisch krank, bekommen keine Wohnung mehr, die Arbeitslosigkeit wird mehr und mehr zunehmen und die Kriminalität (imho) ebenso durch zwei Faktoren: Die die rauer werdenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und durch Einwanderung. (was kein spezifisches deutsches Problem ist, sondern das letzten Endes jedes Land betrifft, wo die Einwanderung entsprechend stark zunimmt)

Das alles berücksichtig würde in Zukunft mehr und mehr eben wieder bedeuten, Bücher oder Medien nur wieder denen hauptsächlich zur Verfügung sthen, die es sich leisten können, diese auch zu kaufen. Und dagegen bin ich entschieden. Wir leben im 21. Jahrhundert (viele haben noch garnicht realisiert, sie leben in ihrem Denken immernoch im 20. Jahrhundert!) und die Technisierung, die Digitalisierung wird dahingehend unweigerlich alles verändern.

Und jetzt sage mir, für was bist du? Dass Kunst und Kultur im 21. Jahrhundert nur denen zur Verfügung stehen sollte, die dafür bezahlen können oder generell auch der Allgemeinheit? Sollte auch hier eine Zweiklassengesellschaft richtig sein, dass die weniger betuchten nur Second Hand bzw. Kunst und Kultur zweiter oder dritter Klasse erhalten sollten? (Edit: Und sollte das dann im 22. und 23. Jahrhundert dann immernoch so sein ?, rein von heute aus betrachtet...)
 
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