Ist eine Kündigung des bestehenden Vertrages möglich?

Hallo,

dann pack ich mal mit ein paar Gesprächen aus, die vom 22.10 stammen.

Mein Anliegen an M-net:

"Ihre Fritz!Box synchronisiert mit 1.732kbit/s downstream und 638kbit/s
upstream.
Die am Anschluss des Kunden verfügbare maximale Übertragungsgeschwindigkeit ist
je nach Ausführung des Anschlusses abhängig von Länge, Querschnitt und Qualität
der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und deren Beschaltungsgrad sowie von der
Qualität der Telefon- und Hausverkabelung.
Die konkrete Geschwindigkeit bei Nutzung des Anschlusses hängt zusätzlich von
der Netzauslastung, den angewählten Servern und der Hardware und Software des
Nutzers ab. M-net stellt je nach beauftragter Bandbreite immer die maximale
technisch mögliche Geschwindigkeit ein, bei der ein stabiler Betrieb des
Anschlusses gewährleistet ist.
Aufgrund der Leitungseigenschaft ist an Ihrem Anschluss keine höhere Datenrate
möglich. Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grund alle vertraglichen
Bandbreiten mit "bis zu" angegeben werden."

Möchte ich sagen, das Sie zwar in diesen Fall Recht haben, eines möchte ich
Ihnen aber vorneweg schildern. Ich habe damals zuerst versucht über die Telekom
einen Anschluss zu bekommen, die wiederum haben gemeint, das an meinem Standort
momentan kein Anschluss möglich sei, da im Moment alle Ports belegt seien. Also
versuchte ich mein Glück woanders und wurde bei Ihnen fündig. Allerdings kann es
nicht sein, das ich für eine Leistung bezahle, von der ich im Endeffekt nur 10%
abbekomme, was schlicht und ergreifend unterirdisch ist.
Daraufhin habe ich mich mit anderen auseinandergesetzt, diese meinten, da die
Verkabelung zwischen Haus und Vermittlungsstelle über die Telekom geregelt wird,
kann es sein, das man über bzw. an einem falschen Port geschalten wurde, was
dann diese enorm niedrigen Raten auch rechtfertigen würde.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, die Vertraglich festgelegten Anforderungen zu
erfüllen bzw. ein Mindestmaß zu erreichen, den mit 10% gebe ich mich nicht
zufrieden.

Daraufhin schlage ich Ihnen vor, eine Störungsmeldung an die Telekom zu
schicken, damit diese der Sache auf den Grund gehen können.

Da ich schon seit gut 2 Monaten damit mich herumschlagen muss, muss ich sagen,
das sich meine Geduld auch langsam dem Ende neigt. Darum fordere ich Sie auf
Druck zu machen, da ich eigentlich bis auf dies recht zufrieden war/bin mit der
Abwicklung und des Services.

Sollten Sie diesem nicht hinterherkommen, dann bin ich gezwungen von meiner
Kündigungsfrist Gebrauch zu machen bzw. rechtliche Schritte einzuleiten.


Ich wünsche Ihnen bis dahin noch viele Grüße

Die Antwort von M-net die daraufhin folgte:

Die TAL Länge bleibt hiervon unberührt. Auch wenn der Anschluss auf eine andere
TAL geschalten wird, bleibt die Leitungseigenschaft (Länge & Querschnitt)
dieselbige. Wie bereits mitgeteilt, ist an Ihrer Adresse leider keine höhere
Datenrate möglich. Bitte beachten Sie, dass M-net die Leistung einhält. Die
vertragliche Bandbreite ist mit "bis zu 18.000kbit/s" angegeben. Näheres hierzu
wird in der Leistungsbeschreibung des Produktes wiedergegeben. Dieser wurde bei
Vertragsabschluss zugestimmt.

Zwecks Kündigung, muss ich sagen, das ich nach Erhalt dieser Mitteilung sofort schriftlich eine Kündigung aufgesetzt habe und diese auch noch am selben Tag an M-net geschickt habe.

Was ich noch anmerken möchte, die Leitung vom APL zu den TAL Dosen ist eine vieradrige, sprich 2 Adern für jede Wohnung, da wir noch einen Obermieter haben, dieser meinte, das bei Ihm rund 9000 Kbit/s ankommen.

Hier noch einen Screenshot des Menüs der Fritzbox:



Hier noch einen kleinen Auszug, den ich mitsamt eines saftigen Textes an M-net schickte:

Ich berufe mich deswegen auf folgenden Auszug:
"Wird eine zuvor vertraglich vereinbarte DSL-Bandbreite nicht erreicht oder ist der Provider nicht in der Lage, diese zur Verfügung zu stellen, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen. Az.: 340 C 3088/08"


PS: Die Auftragsbestätigung kam am 2.10 ins Haus geflattert.
 

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Warum sollte die nicht mehr gelten? Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Leistung.

Wichtig ist es aber nicht zu kündigen, sondern zu widerrufen.
 
Weil die Widerrufsbelehrung spätestens mit der Auftragsbestätigung zugestellt wurde und das ist länger als 14 Tage her. Probieren kann es es natürlich trotzdem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch völlig egal. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Lieferung. Die Auftragsbestätigung ist irrelevant.
 
@all
Die Widerrufsbelehrung befand sich weder in der Auftragsbestätigung noch in der Lieferung. Man kann lediglich das Gerät zurückschicken mit dem Vermerkt "Bestellung (widerrufen)".

Das Gerät selber kam am 11.10 in Haus sollte demnach also leider nicht mehr Funktionieren mit den 2 Wochen...
 
WhiteShark schrieb:
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Lieferung. Die Auftragsbestätigung ist irrelevant.

Ich wäre mir da nicht so sicher. Aber gut, wenn du meinst. Probieren kann er es auf jeden Fall.

|Genesis schrieb:
Die Widerrufsbelehrung befand sich weder in der Auftragsbestätigung noch in der Lieferung.

Auch nicht evtl. auf der Rückseite im Kleingedruckten?
 
Zuletzt bearbeitet:
|Genesis schrieb:
@all
Die Widerrufsbelehrung befand sich weder in der Auftragsbestätigung noch in der Lieferung. Man kann lediglich das Gerät zurückschicken mit dem Vermerkt "Bestellung (widerrufen)".

Das Gerät selber kam am 11.10 in Haus sollte demnach also leider nicht mehr Funktionieren mit den 2 Wochen...



wenn das Fakt ist und auch in einer eventuellen Bestätigungsemail kein Anhang war mit Widerrufsbelehrung gilt die Frist ab Nachholen der Belehrung, hat also noch gar nicht begonnen.

Widerruf, kündige ersatzweise fristlos, widerruf die EInzugsermächtigung und wie gesagt...lass vor geltender Rechtslage in Bezug auf nicht erbrachte Leistung dann die mal unter Zugzwang stehen.
 
Oft wird man schon bei der Bestellung belehrt.

Leider wird es oft so ausgelegt, das schon die Lieferung des Routers und nicht die der bestellten Leistung als Beginn der Frist zählt. Wäre also der 11.10.

Aber wie schon getan wurde, einfach ausserordentlich kündigen, Einzugsermächtigung entziehen und abwarten.
 
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