[Juristische Assistenz] - Alternate hat mir meine Ware gestohlen

dass

Ensign
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Guten Tag

Ich bräuchte Eure Hilfe wegen einem Fall mit den Onlinehändler Alternate.
Ich hatte bei Alternate 2 Switches bestellt zum einem guten Preis. Der verkauf wurde genehmigt und ich bekam dann meine Ware geliefert. Leider stellte sich heraus das die Pakete der Switch schon geöffnet wurden. Das heisst, es hat sich nicht um Neuware gehandelt.

Ich habe dann reklamiert, obwohl die 2 Wochen Frist schon überschritten war, dass ich Neuware bestellt hatte und wollte die dann ersetzt bekommen. Sie gaben mir dann eine RMA und ich dann die Ware zurückgeschickt.

Aber ohne zu Fragen, hat Alternate mir einfach ein Gutschein gegeben. Ich hatte aber Neuware verlangt, kein Gutschein.

Daraufhin haben die mir geantwortet, das es sich um ein Preisfehler von einen Mitarbeiter gehandelt hat und dass die dass sie den Kaufvertrag nach § 119 I, 120 BGB anfechten.


Die Ware gehört mir, den Verkauf hatten die genehmigt.
Wie können die nur so leute ihr Eigentum entnehmen???
Was kann ich jetzt tun?

Danke


EDIT:
Mir geht es mal nicht ums Geld, ich finde aber so ein Verhalten inakzeptabel, daher will ich es so nicht sein lassen.


EDIT2:
Falsches Wort gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtsberatung im Einzelfall ist verboten. Wenn man Zeit, Muße und eine Rechtsschutzversicherung (oder Mut) hat, kann man natürlich den Rechtsweg beschreiten. In dem Fall würd ich mir Rechtsbeistand holen.

Grundsätzlich stellt sich halt die Frage ob etwaig betriebener Aufwand die Sache Wert ist.

Raub ist es jedenfalls keiner.

Als Raub bezeichnet man einen Deliktstypus, bei dem ein Eigentumsdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird
 
Dein Ernst?
Du nutzt Preisfehler aus und heulst dann noch rum?
Wie armselig bist du bitte. Wenn einer hier was stehlen wollte, dann du.

Alternate kann sich da nichts vorwerfen lassen; Siehe: § 119 Abs. 1 BGB
 
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Mal abgesehen von den zahlreichen falschen Begriffen und juristischen Fehlern:
Wenn das Verhalten deiner Ansicht nach inakzeptabel ist, würde ich dort anrufen und versuchen, die Sache freundlich zu klären. Wenn Alternate nicht mit sich reden lässt, bleibt nur der Rechtsweg wie schon von hallo7 beschrieben. Ich stimme ihm auch insoweit zu, als das man sich fragen muss, ob einem die Sache den Aufwand wert ist.

Die Thread-Überschrift finde ich übrigens etwas daneben, denn "gestohlen" hat dir Alternate definitiv nichts.
 
Du solltest mit solchen Aussagen grundsätzlich vorsichtig sein und besser abändern, das kann sonst teuer für dich werden. Weiterhin ist wohl ein gültiger Kaufvertrag vorhanden, aus dem du natürlich Ansprüche hast. Nachdem wie du hier schreibst, solltest du das aber anderen überlassen, z.B. Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Was ich nicht verstanden habe, hast du das Geld wieder bekommen und einen Gutschein oder nur einen Gutschein in Höhe deines Einkaufs? Das wäre nämlich nicht in Ordnung.
 
hiro schrieb:
Die Thread-Überschrift finde ich übrigens etwas daneben, denn "gestohlen" hat dir Alternate definitiv nichts.
Rechtlich gesehen bin ich Besitzer der Ware.
Wenn jemand mir mein Eigentum entnimmt und mir mit ein Gutschrift entschädigt, den ich absolut nicht verlangt habe, was ist es denn wenn es kein Raub ist?

Zumals dass die am Anfang behauptet haben dass mangels Lagerbestand kein Austausch möglich sei, obwohl die Switch noch in ihrem Katalog angeboten werden. Das heißt Lügner sind die auch noch dazu (entweder belügen die mich, oder der potentieller Käufer). Daraufhin habe ich ihnen gesagt Sie sollen eben neue bestellen oder meine zurückschicken. Das wollten Die auch nicht.

Dass ein Preisfehler am Anfang bestanden hat, wusste ich nicht, könnte ich mir denken, aber war mir aber nicht sicher da auf Geizhals 3-4 Shops die gleiche Preissenkung hatten, und das 3-4 Tage lang.

(Sorry für mein schlechten Deutsch. Lebe nicht in Deutschland)
 
Zuletzt bearbeitet:
"Als Raub bezeichnet man einen Deliktstypus, bei dem ein Eigentumsdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird; das Objekt wird zum Raubgut. " (Wikipedia: Raub)

Oh Gott, haben sie dich geschlagen? Das wäre wirklich nicht ok. :rolleyes:
Wie von anderen schon geschrieben: Sei vorsichtig mit was für Begriffen du um dich wirfst.
 
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Besitzer der Ware ist unstreitig Alternate. Vielleicht bist du Eigentümer. Vielleicht nicht.

Ich finde das Vorgehen von Alternate, nach der Schilderung hier, dreist. Ohne Anwalt wirst du da aber wenig erreichen.
 
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blutrausch schrieb:
"Als Raub bezeichnet man einen Deliktstypus, bei dem ein Eigentumsdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird; das Objekt wird zum Raubgut. " (Wikipedia: Raub)

Oh Gott, haben sie dich geschlagen? Das wäre wirklich nicht ok. :rolleyes:
Wie von anderen schon geschrieben: Sei vorsichtig mit was für Begriffen du um dich wirfst.
Ok das wusste ich nicht. Was ist das passende Wort?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Schelm, wer denkt, dass es bei der Kommunikation mit Alternate Verständigungsschwierigkeiten gab xD
 
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dass schrieb:
Rechtlich gesehen bin ich Besitzer der Ware.
Wenn jemand mir mein Eigentum entnimmt und mir mit ein Gutschrift entschädigt, den ich absolut nicht verlangt habe, was ist es denn wenn es kein Raub ist?
Eine Diskussion um die juristisch korrekten Begriffe ergibt keinen Sinn und ist wenig zielführend.
Ich bleibe allerdings dabei, dass Alternate dir nichts gestohlen hat und deshalb die Überschrift nicht in Ordnung ist. Der unberechtigte Vorwurf einer Straftat könnte durchaus als Verleumdung (§ 187 StGB) gewertet werden.
Was hier genau gelaufen ist, kann anhand der eher lückenhaften Sachverhaltsschilderung und ohne Stellungnahme von Alternate ohnehin nur vermutet und deshalb nicht abschließend beurteilt werden.

Zielführende Ratschläge hast du bekommen.
 
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Verstehe ich das richtig, die schicken Dir die Ware, Du reklamierst sie, schickst sie zurück und bekommst dann einen Gutschein, weil es ein Preisfehler gewesen sein soll?

Ob man nach Versand sich noch auf einen Preisfehler berufen kann, keine Ahnung, aber ein Gutschein ist ja wohl hier an Frechheit nicht zu überbieten.
Wenn die sich auf einen Preisfehler beziehen wollen und das nach Versand noch rechtlich geht, Ok, aber dann Kohle zurück. Hier nur einen Gutschein auszustellen ist kackendreist...
 
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Exakt. Und womöglich einer der Ansatzpunkte, mit denen man eine (wirksame) Anfechtung anzweifeln könnte.
 
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Idon schrieb:
Ohne Anwalt wirst du da aber wenig erreichen.
Was vermutlich wegen der unüberschaubaren Kosten entfällt, da der TE eigener Aussage zufolge nicht aus Deutschland kommt.

Alternate hat mir meine Ware gestohlen
Es soll schon Foren gegeben habe, die für weniger Abmahnungen erhalten haben zumal als Geschäftszweck sicherlich nicht Bestehlen von Kunden im Handelsregister eingetragen ist.

Nichtsdestotrotz ist es natürlich frech vom Händler wenn dies tatsächlich so gelaufen ist.
 
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dass schrieb:
Leider stellte sich heraus das die Pakete der Switch schon geöffnet wurden. Das heisst, es hat sich nicht um Neuware gehandelt.

Das ist falsch.
Widerrufsrückläufer sind nach wie vor Neuware.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Ware vollständig, unbeschädigt und frei von Gebrauchsspuren ist.

Darüber hinaus finde ich das Vorgehen Deines Händlers jedoch ebenfalls befremdlich.
 
121 BGB:
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

Ob es noch unverzüglich ist, wenn sie dir erst einen Gutschein anbieten und dann erst mit dem preisfehler kommen, vermag ich nicht zu beurteilen. Kommt halt auch drauf an, wann Alternate vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat...
 
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