Hallo,
NBB darf m. E. die Gewährleistung nicht mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ablehnen, da es einen R
echtsanspruch auf Gewährleistung durch den Händler gibt, der zwei Jahre gilt. Ich bin sicher, das weiß NBB auch ganz genau (die werden schließlich eine Rechtsabteilung oder zumindest einen "Hausjuristen" haben
), setzten aber auf rechtsunkundige Käufer und wollen sich nicht die Mühe machen, ihre gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen
- wäre für mich schon mal ein Grund, diesen Händler zu meiden und ein entsprechendes Feedback z. B. bei
geizhals zu verfassen.
Im Übrigen wäre aber noch klarzustellen, dass es sich bei den Mainboards
nicht um eine werksseitige Übertaktung handelt, sondern die Boards lediglich mit einem erhöhten Powerlimit im BIOS ausgeliefert werden. das ist aber keine Übertaktung, da dadurch die maximalen Taktraten im Turbo nicht überschritten werden. Intel weiß das und toleriert das, um die Benchmarks zu verbessern. Dazu gab es ein sehr ausführliches Video bei
Hardware unboxed, was ich aber so schnell nicht finde. Bei Alder Lake hat man dann diese Praxis ganz offiziell eingeführt.
Solange du also die Taktraten im BIOS nicht manuell angehoben oder eine im BIOS explizit als oc bezeichnete Einstellung vorgenommen hats, kannst du die Frage, ob die CPU übertaktet wurde, ruhigen Gewissens verneinen.
Aber wie gesagt: nbb ist hie rechtlich in der Pflicht. Problem ist allerdings, dass nach 6 Monaten die Beweislast für eine fehlerhaft ausgelieferte Ware beim Käufer liegt und das dürfte u. U. schwer werden.- nbb könnte außerdem behaupten, dass die CPU bei ihnen einwandfrei läuft und wie willst du das dann widerlegen? Daher wäre zu überlegen, ob man nicht doch den Weg über Intel wählt...
LG N.