Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken? Andere..

Florian26

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Hallo zusammmen, ich habe leiter im Internet kein anderes Forum gefunden, wo ich mit dem anliegen und fragen hingehen kann.

Folgendes: Ich habe am 12.8 Mir eine Digitalkamera gekauft die Samsung D860 bei Saturn, die Kamera macht echt top Bilder,, nur hat Sie das Problem das Sie in der Software machmal hängen bleibt, dann iss das Display Schwarz, aber noch an und der Grüne Knopf leuchtet. Ich kann die weder ausmachen noch irgendwas anderes machen- -----> muss extra das Batteriefach aufmachen.

Ich war gestern bei Saturn, und die meinten Tja da muss man diese einschicken, ich sachte das es noch echt unverschämt seie, die Kamera iss gerade mal 12 Tage alt, und dann schon einschicken und 4 Wochen warten??
Naja der Service typ meinte es könnte ja auch sein das ich die Kaputt gemacht habe.

Meine frage ist, gibbet da keinen anderen Weg?
 
AW: Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken??? Ande

Ähm nein?

Das ist doch das normale Prozedere, Kamera wird eingeschickt - durchgecheckt - ggf. repariert und dann bekommst du sie wieder!
 
AW: Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken??? Ande

Is immer so ne sache mit den Rechtsfragen...

Ich würde versuchen das geld zurück zu verlagen und dann kannste dir die cam halt nochmal kaufen. i.d.R. Sind die von der MediaSaturn Holding eh immer sehr kulant (das sind so meine erfahrung).

Das letzte Wort hat der Herr/die Frau hinter der Service Theke
 
AW: Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken??? Ande

dieser fall würde durch die gewährleistung gedeckt. es ist dein gutes recht, die art der nacherfüllung zu bestimmen. also sag dem heini, die kamera willst du getauscht haben, und nicht repariert haben. siehe wikipedia-artikel gewährleistung.

leider macht das nicht jeder händler mit, aber wegen nen paar wochen wartezeit würde ich in der sache keinen anwalt ranholen, der dann mit der MM/Saturn-Holding rumhampelt.
 
AW: Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken??? Ande

Diese Äußerung des Mitarbeiters ist nicht nur dreist und unverschämt, sie ist auch noch dumm. Denn er verstößt damit aktiv gegen geltendes Gesetz:

BGB § 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

D.h. in den ersten sechs Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel zu Lasten des Verkäufers geht. Es sei denn, der Schaden ist eindeutig von Dir verursacht. Das wäre zum Beispiel bei einer Beschädigung des Gehäuses der Fall, die zum Beispiel vermuten ließe, dass Du das Gerät hast fallen lassen. Bei Softwarefehlern ist dies aber nicht zu vermuten.

Nun zu den Folgen: es handelt sich also um einen Sachmangel und bei diesem hast Du folgende Rechte:

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

In § 439 steht übrigens:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Das bedeutet zusammengefasst, dass DU entscheidest, ob die Sache eingeschickt und damit repariert wird oder ob Du eine Ersatzware bekommst. Falls der Verkäufer sich quer stellt, kannst Du sogar vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet wiederum, dass Du die Ware zurückgeben kannst und den Kaufpreis wiederbekommst. Und da ist weder ein Gutschein zulässig (Du trittst ja vom Vertrag zurück, wodurch die beidseitigen Leistungen zurückgewährt werden müssen, also Du gibst die Kamera zurück und erhältst das Geld) noch eine Preisminderung, da Du in 12 Tagen keinen Nutzen aus der Sache ziehen konntest.

Also geh hin und mach den Leuten die Hölle heiß. Meist kommt man weiter, wenn man nicht locker lässt und denen so lange auf die Nerven geht, dass die sich am Ende nur noch "freikaufen" wollen. :D
 
AW: Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken??? Ande

Habe mir jetzt nix durchgelesen, aber bei 12 tagen hast recht auf umtausch. Ausserdem ist saturn nach meinen pragmatischen erfahrungen sehr kulant ! Vielleicht geben sie dir ned das geld, dann kauft was billieges und kriegst die differenz ausgezahlt. Oder eben umtausch der kamara falls noch vorhanden.
 
AW: Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken??? Ande

Vielleicht geben sie dir ned das geld, dann kauft was billieges und kriegst die differenz ausgezahlt.
Die müssen Dir das Geld zurückgeben, einen Gutschein brauchst Du nicht zu akzeptieren.
 
Also werde ich Morgen da hin Stiefeln und dann?? Was soll ich sagen, weil eigentlioch will ich die gleiche Kamera net mehr weil, ich angst habe das es bei den anderen auch so ist.

Also was muss ich machen damit ich das Geld zurückbekomme, geht das überhaupt wenn der Artikel Gebraucht ist, also ausgepackt?? Weil einerseits kann der Laden mit der Kamera ja nichts mehr anfangen (ich meine das sowieso net, weil die ja defekt isst) aber ich weiss net, bin da sehr unerfahren mit rückgabe und rücktritt vom Vertrag



MFG


Flo
 
Lies doch was Tankred geschrieben hat...
Ab in den Laden, umtauscehn und sagen, dass du dein Geld zurück willst. Wenn sie das nicht machen, erinnerst du jene an die deutschen Gesetze. Dann wirst du dein Geld wiederbekommen, sollte das nicht klappen, Anwalt einschalten und fertig.
 
Wenn sie dir n gutschein anbieten,dann kauf dir was billiges und der restbetrag wird ausgezahlt. N anwalt kannst dir eh ned leisten und würdest dich nur so unnötig unbeliebt machen :p
Weitaus schlimmere und extrem unkulante erfahrungen habe ich mit kleinhändlern gemacht !!! Hardware kauf ich nie wieder von dort etwas !
 
Zuletzt bearbeitet:
@LOSTBOYS
Wenn sie dir n gutschein anbieten,dann kauf dir was billiges und der restbetrag wird ausgezahlt.
Zum wiederholten Male, einen Gutschein braucht man nicht zu akzeptieren.
 
Das wird aber darauf hinauslaufen, weil schon etliche male bei saturn fehleinkäufe gemacht hatte. So regeln sie das und wenn er dann so bockig kommt, na dann viel spass mit dem anwalt :rolleyes:
 
Wenn man bei einem Händler etwas kauft, das Teil nach 12 Tagen normalem Gebrauch defekt ist, trete ich vom Kaufvertrag zurück und bekomme mein Geld zurück. Was soll dann mein/deren Anwalt regeln wollen?
Wenn man an der Kasse dann etwas lauter redet und die anderen Kunden darauf aufmerksam werden, hüten die Verkäufer sich sehr wohl von Anwalt und Nichtzurücknahme zu reden, es ist keine gute Werbung gegen geltendes Recht zu verstossen.

weil schon etliche male bei saturn fehleinkäufe gemacht hatte
Wenn Du allerdings etwas kaufst um es zu testen um anschliessend zurückzugeben, sieht es ja auch ganz anders aus. Du hast kein Recht darauf das sie es zurücknehmen, da Du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast. Wenn sie es dennoch umtauschen/zurücknehmen und Dir einen Gutschein geben, anstatt den Kaufpreis zu erstatten, sind sie im Recht. Wir sprachen von einem Defekt am Gerät.
 
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Na ok warten wir man ab wie Florian26 das regelt :D
 
@ Werkam

Und wie ist das wenn die Sagen wir schicken es ein??, weil das ist das wodrauf ich kein bock habe, auf 4 wochen warten.

testen wollte ich es ja auch net, ich habe mir das ding schon gekauft unter der Option damit lange freunde zu haben, aber nach so einen Misst.
 
Du tritts wegen der Mängel vom Kaufvertrag zurück. Nimm den Kaufbeleg mit, schildere die Fehler, mach von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Kannst Dir ja die von @Tankred im Post #5 gelisteten Paragraphen mit nehmen und darauf verweisen.

Wenn es natürlich sichtbare Mängel gibt, die darauf hinweisen, dass Dir das Gerät abgefallen ist oder es unsachgemäss behandelt wurde, dann werden sie es nicht zurücknehmen. Dann wird es erst mal geprüft werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok dann trete ich morgen mal in den Kampf *gg*

Muss ich vielleicht dann bei dem Rücktritt damit rechnen das der Verkäufer dann Geld abzieht (also von wegen, naja das Gerät ist nicht mehr neu sondern gebraucht, und somit kriege ich dann abzug vom Kaufpreis also so 10 Euro weniger?? ) habe ich auch schonmal gehört sowas.
 
Bei einem Artikel der 12 Tage alt ist und schon Defekte aufweist, geh davon aus, dass die schon beim Verkauf bestanden haben. Somit darf er Dir auch nichts abziehen. Wenn Du doch sowieso eine andere Kamera haben möchtest, schau doch erst nach ob Du dort etwas passendes findest und dann bietest Du eine Umwandlung an, Rücknahme des defekten Gerätes gegen ein Neues, evtl nimmst Du ein etwas Teureres und zahlst halt was drauf.
Es muss ja auch nichts mit der Kamera zu tun haben, es kann ja auch an der Software oder Firmware liegen oder an den Treibern die Du aufgespielt hast.
 
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