Kamera gekauft 12 Tage alt, und nur Probleme, Saturn will sie einschicken? Andere..

Ok ich habe mich heute bei meinen Rechtsanwalt gemeldet, er hat mit solchen sachen öffters zu tuen.

Punkt a: Die § oben sind veraltet und längst geändert, Ware kann man nur Geld zurückverlangen falls der fehler 2x ohne Erfolg auftritt d.h. 2x Kamera eingeschickt, 2x wiederbekommen 2x der gleiche Fehler :(
Naja ich denke ich werde diese einschicken und dann bei ebay verkaufen, da mache ich vielleicht etwas verlust, aber dann habe ich das kack ding wech.
 
Florian26 schrieb:
Punkt a: Die § oben sind veraltet und längst geändert, ...

Da hat Dir Dein "Anwalt" aber Käse erzählt. Die Paragraphen stammen aus dem tagesaktuellen Bestand des Bundesministeriums der Justiz. Wenn die nicht die aktuellen Texte haben, dann hat sie niemand. ;)
 
Tankred hat vollkommen recht!
BGB haben wir bis zum "erbr....." durchgekaut.
Normalerweise nimmt sich der Händler das Recht heraus nachzubessern. Steht meistens in den AGBs die sicherlich weder sichtbar ausgehangen waren, noch nach deiner Zustimmung gefragt wurde. :D
Also mache es auf die freundliche Tour, ich würde nicht mit Paragraphen klopfen!
 
@ DerWitwenmacher: Die Verkäufer bekommen Rechtsdiskussionen eh vom Arbeitgeber verboten. Von daher hast du recht, dass "mit Paragraphen klopfen" nichts bringen wird. In den meisten Fällen ist es sinnvoll bei solchen Angelegenheiten den Filialleiter herzubeordern oder sich an die Firmenzentrale wenden, weil manche sogenannte "Service-Mitarbeiter" einfach keine Lust haben was zu tauschen oder selbst eine völlig falsche Einstellung zum Thema Service haben.
Aber nach 14 Tagen einschicken ist schon mies. Jeder normale Händler regelt das so, dass erst nach 6 Monaten eingeschickt wird (dank der unglaublich sinnvollen und Verbraucherfreundlichen Beweislastumkehr...)
 
Also man kann nicht direkt das Geld zurück verlangen.
Das geht nur beim Fernabsatzgesetz. Lt. BGB sind die Wahlmöglichkeiten Nachlieferung oder Nachbesserung, was soviel heißt wie Tausch oder Reparatur.
Wie wäre es bevor ihr lospoltert mal die § zu lesen?

@Nail:
Ich mag deine Signatur bzw. Juraforum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok neuster Stand, Also Anwalt hatte smir ja bestätigt und die Verbraucherzentrale auch. Klar iss das einschicken doof, aber wenn die Mitarbeiter so entscheiden wird es so sein. Naja Ich kann ja morgen nochmal nach den Filialleiter fragen. Oder soll ich das noch heute erledigen? (weil auf heute genau 14 Tage sind) oder soll ich mit den Filialleiter am telefon sprechen?? Weil der weg dort hin iss schon etwas :)
 
t-kay187 schrieb:
Also man kann nicht direkt das Geld zurück verlangen.

Das stimmt wohl, man kann es nicht direkt. Der Käufer kann aber nach seiner Wahl entscheiden, welche Form der Nacherfüllung gewünscht ist und er hat die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzgerät.

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Verweigert der Verkäufer die Lieferung eines Ersatzgeräts, so würde ich vom Vertrag zurücktreten.

§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung *)
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
 
Soll ich dann ein schrieftstück verfassen wo er service heini unterschreiben soll? und wenn ja wie sollte sowas aussehen? :/

Das heisst wenn ich sage ich will das Gerät in 1 Woche repariert zurückhaben, oder ich will Gertät umgetauscht haben, dann kann ich nach 1 woche falls beides nicht geschehen ist, vom vertrag zurücktreten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bietet Saturn nicht wie der Mediamarkt ein 14-Tage-Rückgaberecht?
Dann würde ich eher dieses wahrnehmen versuchen...
 
Es gibt im stationären handel kein Rücktrittsrecht. Das ist Kulanz des handels.
Und nein dass mit der vereinbarten Woche funktioniert nicht. Der Gesetzgeber spricht von einer angemessenen Zeit und hier ist der Gesetzgeber recht großzügig, und hält auch nch drei Wochen für eine angemessene zeit.
 
Ich meine keine frage die Kamera macht gute Fotos behalten würde ich die ja auch aber die versuchen dort gegen das BGB zu verstoßen weil laut §467 ist es ein sachmangel wovon man ausgeht das er seit anfang an bestand. --->§437 tritt in Kraft, rechte als Käufer = Nacherfüllung käme für mich in frage
§439 habe ich die möglichkeit zwischen reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Kamera zu verlangen (direkter austausch) und ich denke ich gehe da morgen nochma hin, heute war ich leider u gut gelaunt, aber diese nacht bekomme ich wenig schlaf, iss schonmal gute vorraussetzung viele Kunden die da rumrennen die interesse an den Service schalter zu erwecken :)
 
Hier verstösst niemand gegen das BGB.
Gesetzestexte sind eine Sache, Gerichtsurteile und Auslegung von Gesetzestexten eine ganz andere.
Die Nachbesserung wurde bisher nicht als gleichwertig son dern als vorrangig behandelt. Vielleicht einfach auch mal §439 Abs. 3 lesen.

Mit Paragraphen zu argumentieren bringt dir gar nichts. Dann argumentiere lieber so, dass du immerhin so fair warst und gesagt hast, die kamera hätte einen Defekt, Du hättest auch sagen können, sie würde dir nicht gefallen und dann hätten sie sie auf Kulanz auch zurückgenommen. Das Ganze bitte im freundlichen Ton (die Sache mit dem Wald und dem Reinrufen), denn sonst schalten die Mitarbeiter auch auf stur und die Bereichsleiter kennen ihren gesetzlichen Spielraum.
Wenn dir in der Fotoarbteilung nicht geholfen wird, dann verlange den Bereichsleiter, nicht den Geschäftsführer, das wirkt nur peinlich, denn nach dem schreit jeder und kommen tut er eigentlich nie, zumindest nicht in großen Häusern.
 
Florian26 schrieb:
Soll ich dann ein schrieftstück verfassen wo er service heini unterschreiben soll? und wenn ja wie sollte sowas aussehen? :/

Das heisst wenn ich sage ich will das Gerät in 1 Woche repariert zurückhaben, oder ich will Gertät umgetauscht haben, dann kann ich nach 1 woche falls beides nicht geschehen ist, vom vertrag zurücktreten?

Die eine Woche kannst vergessen. Wir hatten bei uns im Laden die Anweisung von oben dem Kunden zu sagen, dass es maximal 4 Wochen dauern würde. Erfahrungsgemäß dauert sowas aber (je nach Lieferant und Hersteller) 6-8 Wochen.

Versuchs mit dem Filialleiter.

Edit: Oder machs wie der eine Kunde vom ARLT (der seinen 1,5 Jahre alten Pc zurückgeben wollte, weil Viren drauf waren) und ruf einfach die Polizei :D
 
Geh doch endlich mal hin und hör auf mit Anwalt usw.
Mach denen mal Feuer unterm Arsch und lass dich nicht abwimmeln.
Selbstbewusst auftreten und dann tauschst du das Teil um.
 
ok ich war da gewesen und habe mit Service gesprochen und habe dort terror gemacht, erst auf freundliche weise und danach etwas gröber.
Dann bin ich zum Filialleiter gegangen und er sagte und zeigte mir auch wie das von statten geht. Er sagte wenn das gerät mehr als 8 Tage gebraucht ist und die es einschicken zur reparatur dann können die es trotzdem nicht weiterverkaufen, weil das Gesetzt es nicht erlaubt. D.h. die müssen das Gerät dann spot billiger verkloppen oder verschrotten lassen.

Ich habe zusammen mit den Filialleiter Samsung stelle angerufen, Samsung bestätigt dieses.

Fakt iss wäre das Gerät nur 1 - 2 Tage im Gebrauch gewesen hätte man es nach der reperatur verkaufen können als Neuware.

Desweiteren habe ich meinen Anwalt kontaktiert, den meines Vaters, der speziallisiert iss auf solch einen Gebiet, und die Verbraucherzentrale. Alle sagten mir das man das Gerät einschicken müsse und das die Entscheidung des Händlers sein gutes recht ist.

Anders wäre es gewesen wenn der Händler direkt den Fehler sehen könne, aber diese Softwareabstürze kommen vielleich 1x am Tag vor. Und diesen Fehler hat der Service mitarbeiter nicht gehabt. Wenn es ein fehler wäre, den man sofort erkennen könnte z.b. Pixel fehler im display oder so, dann wäre dem Austausch nichts im wege gewesen.

Der Service Mitarbeiter und Saturn wollen sich ja nur absichern, denn die sind keine Techniker, die das Gerät überprüfen können, sie können nur Sichmängel oder einfache Fehler erkennen und dann sagen "ok es liegt nicht am Kunden"

Naja desweiteren mit den § iss immer so ne sache, man hatt schnell einen Paragrafen gefunden mit den man meint man könne das Geschäft in die Pfanne hauen, aber andere Paragrafen zählen damit, die vielleicht nicht so direkt ins Auge fallen. Bis ein entschluss zustande kommt, bedarf es unzählige Paragrafen. Denn wenn der Paragrafen Dschungel so einfach zu verstehen wäre, warum studieren dann 1000 ende leute Jura? :)

Ich habe mir wirklich Zeit genommen und bin zu den Anwalt von meinem Dad gefahren und dieser hat mir Gerichtsurteile gezeigt. Da war ein ganz heftiger fall da war ein Typ hatte Billig Kamera gekauft für 60 Euro, im endeffekt musste er komplet mehrere € bezahlen für Gerichtskosten bla bla bla. Und dieser fall war fast identishc mit meinem nur das er nicht diese Software Probleme hatte sondern das die Kamera ab und wann die Karte einfach so formatierte (SD Karte).

Fakt ist wirklich, die einzelne Paragrafen nützen Garnichts, man kann es zwar versuchen aber die leute werden schon vom Gesch. Führer dazu getrimmt diese einzuhalten und sich net von einer Leihe was aufschwätzen zu lassen.
Trotzdem danke ich den leuten die hier reingeschrieben haben, nur leider hat man mittlerweile als Käufer immer weniger rechte so doof es auch klingt. Was wird nur aus diesem Staat? :(

Naja MFG

Flo


p.s. wenn ich die zurückbekomme und ich so net mehr behalten möchte gibbet ja imme rnoch ebay *gg* lol
 
Hallo? Ein Staat besteht nicht nur aus Kunden sondern auch aus Händler und Unternehmen und habe sind gleich vor dem Gesetz.
Möchtest du eine vermeindlich neue kamera kaufen, die eigentlich ne grbrauchte defekte ist, weil der Händler sie unwissend von einem Kunden zurückgenommen hat?
Ich hjobbe ab und an in einem MM und wenn ich sehe, was der markt dort alles zurücknimmt, wozu er nicht verpflichtet ist...teilweise schon eine Frechheit, was sich Kunden erlauben.
 
Nein, aber ich habe die Seite des Händlers nicht so beachtet.

Denn ich dachte das die dinger dann garnicht mehr verkauft werden.

Ich kenne aber andere firmen die sagen direkt wenn Kunde kommt und dieser und dieser fehler da iss nimm zurück und gib Kunde direkt ne neue. Aber es ist das gute Recht vom Verkäufer die vermütlich defekte ware kontrollieren zu lassen.

Ich bin halt nur etwas sauer das das ding gerade mal 2 wochen alt ist und schon eingeschickt werden muss.


MFG
 
Das Gesetz ist per se ein ausgleichendes, also eine Regelung, welche die Interessen zweier oder mehrerer Personen im Verhältnis zueinander regelt. Wie dogio1979 bereits erwähnt hat, hat also auch der Händler Rechte. In diesem Fall gesteht BGB §439 Abs. 3 dem Verkäufer eine Verweigerung einer vom Kunden gewählten Nachbesserung zu:

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist

Dieser Umstand wurde ja durch Samsung bestätigt, die eine Kamera nach 8 Tagen auch dem Händler nicht mehr tauschen. Das ist einerseits von Seiten Samsung enttäuschend, aber auch vom Saturn, denn hier hätte ein wenig Kulanz geholfen, die Kundenbindung zu verstärken und Folgegeschäfte zu motivieren.

Denn ich würde in der Konsequenz und in der Zukunft weder etwas von Samsung noch bei Saturn kaufen. Händler wie Amazon erstatten einem Kunden teilweise nach mehreren Monaten noch den Kaufpreis, obwohl man ja deutlich Nutzen aus der Ware gezogen hat und Amazon das Gerät nur noch in die Tonne werfen kann. Dafür wird Amazon dann mit treuen Kunden belohnt, die teilweise ausschließlich dort kaufen, selbst wenn mal etwas ein wenig teurer ist.

Das Gesetz ist eben auslegbar und nur Firmen mit schlechtem Service legen das zu Ungunsten des Kunden aus. Ich sehe es aus Kunden- und Verkäufersicht zum Beispiel so, dass es dem Kunden verdammt nochmal egal sein sollte, wie lange Samsung blabla Rücknahme Händler/Hersteller, Gesetz, Bla, Blubber. Kunde kauft Ware, Kunde ist nicht zufrieden, ich schaffe Lösung, Kunde ist glücklich. Das verstehe ICH unter Dienstleistung, aber leider nicht jeder.
 
Oft liegts am Hersteller und nichgt am Händler. Jeder Hersteller hat andere DOA-Regelungen (Dead on Arrival). ZB. hatte ich einen defekten Ipod Touch und Saturn hat ihn auch nicht gegen Neuware ausgetauscht. Ich kenne den dortigen Abteilungsleiter ein wenig und er hat mir dann die mail von Apple Deutschland gezeigt, dass defekte Geräte nicht getauscht werden sollen, sondern, dass der Kunde es über den Apple-Service abwickeln soll.

Es gibt halt Hersteller mit größzügigen DOA-Regelungen und andere wiederum mit strengeren.
 
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