Kann ein Kind in die kostenlose Familienversicherung der Mutter, wenn es beim Vater gemeldet ist?

R

rdx2

Gast
Beispiel:

Vater und Mutter sind nicht verheiratet und wohnen in 2 verschiedenen Städten.
Die Mutter ist in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Vater ist privat krankenversichert.
Das gemeinsame Kind wohnt beim Vater und ist auch dort gemeldet.

Kann das Kind in die kostenlose Familienversicherung von der Mutter aufgenommen werden?
 
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Weil man da evetuell falsch beraten wird.

Man darf doch auch mal hier fragen.
 
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Mal ganz im Ernst. Woher in Gottes Namen, sollen wir die entsprechenden Klauseln, Konditionen der unbekannten Krankenversicherung kennen und wie kommst drauf das man dir zu diesem Sachverhalt eine falsche Info zukommen lässt? Notfalls schriftlich irgendetwas zuschicken lassen.
 
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Das klingt für mich so, als kann das Kind in die kostenlose Familienversicherung von der Mutter aufgenommen werden.

Stimmt das so?
 
Wer hat das Sorgerecht?

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, sollte der Wechsel in die GKV kein Problem sein.

Hier ist die Rede von Vater und Mutter
nicht von Mann und Frau.
 
Froki schrieb:
Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Und sind diese erfüllt?
Ergänzung ()

DHC schrieb:
Wer hat das Sorgerecht?

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, sollte der Wechsel in die GKV kein Problem sein.

Hier ist die Rede von Vater und Mutter
nicht von Mann und Frau.
Vater und Mutter haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Beide sind sich in allen Entscheidungen einig.
Vater und Mutter sind auch gleichzeitig Mann und Frau.
Ergänzung ()

DHC schrieb:
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, sollte der Wechsel in die GKV kein Problem sein.
Aber die Frage ist, ob das Kind dann weiterhin beim Vater gemeldet bleiben darf?
 
@rdx2
Wie alt ist das Kind?

Das Kind kann sich frei entscheiden, wo es leben will.

Das war früher anders. Da war das Kind immer bei Sorgeberechtigen. Meist die Mutter. Der Vater hatte das nachsehen.
In den letzten Jahren hat sich viel getan, was das Sorgerecht betrifft.

Außerdem geht es nicht nur um Rechte. Es gibt auch Pflichten, vor denen man sich nicht drücken kann.
So kann zum Beispiel ein Kind auch einklagen Kontakt zu einem Elternteil zu bekommen.
Ob das ganze sinnvoll ist, ist die andere Frage.

Aber um das klar zu stellen.
Ich bin kein Jurist.

Ich kann nur berichten von Sachen, die ich aus dem Umfeld mitbekommen oder irgendwo mal gelesen habe.
Ergänzung ()

Was aber die GKV angeht.

Da würde ich mal nachfragen.

Hier könnte es Probleme geben, wenn der Hauptverdiener selbstständig ist.
Ob das dann so einfach bei einem Ehepaar geht, weiß ich nicht.

Aber auch hier kann ich etwas dazu berichten.
Ein Bekannter war privat versichert. Er ist Vater von zwei Kindern.
Da ihm das alles zu teuer wurde hat er sich ein Jahr lang beurlauben lassen.
Danach konnte er in die GKV wechseln.

Bei Selbständigen ist es nicht so leicht von einer PKV in eine GKV zu wechseln.
Da werden schon einige Riegel vorgeschoben.
Ab 55 Jahren ist sowieso Feierabend. Zumindest ist das mein letzter Info-Stand.
 
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@Froki
Das hatte ich glatt überlesen.

Sehr verwirrend.
Ergänzung ()

rdx2 schrieb:
Aber die Frage ist, ob das Kind dann weiterhin beim Vater gemeldet bleiben darf?
Das ist halt auch eine Kostenfrage.

Bei einer PKV zahlt man pro Person einen Beitrag, je nach Alter.
Je Älter, desto teurer.

Ich schätze mal ein Kind in der PKV wird je nach dem was drin ist ab 200 / 300 Euro aufwärts pro Monat kosten.
 
Froki schrieb:
Das ist mir zu verwirrend.
Was ist daran verwirrend?

ich habe nur die Fragen beantwortet.
Ergänzung ()

DHC schrieb:
Wer hat das Sorgerecht?

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, sollte der Wechsel in die GKV kein Problem sein.

Hier ist die Rede von Vater und Mutter
nicht von Mann und Frau.
DHC hat ja irgendwie einen Unterschied gemacht zwischen Vater und Mutter und Mann und Frau.
Das verstehe ich zwar nicht.

Aber ich habe natürlich darauf geantwortet, dass Vater und Mutter auch Mann und Frau sind :-)
 
rdx2 schrieb:
Mit "Mann" und "Frau" meint man in der Regel verheiratete Eheleute.
Deshalb die Verwirrung, Weil du geschrieben hast, dass sie nicht verheiratet sind.
 
Dann hätte ich geschrieben "Ehemann und Ehefrau".

Aber wie ist denn jetzt die Antwort auf Beitrag Nr.1 ?
Ergänzung ()

DHC schrieb:
Wie alt ist das Kind?

Das Kind kann sich frei entscheiden, wo es leben will.
Das Kind ist 2 Jahre alt.
 
Wenn Mann in der PKV ist, muss er gut verdienen oder er hat sich in Selbständigkeit für PKV entschieden.
Oder er hat so genug Geld.
Falls arbeitstätig. Da frage ich mich, wie das gehen soll mit einem zweijährigen Kind.

Aber gut.
Das alles werden wir hier nicht lösen können.

Evtl. gibt es irgendwelche Anlaufstellen, wo man solche Sachen abklären kann.
Für alles mögliche gibt es ja Portale und Anlaufstellen, wie z. B. Verbraucherzentrale etc. je nach Anliegen.
 
Auf jeden Fall sollte die Mutter ihre KV fragen, da die Eltern nicht verheiratet sind und damit ja keine Familie bilden.

https://www.verbraucherzentrale.de/...ankenkasse-wer-kostenlos-mit-rein-kommt-28982

Wann können die Kinder nicht familienversichert werden?​

Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn:

  • der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und
  • das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2024: monatlich 5.775 Euro).
 
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