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Kann ein Kind in die kostenlose Familienversicherung der Mutter, wenn es beim Vater gemeldet ist?
Also ich würde anhand der Infos erst mal sehr stark davon ausgehen, dass das Kind ebenfalls in die PKV muss. Wie ist es denn aktuell versichert? Bis zum 2ten Lebensjahr gsb es ja schon diverse Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen?
Auch die wage Angabe, dass die Eltern gemeinsames Sorgerecht haben - heißt dies wirklich 50:50?
Die GKV wird es tunlichst vermeiden, ein Kind kostenlos mitzuversichern, wenn ein Elternteil PKV versichert ist. Da gibt es nur wenig Konstellationen, um doch in die GKV zu kommen.
Kind wohnt bei Mutter, Kind ist bei Vater in der Familienversicherung, der woanders wohnt, entscheidend ist das es mein Kind ist und nicht wo es wohnt.
Da wir in Deutschland ja immer schön bürokratisch sind - nochmal eine kleine Nachfrage. Der Vater hat die höhere Quote bei der Erziehungsberichtigung zugesprochen bekommen, so dass das Kind auch bei ihm mit in die GKV kann?
Kind wohnt bei Mutter, Kind ist bei Vater in der Familienversicherung, der woanders wohnt, entscheidend ist das es mein Kind ist und nicht wo es wohnt.
Es ist an sich ganz einfach und wurde oben auch bereits mehrfach erwähnt: Die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter fragen, in die das Kind hinein soll. Die sind verpflichtet, diesbezüglich eine korrekte Beratung zu liefern und ein GKV-Mitarbeiter hat auch nicht per se ein wirtschaftliches Interesse, jemanden abzuweisen.
Wenn man das nicht glaubt -> Erstberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, der hat so eine vergleichsweise simple Rechtsfrage schnell geklärt. Kostet auch nicht so viel wie man vielleicht denkt.
Hier wirst du am Ende des Tages nur Spekulationen bekommen. Hier ist mal dann noch meine: So ganz spontan würde ich als halbwegs informierter juristischer Laie, der sich im Sozialrecht beruflich bedingt einigermaßen auskennt, sagen, dass so ein Wechsel nicht ohne weiteres geht, da das Kind A) bei dir lebt und B) ja anscheinend bereits über dich krankenversichert ist. Ist das eine gesicherte Auskunft? Nein.
Gemeldet werden muss das Kind im Übrigen da wo es tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht da wo es versicherungstechnisch möglicherweise "praktischer" ist. So viel kann ich "gesichert" sagen.