Kann ich den Windows Schlüssel 2 Mal benutzen?

NoBody43

Lt. Junior Grade
Registriert
Juni 2018
Beiträge
290
Ich habe gerade eine Festplatte mit Windows 10.
Ich will jetzt eine SSD holen, aber die alte Festplatte nicht löschen. Die alte Festplatte würde ich dann behalten, um die alten Daten, Einstellungen und Programme nicht erneut zu installieren und einzustellen.

Dann würde auf der alten Festplatte weiterhin Windows 10 "laufen" (ich würde sie ja nur gelegentlich nutzen und nie parallel zur neuen SSD, da nur ein PC).
Kann ich also den Windows-Key auch bei der Installation von Windows auf der neuen SSD nutzen und so zwischen 2 Windows 10 Systemen hin und her wechseln ohne 2 Keys zu haben?

Danke

(Eine kleine Frage nebenbei, um nicht noch einen Thread zu öffnen: Welche der SSDs würdet ihr bevorzugen:
Patriot Burst 480GB, Crucial BX500 480GB oder Kingston A400 480GB)
 
Wenn es derselbe PC ist gibt es da in der Konstellation keinerlei Probleme.
Brauchst wahrscheinlich nicht mal den Key eingeben, eventuell wird der im Board/UEFI gespeichert.
Vielleicht auch durch einen Hashwert auf den MS-Servern der zur restlichen Hardware vom Rechner passt.
Also Quersumme aus Netzwerkkarten informationen, board, cpu, gpu, ram etc.
 
Schwierigkeiten mit Windows 10 sollte es nur geben, wenn Mainboard oder CPU getauscht werden.
Die Festplatte sollte nicht so problematisch sein, denn das gehört mit zu den häufigsten Bautteilen, die auch mal schneller kaputt gehen, als andere.
 
Die gleiche (BX500 oder MX ist egal) würde ich auch empfehlen. Die nehmen sich beide nicht viel.
 
Technisch würde es vielleicht funktionieren, aber es wäre auch ein Verstoß gegen Microsofts Lizenzbestimmungen. Im Grunde wäre es ja das Gleiche, wie zwei Installationen auf einem Rechner. Ob man eine Festplatte an- und abschließt, dürfe ja egal sein. Und Microsoft erlaubt nur "eine Instanz" pro Gerät und Lizenz zu installieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: piepenkorn und Eisholz
Deswegen Partitioniert man Festapltten/ssd´s, um sich nicht immer wieder mit soetwas beschäftigen zu müssen.
Zu der SSD, von den 3 von dir geannten würde ich zur Kingston a400 greifen.

Private Windows Kopien dürfen nur mit Lizenz genutz werden, also nix mit 2x Windows mit nur 1x Lizenz.
1x Lizenz, 1x Gerät, 1x Windows!
Bei Volumenlizenzen könnte kann mann den KEY so um die ~50x benutzen .
Eine Volumenlizenz ist aber nix für Privatanwender!!!


Desweiteren sollte man sich über ein Backup der wichtigsten Daten gedanken machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kingston A400 würde ich nicht empfehlen. Viele Nutzer berichten von Mikrorucklern, die zwar per Firmwareupdate behoben wurden, aber das hinterlässt einen faden Beigeschmack. Des Weiteren brach bei meiner Variante die Datenrate beim Kopieren massiv rein. Ich habe sie dann zurückgeschickt und eine mx 500 gekauft. Damit hatte ich bislang keine Probleme.
 
@Piep00
Das Nutzer von Microrucklern berichtet haben ist natürlich doof, aber lag es wirklich an der SSD; habe sie zwar nicht verbaut aber ansonten auch nix Ngeatives (bis jetzt) gehört.
Man sollte natürlich seine SSD nach der art der Nutzung aussuchen.
SSD ist ja auch nicht gleich SSD .
 
Für den konkreten Anwendungsfall: Nein.

Ersetzen ja. Für verschiedene im Betrieb befindliche Installationen braucht man allerdings außer für Win8 jeweils eine Lizenz (dort ist die Instanz gemäß Eula nicht als Installation (alles außer Win8), sondern als Kopie im RAM definiert, jedoch auch auf 1 PC pro Lizenz beschränkt). Das gilt daher formal auch für Multiboot.

Rein von der Legitimität her brauchst Du eine zusätzliche vollständige Lizenz für den Einsatz des zweiten Systems.
 
Nein - diese 2. Lizenz braucht man hier nicht!
Theoretisch kann ich jeweils die eine Platte ausbauen und die andere benutzen. Völlig legal da alle Konstellationen der Lizenz gegeben sind. Ich darf gerne ein 2. oder 3. Mal oder 4. installieren - so lange ich nur jeweils eine Installation allein benutze befinde ich mich innerhalb der Lizenz.

@NoBody43
Gewöhne dich bitte daran zwischen Lizenz (Benutzungserlaubnis) und Key (Werkzeug zum Aktivieren) zu differenzieren.

CN8
 
Zwei Festplatten sind zwei Geräte. Sogar zwei Partitionen auf der selben Festplatte sind laut Microsoft zwei Geräte. Die Lizenz gilt aber nur für ein Gerät.
 
Nun… Es wird ja immer nur ein Gerät verwendet. Wie oft ich (theoretisch) immer wieder abwechselnd installiere (2. Partition, 2. Platte) ist mir durch nichts seitens MS verboten!
Nach diesem unsinnigen Standpunkt wäre sogar für ein Vollimage eine eigene Lizenz nötig - ich kann das ja immer wieder rauskramen… Oder parallel im System haben.
Das Zauberwort an dem MS bzw. Übersetzungen scheitern ist «gleichzeitige Benutzung» - und exakt diese findet nicht statt. Installieren (Backup) kann ich so oft ich will und per se auch wo, und ein Backup muss kein Image sein.

CN8
 
cumulonimbus8 schrieb:
Es wird ja immer nur ein Gerät verwendet. Wie oft ich (theoretisch) immer wieder abwechselnd installiere (2. Partition, 2. Platte) ist mir durch nichts seitens MS verboten!
Es gilt explizit nicht nur für die Nutzung, sondern auch für die Installation. Ein angefertigtes Backup ist nichts von beidem.
 
Und die kann ich ad infitnitum wiederholen. Von Null an. Darüber steht nämlich nichts in dem EULA.
Wie gesagt, jedes Backup wäre dann schon eine illegale Installation - oder es ist eine veraltete, verworfene Installation.
(Würde der Rechner geklaut dürfte ich nach der Logik nicht erneut installieren, meine Lizenz benutzen, ich bläcuhte eine neue.)

Wie wäre es den Englischen und Deutschen Textauszug hier zu posten? Das Ergebnis wäre gewiss ernüchternd.

CN8
 
Englisch:
This license allows you to install only one instance of the software for use on one device, whether that device is physical or virtual.
In this agreement, “device” means a hardware system (whether physical or virtual) with an internal storage device capable of running the software. A hardware partition or blade is considered to be a device.

Deutsch:
Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles Gerät handelt.
In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.

Ein Backup ist keine Installation, da man es nicht installiert.
 
NoBody43 schrieb:
Kann ich also den Windows-Key auch bei der Installation von Windows auf der neuen SSD nutzen und so zwischen 2 Windows 10 Systemen hin und her wechseln ohne 2 Keys zu haben?

Definitiv nein!
Microsoft sagt es ist für jede Windows 10 Installation ein separater Lizenz Key erforderlich, selbst wenn es auf dem gleichen PC und mehreren Festplatten betrieben wird.

NoBody43 schrieb:
Welche der SSDs würdet ihr bevorzugen:
Patriot Burst 480GB, Crucial BX500 480GB oder Kingston A400 480GB)
Keine von den erwähnten.
Ich empfehle eine Samsung EVO 860 Pro
https://www.amazon.de/gp/aw/d/B078WQL6XF/ref=dp_ob_neva_mobile?th=1&psc=1
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben