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Naja da wäre ich vorsichtig. Wenn er einen Rechner kauft, dann kommt es nur auf die Funktionsfähigkeit an. Es ist wurscht, ob das Teil einmal wegen eines Grafikkartedefekts, einmal wegen xyz nicht funktioniert. Ansonsten könnte man das Spielchen ja unends spielen und der Verbraucher bekommt nie eine mangelfreie Sache ...
Beweislastumkehr dürfte hier auch kein Problem sein, wenn bereits in der Vergangenheit Mängel aufgetreten sind.