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Kann man Windows 8.1 mit Oem Key bzw. Coa Aufkleber verkaufen?
Ich hab auch schon einige W8 Keys aus dem BIOS ausgelesen und verkauft wo dann W7 drauf gekommen ist.
Seh da auch kein Prob weil niemals W8 auf den Kisten draufkommen wird.
... Falsch. Nach deutscher Rechtsprechung ist Standardsoftware nicht an Hardware gebunden. Man darf den Key aus dem BIOS auslesen und ihn auf einem anderen PC weiterverwenden - wenn man das Windows auf dem Ausgangsrechner löscht...
Nein, auch falsch - durch die Key-Integration werden die Karten diesbezüglich neu gemischt und wir finden uns bis zur ersten Verhandlung dazu in einer Grauzone. Du hast keinen Datenträger, du hast keine Software, die von der Hardware getrnnt ist - das war bei den OEM-Lizenzen im BGH-Urteil anno 2000 anders. Ich hab vor ein paar Wochen gerade einen Artikel dazu gelesen, weiß aber leider nicht mehr wo.
"Gerichtlich legalgesprochen" sind nur die System-Builder-Lizenzen, bei denen sich mit Windows 8 sowieso nichts geändert hat.
P.S.
Und man muss auch mal bedenken, dass die PC-Bau-Unternehmen für so eine OEM-Lizenz bei der Abnahme von 10.000 Stück vermutlich auch sehr viel weniger zahlen, als der Mensch der den ladenpreis für eine einzelne System-Builder-Lizenz bezahlt. Ich hab schonmal ein Notebook gesehen, bei dem lag der Preisunterschied zwischen aktuellem Windows und "FreeDos"-Ausstattung bei ca. 20 Euro.
Der gesuchte Artikel steht u.a. in der c't Windows Das 8.1-Kompendium, Seite 102 ff. Lizenzärger bei OEM-PCs. Auf Seite 104 wird von Rechtsanwälten die veränderte Situation im Infofenster "Die Drohung mit dem Strafrecht" seit Einführung von Windows 8 und der damit verbundenen Verdongelung des Lizenzkeys mit dem BIOS des eingesetzten Motherboards beschrieben.
Die immer wieder gerne angeführte "deutsche Rechtsprechung" ist mit der Einführung von Windows 8 erst einmal teilweise ausgehebelt. Es ist für die Rechtssicherheit auf jeden Fall ein neues Urteil fällig. Es müsste also ein User, der jemanden einen ausgelesenen Lizenzkey abgekauft hat, und dessen Aktivierung durch Microsoft verhindert wird, klagen.
Siehe den Beitrag über dir von Udo Kammer. Den Artikel hab ich leider nicht als Einzelangebot gefunden*, aber die haben mit juristischem Beistand recherchiert und kommen zu dem Schluss, dass die deutsche Rechtsprechung hier erstmal nicht mehr greift.
* (bei regulären c't Ausgaben kann man mit einer Woche verzögerung auch einzelne Artikel als PDF kaufen - die Sonderausgaben sind vermutlich länger zu aktuell dafür)
der von 'Udo Kammer' angesprochene Teil/ Ausschnitt 'Die Drohung mit dem Strafrecht' ist auch Teil eines anderen Artikels, der wiederum auch online einsehbar/ lesbar ist --> http://www.heise.de/ct/artikel/Verdongelt-1766977.html und damit dann auch wieder 'Die Drohung mit dem Strafrecht' - zu finden im unteren Teil.
Allgemeine Frage:
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, müsste man ja eigentlich jeden Thread schliessen, der darauf hinweist wie man den Key aus dem Bios auslesen könnte, um sich nicht strafbar zu machen? Kommt bestimmt einiges auf die Forenbetreiber zu und vor allem auch an die Bereitsteller von der Software?
Dieser Artikel unterstützt indirekt meine Aussage.
Zu einen schreibt "c't", dass ein etwaiges Verkaufsverbot rechtlich unwirksam ist - selbst wenn es in den Lizenzbedingungen steht:
c't schrieb:
Es ist nicht etwa ein in den EULA formuliertes Verbot des Weiterverkaufs: Selbst wenn solche EULA im Einzelfall rechtliche Bedeutung entfalten würden – also nicht erst nach dem Kauf der Software bekannt und akzeptiert werden würden – wäre jedenfalls ein Verkaufsverbot immer noch rechtlich unwirksam.
Aber es könnte nun das scharfe Schwert des Strafrechts sein, was schon den Zugriff auf den offensichtlich gesichert abgelegten Key verbieten könnte. Denn § 202a des Strafgesetzbuches (StGB) untersagt das „Ausspähen von Daten“. Die Vorschrift schützt solche Daten, die „gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“ sind; die Verschlüsselung des Keys dürfte als eine solche Sicherung gelten, und genau die „überwindet“ das besagte Programm. Es kommt nicht darauf an, dass die Verschlüsselung knackbar und damit nur bedingt wirksam ist. Denn eine unüberwindbare Sicherung bräuchte ohnehin keinen rechtlichen Schutz und wäre deshalb als Anforderung sinnlos.
Denn: Im BIOS ist der Key unverschlüsselt hinterlegt. Richtig ist hingegen, dass der Key in der Registry verschlüsselt hinterlegt ist.
Und hier "hatte" die "c't" seinerzeit Racht:
c't schrieb:
Bislang findet offenbar nur das kleine Progrämmchen pkeyui.exe den Key, doch von dessen Einsatz müssen wir leider deutlich abraten. Und zwar nicht, weil es von so manchem Virenscanner für gefährlich gehalten wird, weil er das Auslesen für eine potenziell unerwünschte Aktion hält. Sondern weil der Einsatz womöglich eine Straftat ist
Zum Zeitpunkt des Erscheinen des Artikels hat das Programm "pkeyui.exe" tatsächlich den Key aus der Registry gelesen und entschlüsselt. Das hat der Autor des Programmes ("woot332") seinerzeit im MDL-Forum bestätigt - siehe hier:
woot332 schrieb:
Windows 8 Product Key Viewer only decodes the product key in "HKLM\SOFTWARE\Microsoft\Windows NT\CurrentVersion\DigitalProductId" MSDM table is not read, hence no UEFI key is decoded unless for whaterever reason it also would be present in registry.
Die neueren Versionen des Programms "pkeyui.exe" lesen den Key entweder aus dem BIOS aus - falls vorhanden - oder aus der Registry.
werkam schrieb:
Allgemeine Frage:
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, müsste man ja eigentlich jeden Thread schliessen, der darauf hinweist wie man den Key aus dem Bios auslesen könnte, um sich nicht strafbar zu machen?
Mag alles richtig sein.
Microsoft hat ja schon genug Prozesse verloren und arbeitet bestimmt schon an einer Verschlüsselung.
Ändert nichts daran, dass ich einen ausgelesenen Key nicht kaufen würde, weil der Verkäufer den Key ja noch im Bios hat und auch jederzeit wieder nutzen kann.
Auf das Theater habe ich keinen Bock und im Zweifel kann ich mich mit Verkäufer und Microsoft rumschlagen.
Was soll man sich da beim kauf per Vertrag alles zusichern lassen? was nützen die 10 Seiten, vor Gericht ziehen ja klar!
Das spielt keine Rolle. Siehe vorige Aussage: Für eine gültige Lizenz braucht man den Key und den Kaufnachweis (Rechnung).
Dann kann ich ja demnächst durch Real laufen und die Aufkleber der Rechner fotografieren und damit mein Windows aktivieren? Da waren die ja auch nicht verschlüsselt drauf geklebt?
Ändert nichts daran, dass ich einen ausgelesenen Key nicht kaufen würde, weil der Verkäufer den Key ja noch im Bios hat und auch jederzeit wieder nutzen kann.
Tut mir leid, auch wenn deine Argumente rechtlich OK sind, das ist mir alles zu dubios.
1. macht kein Privater User hier überhaupt ein Kaufvertrag wenn er was verscheuert.
2. müsste das auch noch abgesichert werden wenn der Verkäufer seinen Laptop dann mal weiterverkauft und der Käufer wieder weiterverkauft usw. usw.
Auch wenn ich meine Hardware ewig behalte, es gibt User welche alle paar Monate weiterverkaufen.
Richtig. Aber auch bei einem Retail-Key kann sich der Verkäufer den Key notieren und ihn jederzeit wieder nutzen.
Ja, deswegen würde ich den Key auch nur ungerne kaufen, aber da kann ich wenigstens wohl die original Kaufrechnung bekommen.
Zusätzlich zur Abtretungserklärung.
Bei vorinstallierten Key hat der Erstkäufer den Laptop mit Key und original Rechnung.
Ich möchte mich da wirklich nicht auseinandersetzen mit den verschiedenen Laptop Käufern welche ja alle keine Ahnung hatten, Microsoft und einem Richter der auch nichts versteht.
Richtig. Es muss also bei Windows 8 PCs ein umdenken einsetzen wer rechtmäßiger Eigentümer des Keys ist. Der Verkäufer könnte den Key ja auch auf seinem eigenen (anderen) PC weiternutzen. Meines Wissens nach lässt sich der Key mit etwas Aufwand auch aus dem BIOS löschen. Und so, wie man beim Verkauf eines PCs auch alle Daten auf der Festplatte löscht, sollte man auch den Key löschen - wenn man ihn nicht mit weiterverkauft.