News Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen

so, die liebe Staatsanwaltschaft, in Köllen ansässig, will ja nun ermitteln und das auch noch von Amts wegen, vielleicht um den betroffenen, leichtgläubigen und oberflächlichen Richter sicher ein wenig entlasten zu können. Es ist ja alles so schrecklich dubios das Ganze und es würde mich ja inzwischen gar nicht wundern, würde der Familie des Oberabmahnanwaltes ganz plötzlich eine tödlicher Unfall passieren (wäre ja durchaus denkbar), ohne hier unbedingt eine Vergeltungsaktivität, oder gar eine gewisse Kausalität zum Geschehen vermuten zu müssen, eben ein purer Zufall halt, lol!
Zu viel US Fernsehkonsum soll ja verblöden, aber das stimmt doch gar nicht!

Gruß Lido

tja, eine wirklich freie Gesellschaft mag sich über Langeweile jedenfalls nimmer beklagen müssen. Dummheit wird ja auch meist gebührend honoriert, siehe den neuen bundesdeutschen Arbeitsminister, hi!

der "Irony-Button" auf meinem Brett klemmt mal wieder ...
 
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Hallo,

ich wünsche diesen Menschen das Finanzamt an den Hals, da gibt es Ermittler die es doch sehr genau nehmen und auch deutlich bessere rechtliche Möglichkeiten haben wie die Polizei. Oder in die Mühlen der Telefongesellschaften zu kommen und dann den richtigen Techniker zu bekommen (ok das ist noch zu wenig). Gewalt bringt da nichts. Wie wäre es wenn alle Menschen die noch normal Denken ihn entsprechend behandeln? Auch der Familie mitteilen was sie so von dieser Art des Geldverdienen hält, Oder Kollegen es zum Ausdruck bringen und Richter ihrerseits anfangen diesen Mann so zu behandeln was er ist, ein Verbrecher und jeden Antrag Monate Prüfen und dann ablehnen.

Gruß
Michael
 
Gerade lief ein Beitrag dazu auf Galileo. Ich weiß, dass das nicht das Topformat ist, aber jetzt geht das ganze mal an die breite Öffentlichkeit. Finde ich gut.
 
Erbsenkönig schrieb:
Doch habe ich eben schon. Nur weil man Schwachsinn wiederholt wird er nicht richtiger.
Wieso wiederholst du ihn dann ständig?:(

Erbsenkönig schrieb:
Ich habe nicht von einer Beweislastverteilung gesprochen, sondern welche Anforderungen an den Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung gestellt werden.
Du hast einen Artikel zitiert und ich hab ihn ergänzt, wann so etwas vor Gericht gilt und wann nicht. Und nein ich glaube nicht, dass uns drei Anwälte unabhängig voneinander in der Vorlesung Mist erzählt haben...

Erbsenkönig schrieb:
Du willst mich doch nicht ernsthaft erzählen, dass du dir einbildest, Gerichte würden Notare (!), die überhaupt nichts mit Gerichtsverfahren per se zu tun haben, zu den Briefkästen der Verfahrensbeteiligten schicken, um Schreiben einzuwerfen?! Das ist einfach blanker Unsinn.

Erstmal bilde ich mir gar nichts ein und zweitens solltest du dir mal deinen Unverschämten Ton abgewöhnen!
Wieso müssen jetzt Notare etwas mit dem Gerichtsverfahren zu tun haben? Wie oben schon erwähnt, gilt ein Brief als 100% zugestellt, wenn dies von einem Notar gemacht wurde (wenn ich mich richtig erinnere kostet das 10€). Dann kannst du dich nämlich nicht mehr rausreden mit, du hast den Brief ja nicht erhalten.
Und da die Anwälte einen weitaus seriöseren Eindruck als du gemacht haben, sehe ich auch keinen Grund wieso es blanker Unsinn sein sollte, der findet sich eher in deinen Zeilen wieder. (Was vermutlich auch an der Ausdrucksweise liegt)

Zudem scheint es Smockil wohl auch gelernt zu haben und ich glaube nicht, dass wir uns persönlich kennen...

mfg

Bärenmarke
 
Bärenmarke schrieb:
Wieso wiederholst du ihn dann ständig?:(


Du hast einen Artikel zitiert und ich hab ihn ergänzt, wann so etwas vor Gericht gilt und wann nicht. Und nein ich glaube nicht, dass uns drei Anwälte unabhängig voneinander in der Vorlesung Mist erzählt haben...



Erstmal bilde ich mir gar nichts ein und zweitens solltest du dir mal deinen Unverschämten Ton abgewöhnen!
Wieso müssen jetzt Notare etwas mit dem Gerichtsverfahren zu tun haben? Wie oben schon erwähnt, gilt ein Brief als 100% zugestellt, wenn dies von einem Notar gemacht wurde (wenn ich mich richtig erinnere kostet das 10€). Dann kannst du dich nämlich nicht mehr rausreden mit, du hast den Brief ja nicht erhalten.
Und da die Anwälte einen weitaus seriöseren Eindruck als du gemacht haben, sehe ich auch keinen Grund wieso es blanker Unsinn sein sollte, der findet sich eher in deinen Zeilen wieder. (Was vermutlich auch an der Ausdrucksweise liegt)

Zudem scheint es Smockil wohl auch gelernt zu haben und ich glaube nicht, dass wir uns persönlich kennen...

mfg

Bärenmarke

Und damit klinke ich mich hier aus. Wenn man so beratungsresistent ist, hilft es nicht, die eigenen Aussagen mit Fakten zu unterlegen. Ich gehe mal stark davon aus, dass du keine rechtswissenschaftliche Ausbildung durchlaufen hast, richtig? Dann würde ich mich hüten, solche halbgare Aussagen in die Welt zu stellen, die du irgendwann einmal irgendwo gehört hast. Dir scheint schon gar nicht der Unterschied zwischen dem Zugang einer Willenserklärung und der Beweislastverteilung in einem Zivilprozess klar zu sein, aber nun gut, den werde ich dir auch nicht mehr beibringen können.

EDIT:

Um noch einmal darzustellen, worum es mir geht: Hier wurden verbindliche Wege aufgezeigt, wie Briefe gerichtlich zugestellt werden müssen. Ich habe dann erklärt, dass dies so nicht richtig ist, da ein Zugang auch ohne die genannten Wege möglich ist und es v.a. keine Pflicht gibt, Schreiben so zuzustellen. Ferner ist dies völlig realitätsfern. Kein Gericht in Deutschland übergibt dir eine Ladung als Zeuge persönlich. Schon der ganze damit verbundene Aufwand würde den deutschen Rechtsapparat komplett zum Erliegen bringen. Wird dann trotz fehlender Argumente bzw. Fakten (das mag ja sein dass das mal irgendwo so erzählt wurde, aber das ist kein Argument, um die von mir dargelegte absolut herrschende Meinung zu entkräften, denn es wird nun einmal überall so praktiziert und ist auch vom BGH so anerkannt) dennoch darauf beharrt wird, dass die mit Argumenten unterlegte Aussage falsch sei und man doch mal googlen solle, dann kann ich nicht umher, als klarzustellen, was hier falsch und was richtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erbsenkönig schrieb:
Und damit klinke ich mich hier aus. Wenn man so beratungsresistent ist, hilft es nicht, die eigenen Aussagen mit Fakten zu unterlegen. Ich gehe mal stark davon aus, dass du keine rechtswissenschaftliche Ausbildung durchlaufen hast, richtig? Dann würde ich mich hüten, solche halbgare Aussagen in die Welt zu stellen, die du irgendwann einmal irgendwo gehört hast. Dir scheint schon gar nicht der Unterschied zwischen dem Zugang einer Willenserklärung und der Beweislastverteilung in einem Zivilprozess klar zu sein, aber nun gut, den werde ich dir auch nicht mehr beibringen können.

EDIT:

Um noch einmal darzustellen, worum es mir geht: Hier wurden verbindliche Wege aufgezeigt, wie Briefe gerichtlich zugestellt werden müssen. Ich habe dann erklärt, dass dies so nicht richtig ist, da ein Zugang auch ohne die genannten Wege möglich ist und es v.a. keine Pflicht gibt, Schreiben so zuzustellen. Ferner ist dies völlig realitätsfern. Kein Gericht in Deutschland übergibt dir eine Ladung als Zeuge persönlich. Schon der ganze damit verbundene Aufwand würde den deutschen Rechtsapparat komplett zum Erliegen bringen. Wird dann trotz fehlender Argumente bzw. Fakten (das mag ja sein dass das mal irgendwo so erzählt wurde, aber das ist kein Argument, um die von mir dargelegte absolut herrschende Meinung zu entkräften, denn es wird nun einmal überall so praktiziert und ist auch vom BGH so anerkannt) dennoch darauf beharrt wird, dass die mit Argumenten unterlegte Aussage falsch sei und man doch mal googlen solle, dann kann ich nicht umher, als klarzustellen, was hier falsch und was richtig ist.

mag schon sein, aber bei Fragen diesbezüglich mal hier schauen http://www.ja-aktuell.de/cms/websit...-lernbeitraege/zustellung-im-strafprozess.htm

Gruß Lido
 
87 Quellen, wie krank ist das denn, der Verfasser hat eindeutig keine Hobbies, Frau, etc.
 
Kann doch einfach ne Studienarbeit/Projekt gewesen sein.

Gibt halt paar Studiengänge wo man auch etwas tun muss ^^
 
Naja 10 bis 20 evtl sind ja üblich, aber 87... bei meiner Abschlussarbeit hatte ich 5 quellen lol.
 
Es tut sich was, es gibt eine neue Stellungnahme des LG Köln:
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/index.php

Aus den großen Plänen von U+C, die auch Nutzer von weiteren Portalen abmahnen wollen, dürfte wohl nichts mehr werden.

Die sind wohl ein wenig übers Ziel hinaus geschossen :-)
Leider werden die Anwälte wohl ungestraft davon kommen, da ihnen ausser dem Mandat (bisher) nichts vorgeworfen werden kann.
 
Heißt dann wohl das wahrscheinlich nicht mehr wirklich viele Abmahnungen in dieser Sache folgen werden.
 
Naja das LG Köln ist ja nur für die Telekom zuständig.
Gut möglich das auch bei anderen Gerichten die Daten bei anderen Providern angefordert wurden und diese Provider da etwas langsamer sind.

Wenn die Abmahnungen heute verschickt wurden, sind sie pünktlich zu heilig Abend da -> tolle Bescherung :-(

Ich hoffe aber noch darauf, das bei den Ermittlung festgestellt wird, dass die Anwälte da tief drin stecken oder es sogar selbst initiiert haben.
 
Welche Kanzlei wollte U+C abmahnen dann leiten wir da mal was weiter?

Wir haben uns mal deren HP angeschaut und sie verwenden ein Template was so nicht erlaubt ist ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
ok- das zeigt doch mal wieder wie wichtig es ist mit seinen Daten zu geizen und wie Janusköpfig die Sex-Maschinerie im Internet ist...


Gruß

TH
 
Also wenn man in diversen Foren Berichte von Betroffenen ließt, welche noch ihren Browserverlauf vom "Tatzeitpunkt" haben, dann sieht man dort zwar die Domain retdube.com oder movfile.com (jeweils mit einer 5-stelligen Zahl als Subdomain), aber kein redtube.net. Natürlich mit vorheriger Weiterleitung über Trafficholder (=gekaufter Traffic).

Man wurde also womöglich gar nicht auf redtube.net weitergeleitet.
Möglicherweise war auf den beiden Domains ein Player von itGuards eingebunden, welcher direkt die Vídeourl aufruft.
Dieser Aufruf würde dann nicht im Browserverlauf auftauchen. Und über diesen Player kann man natürlich auch mitloggen ob der User auf Play/Pause drückt.

Das die Besuchszahlen auf Redtube.net trotzdem in die Höhe geschossen sind, ließe sich auch recht einfach erklären.
Wenn Redtube so agiert wie Youtube, dann ändert sich die direkte Url zum Video regelmässig (man soll ja die Html-Seite wegen Werbung aufrufen).
Das heißt bei jedem Aufruf der Fake-Domain musste der Server die Html-Seite von Redtube aufrufen, einlesen und die Video-Url rausfiltern, damit das Video auch immer funktioniert.

Diesen Videoplayer und das Verfahren zum einlesen der Html-Seite könnte man bspw Gladl II nennen.


Damit hätte die Kanzlei auch Nachweise darüber, dass man das Video tatsächlich abgespielt hat.
Aber legal ist das ganze trotzdem nicht. Durch den Einkauf von Traffic hat man bewusst für dieses Video beworben. Desweiteren dürfte ein solches Einbinden des Videos wohl kaum legal sein.
 
Braucht man nicht mal ne Forenleiche mit dem Spiegel zu schänden, gibt´s ne eigene News auf der CB dazu ;)

*klick mich*
 
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