WhiteShark
Admiral
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- Mai 2002
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- 9.949
Unterschreiben darf man auf keinen Fall, schon gar nicht die mitgelieferte Erklärung (die beinhaltet u.a. ein Schuldeingeständnis).
Mit der Unterlassungsklärung verpflichtet man sich über 30 Jahre die Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. Ein falscher Bannerklick, ein Trojaner, usw kann zu einem unabsichtlichem erneutem Verstoß führen. Und dann ist die Vertragsstrafe fällig.
Lediglich bei P2P-Verstößen ist eine modifizierte UE ein Vorteil um die einstweillige Verfügung zu verhindern.
Bei den Streaming-Abmahnung reicht es auch aus nicht zu reagieren. Die werden einen Teufel tun und in irgendeiner Weise vor Gericht treten. Dann fliegt deren Betrug ganz schnell auf und die sind selbst im Knast.
Denn der Urheber The Archive steht eng in Verbindung mit dem Entwickler der Analyse-Software. Die Webseiten liegen sogar auf dem gleichem Server und sind vom gleichem Autor erstellt worden (über einen Homepagebaukasten).
Siehe hier:
http://blog.kowabit.de/porno-sein/
Allerdings dürfte es für den Staatsanwalt schwer werden den Anwälten selbst den Betrug nachzuweisen, denn die behaupten einfach im Auftrag ihres Mandanten gehandelt zu haben und ebenfalls getäuscht worden zu sein.
Mit der Unterlassungsklärung verpflichtet man sich über 30 Jahre die Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. Ein falscher Bannerklick, ein Trojaner, usw kann zu einem unabsichtlichem erneutem Verstoß führen. Und dann ist die Vertragsstrafe fällig.
Lediglich bei P2P-Verstößen ist eine modifizierte UE ein Vorteil um die einstweillige Verfügung zu verhindern.
Bei den Streaming-Abmahnung reicht es auch aus nicht zu reagieren. Die werden einen Teufel tun und in irgendeiner Weise vor Gericht treten. Dann fliegt deren Betrug ganz schnell auf und die sind selbst im Knast.
Denn der Urheber The Archive steht eng in Verbindung mit dem Entwickler der Analyse-Software. Die Webseiten liegen sogar auf dem gleichem Server und sind vom gleichem Autor erstellt worden (über einen Homepagebaukasten).
Siehe hier:
http://blog.kowabit.de/porno-sein/
Allerdings dürfte es für den Staatsanwalt schwer werden den Anwälten selbst den Betrug nachzuweisen, denn die behaupten einfach im Auftrag ihres Mandanten gehandelt zu haben und ebenfalls getäuscht worden zu sein.