News Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen

Unterschreiben darf man auf keinen Fall, schon gar nicht die mitgelieferte Erklärung (die beinhaltet u.a. ein Schuldeingeständnis).
Mit der Unterlassungsklärung verpflichtet man sich über 30 Jahre die Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. Ein falscher Bannerklick, ein Trojaner, usw kann zu einem unabsichtlichem erneutem Verstoß führen. Und dann ist die Vertragsstrafe fällig.

Lediglich bei P2P-Verstößen ist eine modifizierte UE ein Vorteil um die einstweillige Verfügung zu verhindern.

Bei den Streaming-Abmahnung reicht es auch aus nicht zu reagieren. Die werden einen Teufel tun und in irgendeiner Weise vor Gericht treten. Dann fliegt deren Betrug ganz schnell auf und die sind selbst im Knast.
Denn der Urheber The Archive steht eng in Verbindung mit dem Entwickler der Analyse-Software. Die Webseiten liegen sogar auf dem gleichem Server und sind vom gleichem Autor erstellt worden (über einen Homepagebaukasten).

Siehe hier:
http://blog.kowabit.de/porno-sein/

Allerdings dürfte es für den Staatsanwalt schwer werden den Anwälten selbst den Betrug nachzuweisen, denn die behaupten einfach im Auftrag ihres Mandanten gehandelt zu haben und ebenfalls getäuscht worden zu sein.
 
aurum schrieb:
In diesem Fall schützt die Tatsache, dass redtube offensichtlich legal ist vor Strafe, aber vermutlich nicht vor Kosten. Nach aktuellem Stand kann man nur hoffen keine Abmahnung zu bekommen.


Wie kommst du darauf?
Glaubst du tatsächlich, dass ein Fall vor Gericht landen würde, wenn der Abgemahnte nicht zahlt?

Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Gericht einen Filesharer verurteilt hat. Und dann wegen Streaming damit anfangen? Das wäre der Untergang für das deutsche Internet. Dann dann kannst du auch kein Video mehr auf Youtube, Myvideo oder sonst wo schauen.
 
Glaubst du tatsächlich, dass ein Fall vor Gericht landen würde, wenn der Abgemahnte nicht zahlt?

Könnte ich mir vorstellen. Wenn dabei die Auffassung der Rechteinhaber bestätigt wird, dann könnten sie im richtig großen Stil loslegen und viele 100 Mio. € verdienen. Es geht um zu viel ...
 
Ja, WENN. Wenn meine Auffassung, dass Diebstahl legalisiert werden sollte, bestätigt wird, dann könnte man auch viel Geld verdienen ;)
Beides ist genauso wahrscheinlich.

Wenn sich bestätigt, dass die Internetseiten vom Macher der Software, mit der die IP´s angeblich erspäht wurden, und vom Urheber, The Archive AG, beim selben Anbieter gehostet werden, dann ist doch sowieso vorbei.
Bin kein Anwalt. Aber wenn alles legal abgelaufen ist, fress ich nen Besen.
 
Ich kann mir das nicht vorstellen das die auch nur eine einzige Klage in diesem Fall durchziehen.

Die Medien denken ja ohnehin schon das ganze zu einem großem Teil auf. Das sowohl The Archive AG, als auch der Entwickler der Analyse-Software unter einer Decke stecken, die Firmen nur Briefkästen haben und die Software nicht geeignet sein kann die IPs zu protokollieren ist längst klar. Das heißt auch das die eidesstaatliche Erklärung der Entwickler falsch ist -> Straftat!

Unklar ist nur wie tief U+C da drinsteckt. Sind sie Teil der kriminellen Organisation oder handeln sie wirklich nur im Auftrag eines Mandanten und haben ansonsten nichts damit zutun?

Die Chancen vor Gericht zu gewinnen sind für U+C so ziemlich bei 0.
 
Neuer Artikel auf Spiegel Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-kanzlei-plant-weitere-porno-stream-abmahnungen-a-938680.html

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre ich fast geneigt zu lachen:
Die Betroffenen könnten nun eine Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse des Landgerichts einreichen. Dann müsste das Landgericht im Extremfall über mehrere tausend Beschwerden entscheiden - und wäre dadurch wohl für einige Zeit lahmgelegt.

Aber selbst wenn die Beschwerden Erfolg haben: Daraus folgt kein Verwertungsverbot der bereits von der Telekom herausgegebenen IP-Adressen als Beweise. Für die bereits herausgeschickten Abmahnungen ändert sich nichts. Und ob Gerichte in Zukunft anders über die Datenherausgabe entscheiden, muss sich erst noch zeigen.

Quelle: Spiegel Online http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...eitere-porno-stream-abmahnungen-a-938680.html
 
Unklar ist nur wie tief U+C da drinsteckt. Sind sie Teil der kriminellen Organisation oder handeln sie wirklich nur im Auftrag eines Mandanten und haben ansonsten nichts damit zutun?

Laut der Sage ist U+C eher der Gehilfe für den Anwalt Daniel Sebastian, der dessen Mandanten The Archive normalerweise vertritt/vertrat. Herr Sebastian ist aber zu klein um eine solche Menge an Abmahnungen loszutreten -> U+C. Bei denen wird College eben mit einem C geschrieben, wie vor hundert Jahren, und verdienen daher jeglichen Respekt.

Ach ja: http://www.wbs-law.de/abmahnung-fil...licht-geheime-uc-mandantenvereinbarung-49185/

Kurzfassung, nicht hauen wenn in Details inkorrekt: Eine Art "Erfolgshonorar" bei Abmahnungen ist nicht statthaft. Theoretisch hätte The Archive U+C+Sebastian bereits das Honorar für alle möglichen Abmahnungen zahlen müssen. Nicht erst im Nachhinein wenn sich herausstellt wie viele Abgemahnten tatsächlich gezahlt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
t-6 schrieb:
Laut der Sage ist U+C eher der Gehilfe für den Anwalt Daniel Sebastian, der dessen Mandanten The Archive normalerweise vertritt/vertrat.
Das mag gut sein. Aber ein Anwalt sollte in der Lage sein seine Mandanten zu prüfen und herausfinden können das die nur Briefkästen haben, bevor er 10000 Leute abmahnt.
Ich gehe daher stark davon aus das die alle unter einer Decke stecken, oder sogar U+C alleine hinter allem steckt.

The Archive und die Analyse-Firma werden nach der ganzen Aktion verschwinden (Insolvenz). Die Anzeigen gegen U+C eingestellt, wegen Mangels an Beweisen.
Alle haben dann aber gut daran verdient, weil genug bezahlen werden. Keiner landet im Knast und entweder haben sie genug Geld verdient und hören auf, oder es fällt denen wieder was neues ein.
 
Kaffeetrinker schrieb:
Das Schlimme scheint zu sein, das man wirklich per Email eine Abmahnung zustellen kann und dann auch zugestellt ist, wie auch die Briefliche zugestellt ist wenn der Abmahner es bei der Post aufgibt. Da gibt es noch viel gemeine Sachen.

Die Zustellung muss doch im Zweifelsfall immer nachgewiesen werden. ;) Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abmahnenden in Tausenden von Fällen die Kosten für amtliche Zustellungsnachweise aufbringen wollen bzw. werden.
 
Ich meld das Internet ab. echt arm mittlerweile, schauste dir was an bekommste ne klage am hals. wo leb ich eigentlich. und der satz noch schön vor weihnachten kommt mir echt was hoch. ..... volk da.
 
Hallo,

Ein Brief gilt als zugestellt wenn er vom Abmahner bei der Post abgeben wird, nicht bekommen ist eben Pech

Wie man sieht arbeitet das LG Köln für die Abmahner, nichts da im Namen des Volkes
(Persönlichkeitsrecht, Datenschutz gilt es nicht; streamen ist wie Terrorismus ;-))

Man muss für eine Abmahnung gar nicht strafbares machen, die können das einfach so, hat ja das LG-Köln im Namen des Volkes in gewissen Grad anerkannt.

Das ich Laie bin, weiß ich jetzt nicht den richtigen Begriff, aber wenn die Abmahner einen gerichtlichen Titel haben wollen, geht das einfach hier wird der Abgemahnte nicht befragt, wenn sie den haben wird das an ein Inkassobüro verkauft und die Mahnen dann weiter. Wie ich vermute wird das Mahnen auch die Schufa erreichen (der Score sinkt bei Häuselbauer kann das ganz böse enden)und das wird dann noch teurer.

Wenn man jetzt wirklich Recht bekommen würde, bekommt man sein Geld auch nicht, denn man müsste in der Schweiz klagen.

Also Zahlen, da ist man 250,- los und sollte dann Pornos in Netz meiden wie der Teufel das Weihwasser, den Amanda... hat viele Namen. (dann ist man pro Klick 5001,- weg das 30 Jahre lang.)

Man verteidigt sich das kostet auch 150,- bis 500,- und eben drei Jahre die Mahnungen mit allen Konsequenzen

Man wehrt sich, dann wird es teuer und rennt gegen Wände und wird nie sein volles Geld zurück bekommen. Hier kommen dann Gutachterkosten ins Spiel... Es gibt in der c´t ein Artikel von 2010 oder so, hier wird erwähnt das der Abgemahnte selbst keine Auskunft von der Telekom bekommt. (die haben solange gewartet das es keine Spuren gibt)

Das ist so ein faules Spiel und stinkt so zum Himmel.

Getdigital wir doch auch abgemahnt wegen Namen wie Gamer, wehe die bekommen die Adresse der Kunden dann werden die auch noch abgemahnt oder wenn sie mit den T-Shirt eine Foto ins Netz stellten. Jetzt lacht Ihr, aber es wäre möglich. ES wird schon genug verdient ohne das es je vor ein Gericht kommt.
Noch mal LG Köln in Neuland würde hier bestimmt nicht so urteilen wie hier viel hoffen, den hier heißt es im Namen der Abmahner
Gruß
Michael
 
Kaffeetrinker, dein Beitrag strotzt nur so vor Unwissenheit. Deine Vorstellung vom gerichtlichen Mahnverfahren (Titel, ohne dass der angebliche Schuldner vorher gefragt wird etc.) hat mit der Wirklichkeit nichts, aber auch gar nichts zu tun. Aber Hauptsache mal wieder auf die "böse deutsche Justiz" beschimpft. Warum Laien sich immer wieder zu juristischen Themen äußern, von denen sie offenkundig nicht den Hauch einer Ahnung haben (außer vom Hörensagen) wird mir wohl immer ein Rätsel bleiben...
Und nein, ich bin weder Richter noch Anwalt, aber dieser Murks, der überall zu juristischen Themen verzapft wird ist echt nicht mehr feierlich...
 
Hallo,

ich schreibe keinen Murks. Es wird der Schuldner nicht befragt das Gericht entscheidet hier nach Faktenlage eben das was der Gläubiger vorlegt. Hat denn das LG Köln jemanden gefragt? (nicht mal ihre Hirne)

Also mal ganz langsam.

Gruß
Michael
 
Du schreibst von Titeln. Darauf, dass ein Anspruch besteht, hat das LG Köln aber (mangels Klage in dieser Hinsicht) gar nicht erkannt. Hier ging es nur um die Herausgabe von Verbindungsdaten. Das hat mit Titeln und vor allem der rechtskräftigen Feststellung eines Anspruchs, ohne dass der potentielle Schuldner gehört werden würde, was du ja behauptest, überhaupt nichts zu tun.
Nochmal Klartext: das LG Köln hat weder festgestellt, DASS ein Anspruch auf Zahlung besteht, noch, welche Höhe dieser haben könnte.
Daher: Doch, du schreibst Murks.
 
Hallo,

wenn es auch schwer zu verstehen ist, Richter entscheiden auch nur nach Aktenlage wie eben auch beim LG Köln so auch wenn Du einen Gerichtsvollzieher in Gang setzt. Natürlich hat der Schuldner Rechtsmittel, aber er wird anfänglich nicht gehört.

Also der Mahnbescheid (Eingeschränkte Prüfung durch das Gericht/Rechtspfelger (es wird nicht der Schuldner befragt)) kommt. dann hat man die Möglichkeit zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid (die Termine sind nicht geregelt zügig handeln), wenn man jetzt zu cool ist kommt der Vollstreckungsbescheid hier kann man dann binnen zwei Wochen wieder einen Widerspruch einlegen sonst wir der rechtskräftig.

Aber gut jetzt kommt Hörensagen das die Schufa schon was vermerkt bevor was rechtskräftiges da ist.

Der Witz ist das die Leute bei der ersten gerichtlichen Mahnung zahlen!

Gruß
Michael
 
au man, hier pfeift er aber, der Fuchs. Wo soll denn das alles noch hinführen. Hier gieren sicherlich einige Personen ganz heftig nach einem 9 mm Projektil und wenn man bedenkt, was solche Dinger für Schaden anrichten könnten. Da sollte man doch besser zur rechten Zeit seine Schnauze halten, aber mal im Vertrauen, auf ein paar Rechtsverdreher mehr, oder weniger, kommts ja nun beim besten Willen gar nicht an, also harren wir geduldig der Dinge, die da kommen mögen ...

Gruß Lido

... aber na ja, wo solls auch herkommen in einem Staat der selber Hehlerware ankauft (Verräterdisks mit Steuerdaten)und jedes Gericht dieser Bananenrepublik (BRD) dieses auch noch duldet. Ist halt so, wie der Herr, so das Gescherr!
Wem kann und darf man denn heut überhaupt noch vertrauen, ich denke mal seinem treuen Hunde und seiner funktionstüchtigen 9 mm Steinschleuder, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lido schrieb:
... aber na ja, wo solls auch herkommen in einem Staat der selber Hehlerware ankauft (Verräterdisks mit Steuerdaten)und jedes Gericht dieser Bananenrepublik (BRD) dieses auch noch duldet. Ist halt so, wie der Herr, so das Gescherr!
Wem kann und darf man denn heut überhaupt noch vertrauen, ich denke mal seinem treuen Hunde und seiner funktionstüchtigen 9 mm Steinschleuder, oder?

Der Tatbestand der Hehlerei kann nur dann erfüllt sein, wenn das Tatobjekt eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand, ist, § 259 I StGB. Als Tatobjekt kommen hier die Daten und die CD in Betracht. Auch wenn die Daten auf rechtswidrigem Wege erlangt wurden, sind diese jedoch keine Sache - schon einmal Daten angefasst? Die CD, auf der sich die Daten befinden, wurde jedoch wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durch eine rechtswidrige Vortat erlangt, sodass zwar hier ein taugliches Tatobjekt vorliegt, aber es eben an der rechtswidrigen Vortat fehlt, durch welche das Tatobjekt seinen Weg in das Vermögen des Vortäters fand. Somit kann der Tatbestand der Hehlerei in diesen Fällen nicht erfüllt sein. Da sagt nicht nur jedes Gericht, sondern jeder Jurist, der auch nur ein klein wenig Ahnung von Strafrecht hat. ;)
 
Kaffeetrinker schrieb:
Ein Brief gilt als zugestellt wenn er vom Abmahner bei der Post abgeben wird, nicht bekommen ist eben Pech

Ich hab mir deinen Post gar nicht ganz durchgelesen, aber er beginnt schonmal falsch!

In der Rechtsvorlesung haben wir gelernt, es gibt nur 3 Arten, wie Briefe zugestellt werden können (wodurch sie vor Gericht auch als zugestellt gelten.)

1. Indem die Anwälte persönlich, die Abmahnungen an die Abgemahnten ausgeliefert hätten.
2. Einwurf unter Zeugen in den Briefkasten (Empfangsbereich des Abgemahnten).
3. Zustellung durch einen Notar.

Wurde das nicht gemacht, was auch der Fall ist. Kannst du einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten... Beweise bitte das Gegenteil ;-)

mfg

Bärenmarke
 
Bärenmarke schrieb:
Ich hab mir deinen Post gar nicht ganz durchgelesen, aber er beginnt schonmal falsch!

In der Rechtsvorlesung haben wir gelernt, es gibt nur 3 Arten, wie Briefe zugestellt werden können (wodurch sie vor Gericht auch als zugestellt gelten.)

1. Indem die Anwälte persönlich, die Abmahnungen an die Abgemahnten ausgeliefert hätten.
2. Einwurf unter Zeugen in den Briefkasten (Empfangsbereich des Abgemahnten).
3. Zustellung durch einen Notar.

Wurde das nicht gemacht, was auch der Fall ist. Kannst du einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten... Beweise bitte das Gegenteil ;-)

mfg

Bärenmarke

Normalerweise gelten Willenserklärungen dann als zugegangen, "sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelang[en], da[ss] bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, [der Erklärungsempfänger] könne von ihr Kenntnis erlangen" (BGHZ 67, 271 ff.) Wie das nun genau mit der Beweislastverteilung bei Mahnsachen aussieht kann ich auf die Schnelle nicht sagen, aber zumindest die Zustellung unterliegt soweit ich weiß (hab ZPO ein wenig schleifen lassen bisher ;)) jetzt keinen großen Anforderungen. Schon gar nicht glaube ich, dass z.B. Ladungen unter Zeugen (!) in den Briefkasten geschmissen werden. Schon alleine diese oben geposteten Anforderungen würden große Teile des Briefverkehrs gänzlich zum Erliegen bringen.
 
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