News Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen

RedTube hat damit nichts am Hut wenn ihr mich fragt!

Die wurden nur genommen, da man...

  • ohne Datumsangabe hochladen kann ("kurzfristige" Uploads sind daher kein Problem)
  • lange Videos (auch ganze Filme) ohne Probleme uploaden kann (auf manchen Sites wird ernsthaft ab einer bestimmten Länge erst gecheckt ob das mit den Rechten klar geht)
  • die Domain gut faken kann und Typos halt noch frei waren
  • der Videoplayer sofort startet (ist bei den meisten Sites aus Traffic-Kostengründen halt nicht so)
  • rechtlich gesehen amerikanisch sind und die das ganze von daher bestimmt nicht interessiert was irgendwo bei den Eurofags so passiert

Es hätte bestimmt auch andere Sites "treffen" können. Da es über 100 Millionen Menschen gibt die deutsch sprechen, denke ich nicht das die unbedingt auf so viele Besucher verzichten wollen (davon besuchen bestimmt mind. 2 Millionen ab und an die Site). Die Videoauswahl gerade an kompletten Filmen ist dort echt super, also wurde mir gesagt. :p

Die Domains sind bei Namecheap mit Whois-Schutz reg., kann mal jemand die Domains der Kanzlei, von dieser dubiosen schweizer Firma und deren CEOs checken? Vielleicht sind die ja auch Namecheap-Kunde, dass wäre ein weiterer Hinweis darauf das die das bewusst inszeniert haben.

Ich denke die Site kann man wieder besuchen, die Aktion war bestimmt einmalig, die Domains scheinen nun inaktiv zu sein.

Fröhliches fappen! :D
 
Wie zum Teufel ist man denn an die IP's gekommen. Nur der Nutzer oder der Betreiber von Redtube weiss doch, was für Video's runtergeladen werden. Irgendwo auf der Strecke lässt sich das doch nicht feststellen.

Und die Richter haben angeblich "geprüft" ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und sind der Meinung es stimmt? LOL ich bin voll gespannt wie die das erklären.
 
Gajel schrieb:
Ein richtig krasses armutszeugnis für die deutsche justiz.

Das definitiv, aber Konsequenzen wird es für den Richter mit der Winkerkelle nicht haben... und das ist das Armutszeugnis.
Als Richter hast du einen Freifahrtschein. Arbeite ich heute mal ordentlich oder habe ich keinen Bock weil meine Olle heute morgen keinen Bock hatte?

Das ganze ist nicht nur eine Abmahnwelle, das ist ein großer Justiz- und Datenschutzskandal!
Hier wurde ohne richtige Prüfung das Verletzen der informationellen Selbstbestimmung von 10000en Menschen richterlich genehmigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Anwälte der Kanzlei haben sicherlich eine Porno-Party für den Richter organisiert und sind so übereingekommen :evillol:
Die wollen einem noch immer weiss machen, dass Terroristen gefährlich sein sollen :headshot:
 
Gajel schrieb:
Ist doch schon alles klar. Surft ihr nur auf computerbase.de? :p

Ein richtig krasses armutszeugnis für die deutsche justiz.

http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-gericht-hat-streaming-und-p2p-verwechselt-1312-103257.html

findest?

Selbst ich als ITler hätte mit der Ausführung meine Probleme (siehe unten). Die Justiz sollte klar getäuscht werden. Gut, man kann erwarten dass bei 10k + Anträgen eine etwas genauere Prüfung sattfinden sollte - zeigt aber eher dass es gerade bei P2P wohl öfters um diese Größenordnungen geht.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der für Urmann + Collegen (U+C) aktiv war, erklärte laut den Akten zur Feststellung der IP-Adressen: "Dateien beziehungsweise Dateibündel werden eindeutig durch die eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der mit dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht."

Weiter heißt es: "Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken werden diese zur Probe heruntergeladen. Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten." Erst nach dieser Probe begänne die Protokollierung der Daten. Die so gesammelten 1.000 IP-Adressen sollen zwischen dem 8. und 11. August 2013 auf den Film Amanda's Secret zugegriffen haben.

"Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken", sagte von Rüden.
 
Bei aktuellen Kinofilmen mag es sein, dass man vorab schon von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen kann oder vielleicht sogar MUSS?! Bei zig Millarden anderer Dateien an Bild- und Tonmaterial im Internet kann doch kein Mensch auf diesem Planeten instiktiv einschätzen welches Copyright darauf besteht. Zumal die Logik voraussetzt, dass man das Material erstmal einsehen muss um überhaupt irgendeine Einschätzung abgeben zu können! :rolleyes:

Also wie verdammt nochmal soll man hier die Grenze zwischen vorsätzlichem und versehentlichem Handeln definieren?! Es gab keinerlei Hürden zu nehmen, dieses Material zu Betrachten. Bei anderen Plattformen, wie z.B. Youtube, erscheint uns der allseits beliebte GEMA-Hinweis. Pornos, mit all ihrer Kreativität, kann man auch nicht unbedingt sofort der Kunst zuordnen.^^

Es gibt nur eine Frage, warum hat das LG Köln diesen Richterbeschluss für die Telekom ausgestellt?! Ich würde den Betroffenen vorschlagen: --> Sammelklage gegen das LG Köln und die Anwaltskanzlei!
 
@ topic:
Anscheinend ist seit gestern ein spammer auf den Zug aufgesprungen.
Hab heute zumindest schon einige sehr täuschend echte Mails von "Uhrmann und Collegen"
im Ordner gehabt... erst beim 2ten durchlesen gecheckt, das Spam + vermutlich Trojaner im Anhang.

So beginnts:
Redtube Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls

Sehr geehrte(r) XXX XXX, (<--- da steht dein echter Name!)

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 22.12.2013 23:25:52
IP-Adresse: 72.215.12.10 <NOCHMAL ECHTER NAME>
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 980871959207
Anbieter: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
...
<usw. ca. 2 Seiten 1a Deutscher Text>
 
Masta schrieb:
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 22.12.2013 23:25:52
IP-Adresse: 72.215.12.10 <NOCHMAL ECHTER NAME>
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 980871959207
Anbieter: Redtube

..oh, also wirst du den Film erst ansehen :-)

Bei uns in der Firma sind auf Firmenmailadressen solche Emails eingegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, die Spammer sind auf den Zug aufgeprungen
Hab auch grad 'ne Mail bekommen in der Aufmachung von U+C

Ich werde Glamour Show Girls am 26.12.2013 auf Redtube gucken :D
Ergänzung ()

Im Anhang übrigens eine Zip datei
 
Wenn der Antrag auf so einer dubiosen Grundlage basiert sollten sowohl Richter und Kläger dafür zu Rechenschaft gezogen werden. Der eine weil er schlampt der andere weil er falsche Tatsachen vortäuscht. Zudem sollte solchen Anwälten die Lizenzen permanent entzogen werden.
 
Falls das ganze Fallen gelassen wird, wird die "Rechenschaft" sein, daß der Kläger die Kosten zu tragen hat - das ist, jenseits persönlicher Strafbedürfnisse, schon eine recht gute Lösung eines Rechtstaats.
 
Hallo,

wenn man den Stern Artikel liest wird jeden klar das dem Abgemahnte sich nichts vorzuwerfen ist, da gibt es auch keine grau Zone oder sonst was. Auch gibt es bei Youtupe wahrscheinlich deutlich mehr Urheberrechtsverletzungen wie bei diesen heißen Tupes.

Es geht hier um Betrug und Erpessung von der Seite der Abmahnanwälte und das das LG Köln zu blauäugig gehandelt hat und Menschen wirklich schadet. Denn zahlen müssen sie so oder so auch die lieben guten Anwälte wollen auch nur Kunden, hier kann man nur hoffen das es schnell eine Musterantwortschreiben gibt und der Staatsanwalt ermittelt, kann ja die NSA/BND Fragen. Hier werden ca 20.000 Menschen betrogen, genötigt, erpresst und büßen ihre Grundrechte ein, die Daten wandern doch schon.

Das ganz ist ein Skandal der so was von stinkt.

Es kann doch nicht sein das ein Anwalt unbegründet 10.000te abmahnt und dann noch daraus einen Gewinn erwirtschaftet und den unbescholtenen Bürger dann noch schröpfen kann wenn der nicht zu einen Anwalt geht oder besser die richtigen Zauberworte findet.

Gruß
Michael


PS.: Wenn das so durch geht ist keiner mehr vor dieser Willkür sicher, da kann dann jeder Klick sehr teurer werden und das wehren dagegen ist auch teuer und wenn man nichts macht ist man auch dran bzw. es wird wieder teurer.
Ich ich schütze mich (jetzt komme ich aus der Niederlande und meine IP ist ... ;-) ich suche jetzt einen guten VPN Anbieter.

Gruß
Michael
 
Was muss man tun, wenn man eine Abmahnung erhält und die Seite Redtube überhaupt nicht kennt, geschweige denn Pornofilme hochgeladen hat.
Muss ich einen Rechtsanwalt schon beauftragen, und
wie kann ich wissen dass die Internetanwälte nicht Anwälte der Anwälte sind
und dann die Abmahnung noch vertiefen.
Auch bei mir ist das Datum auf den 21.12. für Amandas Secrets festgesetzt. Das muss aber einen Sinn haben und kein Druckfehler sein, da ich in verschiedenen Beiträgen gesehen habe das die Tat vordatiert ist auf verschiedene Daten nach dem 15.12.
Noch einen schönen Abend mit freundlichen Grüßen Lara100
 
Sehr geehrte/r ,

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 07.12.2013 21:16:33
IP-Adresse: 97.14.14.119 Niklas Mertes
Produktname: Miriams Adventures
Benutzerkennung: 347627613641
Tauschbörse: Redtube

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 71,12 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 2229,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 342,59 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 30,01 Euro
Schadensersatz: 71,12 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro


Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.


Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

1. diese ip stimmt nicht mit der des standortes an dem tag überein, noch mit der meines jetzigen standorts (beides 8X.....)
2. war ich am besagten tag nie auf der website (da am dienst laptop gewesen)
3. interessante Nutzerkennung die ich da haben soll- Ich habe weder ein RedTube Konto noch diese Seite jemals besucht.
4. absender ist ein sven jansen77
5. diesen anhang werde ich def. nicht öffnen. könnte ja nen virus sein. ist das so ne scammail oder muss ich da was amchen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lara100 schrieb:
Was muss man tun, wenn man eine Abmahnung erhält und die Seite Redtube überhaupt nicht kennt, geschweige denn Pornofilme hochgeladen hat.
Muss ich einen Rechtsanwalt schon beauftragen, und
wie kann ich wissen dass die Internetanwälte nicht Anwälte der Anwälte sind
und dann die Abmahnung noch vertiefen.
Auch bei mir ist das Datum auf den 21.12. für Amandas Secrets festgesetzt. Das muss aber einen Sinn haben und kein Druckfehler sein, da ich in verschiedenen Beiträgen gesehen habe das die Tat vordatiert ist auf verschiedene Daten nach dem 15.12.
Noch einen schönen Abend mit freundlichen Grüßen Lara100

Schau mal weiter oben nach Lara... es gibt Trittbrettfahrer die auf den Zug der Abmahnwelle aufgesprungen sind und nun per Mail keine "echten" Abmahnungen verschicken sondern Spam-Nachrichten mit Virus.
Also am Besten einfach löschen (sofern ich das von hier aus beurteilen kann. Ist doch was per Post gekommen würde ich mir das noch mal genau angucken, aber vordatiert - kann ja nicht sein!!)


Abmahnungen von U+C per Email sind Fälschungen!
Zitat von U+C Rechtsanwälte

Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C

Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an mail@urmann.com zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil teilweise Schadsoftware mit versendet wird.
 
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