Kapitalertragssteuer zurückfordern?

VsteckdoseV

Commander
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Hi,

mit erschrecken habe ich eben festgestellt dass ich über die Jahre hinweg Kapitalertragssteuer für meinen Bausparvertrag gezahlt habe! Ich habe jetzt erstmal bei meinem Versicherungsberater angerufen und einen Freistellungsauftrag reingetan.

Er meinte, die zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer kann ich mir über dem Lohnsteuerjahresausgleich wieder beschaffen.

Jetzt meine Frage: Wie weit kann man das rückwirkend machen? kann ich die zum 31.12.2010 (Kapitalertragssteuer) und 01.12.2010 (Kapitalertragssteuer auf Ausbildungsbonus) gezahlten Steuern noch zurückfordern?
 
...zuviel bezahlte Steuern können normalerweise 3 Jahre zurückgefordert werden.
Es kann aber sein, dass es hier auch wieder zig Ausnahmen gibt.
 
Sherman123 schrieb:
...zuviel bezahlte Steuern können normalerweise 3 Jahre zurückgefordert werden.
Es kann aber sein, dass es hier auch wieder zig Ausnahmen gibt.

In Deutschland, Österreich oder Hörensagenland?
 
VsteckdoseV schrieb:
Jetzt meine Frage: Wie weit kann man das rückwirkend machen? kann ich die zum 31.12.2010 (Kapitalertragssteuer) und 01.12.2010 (Kapitalertragssteuer auf Ausbildungsbonus) gezahlten Steuern noch zurückfordern?

Klar, ne Steuererklärung machen. Muss aber über nen Steuerberater laufen, weil deine Frist zum 31. Mai abgelaufen ist, der Steuerberater hat Zeit bis Ende des Jahres.
 
Tambay schrieb:
Klar, ne Steuererklärung machen. Muss aber über nen Steuerberater laufen, weil deine Frist zum 31. Mai abgelaufen ist, der Steuerberater hat Zeit bis Ende des Jahres.

also was jetzt?

wenn ich wegen den 100€ zum Steuerberater muss mach ich ja noch ein Minusgeschäft:p

kann ichs alleine machen oder nicht?
 
Sherman123 schrieb:
...zuviel bezahlte Steuern können normalerweise 3 Jahre zurückgefordert werden.
Es kann aber sein, dass es hier auch wieder zig Ausnahmen gibt.

Es sind 4 Kalenderjahre, die er Rückwirkend eine Steuererklärung abgeben kann.

In 2011 kann man also die Steuererklärung für 2007, 2008, 2009 und 2010 noch abgeben.


Doc Foster schrieb:
In Deutschland, Österreich oder Hörensagenland?

Da er als Ort "München" angegeben hat, denke ich, dass man von einer Steuer in Deutschland ausgehen kann....


Tambay schrieb:
Klar, ne Steuererklärung machen. Muss aber über nen Steuerberater laufen, weil deine Frist zum 31. Mai abgelaufen ist, der Steuerberater hat Zeit bis Ende des Jahres.

Ist totaler Blödsinn und falsch.


Sherman123 schrieb:
Sorry, ich war vorhin in Eile. Hier noch eine Quelle: Das mit den vier (Kalender)Jahren stimmt schon. (also faktisch 3 Jahre)
Du hast eine Steuererklärung abgegeben, aber diese zu deinem Ungunsten falsch ausgefüllt, oder? Dann gibt es die sogenannte Festsetzungsverjährungsfrist: http://de.wikipedia.org/wiki/Festsetzungsverjährung

http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article5674603.html

Nix faktisch 3 Jahre. Es sind 4 Kalenderjahre.

@ VsteckdoseV

Du kannst also Rückwirkend bis zu Jahre 2007 dir die Steuern zurück holen.
 
was heißt das nun für mich? ich habe keine Steuererklärung abgeben müssen, da ich keine Lohnsteuer zu viel oder zu wenig gezahlt habe die letzten Jahre, außer 2009?

Also habe ich jetzt 4 Jahre Zeit?
 
Wenn es nur um die abgeführte Kapitalertragssteuer im Jahre 2010 geht, dann ja.

Die könntest du teoretisch noch im Jahre 2015 abgeben.

Du kannst sie aber natürlich auch gleich machen.
 
Ich habe den Bausparvertrag 2008 abgeschlossen, also habe ich ab da Kapitalertragssteuer gezahlt, welche ich theoretisch zurückfordern könnte...

WIe funktioniert das denn mit dem zurückfordern? Ich habe zwar schon mal eine Steuererklärung abgegeben, da ging es aber nur um zuviel bezahlte Lohnsteuer, das war recht simpel...

welche Belege brauche ich dafür? Kontoauszüge der Bausparkasse reichen?
 
Du hast von der Bausparkasse zusammen mit dem Jahresauszug im Januar auch eine Steuerbescheinigung bekommen.

Diese zusammen mit dem Mantelbogen und der Anlage KAP beim Finanzamt abgeben.
 
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