kaputte grafikkarte zurückgeschickt, trotzdem wertminderung 40€

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wir stehen hier natürlich im ständigen Austausch mit Lieferanten und Hersteller und geben Kundenfeedback und auch unsere Erfahrung weiter. Und der ein oder andere Hersteller verhält sich da durchaus kulant, nur leider Gainward nicht. Das kann man an dieser Stelle auch mal sagen...

Gruß
Nils
 
Naja das kann man so nicht genau sagen, grundsätzlich kann jeder Hersteller vom Spulenfiepen betroffen sein. Kommt immer ganz auf die Marge der Chips an und auch die Hardwarekombination (Mal hilfts die Maus oder auch das Netzteil zu tauschen). Es lässt sich also nicht immer eindeutig auf die Karte beziehen.

Gruß
Nils
 
Das Problem ist ja nicht das Fiepen in diesen Thread allgemein, sondern das diese Grafikkarte auch noch als besonders "silent" beworben wird. Da geht das Fiepen schon 3x nicht. In dem Fall ist nicht der Hersteller verantwortlich, sondern CaseKing. Nicht der Hersteller wirbt mit der Eigenschaft "besonders leise", sondern Caseking.
 
Die Karten sind ja auch silent und nicht lautlos. Aber ich verstehe schon worauf du hinaus willst. Wenn die Karte jedoch bei uns am Testrechner nicht fiept und wir das selber auch nicht nachvollziehen können, aufgrund einer unterschiedlichen Hardwarekonfiguartion, dann können wir leider nichts tun.

Ansonsten klar, wenn der Fehler bei uns liegt, dann könnten wir ihm da schon entgegenkommen.

Gruß
Nils
 
Spulenpiepen kann je nach Grafikkarte unterschiedlich ausfallen, liegt das Fiepen innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist und keinen Austausch rechtfertigt. Hierbei spielt die kulanz eine sehr wichtige Rolle. Und das ist in diesem Fall bei beiden nicht gegeben.

Das Fiepen nehmen Menschen unterschiedlich war, wenn der Hersteller meint, es liegt im Grenzbereicht heißt das lange noch nicht, das der @TE das auch so empfindet. Normaleweise sollte die Grafikkarte dann ohne Probleme zurückgenommen werden.

Ich würde jedenfalls nicht auf die 40 Euro sitzen bleiben, sondern andesweitig die Grafikkarte verkaufen und d. Shop&Hersteller meiden.
 
Irgendwie ist der TE aber auch ein bisschen selber schuld, wenn er sich von einem billig China-Müll-Hersteller wie Gainward eine Grafikkarte kauft. Wenn du dir von so einem Hersteller etwas kaufst, kannst du froh sein, dass sie dir nach 2 Wochen nicht explodiert, von Spulenfiepen gar nicht zu reden. Wenn du Qualität willst, musst du halt zu Gigabyte/Asus/EVGA greifen.

Der Händler kann ja auch nichts dafür, dass die Grafikkarte einen Defekt aufweist, trotzdem ist Gesetz nunmal Gesetz (§ 357 Abs. 3 Satz 2 BGB), selbst wenn der Händler dadurch einen Verlust macht.

Vielleicht solltet ihr bei Caseking auch mal überdenken, so einen Schrott zu verkaufen, immerhin bürgt euer Name doch für Qualität, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei einem piepen oder sonstigem Geräusch aus der GraKa hätte ich diese auch sofort zurückgeschicht.
Und dass dann nicht der komplette Kaufpreis zurückerstattet wird ist meines Erachtens einfach nur eine Frechheit.
Hier sollte nicht der Kunde darum bemüht sein, dies mit dem Hersteller zu klären, sondern der Händler.
Wer dann diese 40€ drauflegt (Hersteller oder Händler) ist dem Kunden sicherlich egal. Aber eine Fiepende GraKa ist einfach nicht zu gebrauchen (Ein kleines Geräusch durch den Lüfter o.Ä. kann ja sein, aber sowas sicherlich nicht).

Ich kenne das unter Anderem von Netzteilen für verschiedene Geräte und muss sagen, da hat noch kein einziger Hersteller bzw. Händler die Dreistigkeit bessesen, das NT nicht auszutauschen (geschweige denn, dass ich etwas zahlen musste).
Und wenn die GraKa auch noch innerhalb der ersten 14 Tage zurückgeschickt hat, kann ich das garnichtmehr nachvollziehen.

@Killermandarine: Auch (Zitat) "billig China-Müll" muss funktionieren.
Selbst wenn etwas nur ein Zehntel von dem eines Markengeräts kostet, hat es trotzdem zu funktionieren.

Als Händler könnte man sich natürlich auch überlegen, ob man den Hersteller nicht aus dem Sortiment nimmt. Ansonsten sollte man sich schon mit dem Hersteller einigen oder selbst die 40€ zahlen.
 
Bender Bieger schrieb:
Spulenpiepen kann je nach Grafikkarte unterschiedlich ausfallen, liegt das Fiepen innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist und keinen Austausch rechtfertigt.


Dann sag mir doch mal wo die gesetzliche Grenze liegt! ;) Richtig, diese gibt es nicht!
 
Hab dabei auch noch nie von einem gesetzlichen Rahmen gehört.

Sobald es für den !Kunden! (nein, der Hersteller/Händler kann nicht machen was er will) als störend empfunden wird, gibt man das Ding zurück.
Das ganze macht man 2mal mit, und wenns bei der dritten auch wieder so ist, dann kann man sich ja entscheiden ob man keine mehr will.
 
Caseking-Nils schrieb:
Wir stehen hier natürlich im ständigen Austausch mit Lieferanten und Hersteller und geben Kundenfeedback und auch unsere Erfahrung weiter. Und der ein oder andere Hersteller verhält sich da durchaus kulant, nur leider Gainward nicht. Das kann man an dieser Stelle auch mal sagen...

Gruß
Nils

Kann mir sicherlich vorstellen, dass das für den TE sehr ärgerlich sein muss. Wahrscheinlich ist der Fall auch schon geklärt, da er sich nicht mehr meldet.

Ich bin froh meine GTX 560 ti von EVGA gekauft zu haben die ist 1. ebenfalls preiswert und der Service scheint dort um einiges kulanter zu sein.

Wie Nils aber bereits selbst sagte scheint das bei Gainward nicht der fall zu sein. Dann würde ich aber dann auch schon wie von anderen vorgeschlagen sagen, es wäre besser auf Produkte dieser Hersteller mit häufigen Problemen (wie es scheint, selbst hab ich ja keine) einfach aus dem Sortiment zu nehmen.


Ich mein ok, ihr macht vll. etwas weniger Umsatz wenn ihr die Karte nicht anbietet. Aber schau doch mal wie viele hier in dem Thread dann schreiben "bestellt einfach nicht mehr bei Caseking" oder ähnliches.


Der aufrechte Händler wird somit mehr auf seinen Ruf achten und sozusagen "seriöse" Produkte von seriösen Herstellern anbieten als eben irgendwelche drittklassigen Produkte.

Ich selbst habe noch nie bei euch bestellt, wäre/könnte aber sicherlich bald dazu kommen, nur wenn man eben dann so einen Thread verfolgt, kann man sich dabei sorgen machen. Die genauen Marken der nicht kulanten Hersteller nennst du ja nicht. (Verständlich fürs Geschäft, sonst gehen die ja unter und werden nicht mehr gekauft).
Aber woran soll das nun der nichtsahnende Kunde wissen, ich wusste z.B. nichts dass Gainward wohl ein "Chinaböller Hersteller" ist, weil ich auch nocht nichts von denen brauchte.

Andererseits kann man das natürlich auch so sehen, dass man die Schuld des Händlers (Caseking in dem Fall) mit der angeblichen Schuld des Service vom Hersteller zuweisen will.


Ich meine doch allg. bedeutet ja in der Distributionspolitik mit dem indirekten Absatz eine Risikoabwälzung für den Hersteller.

Also wie mans dreht, hat in erster Linie meiner Meinung nach in der Gewährleistungszeit der Händler seinen Soll im Falle eines Mangels zu erfüllen (Ausgenommen natürlich bei einem klaren Fall, wo der Hersteller Schuld ist z.B. Serienfehler).
Er hat schließlich auch selbst die freie Wahl und sollte seine Hersteller/Zulieferer nach bestem Gewissen auswählen, mit denen er gegenfalls dann nachverhandeln kann, aber nicht das Risiko der Kunde trägt.

Gruß
Traxx555
 
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen.
Habe vorher noch nicht viel über Caseking gehört, aber sowas schreckt natürlich ab (habe dann zwar mal das Sortiment durchgeguckt, aber glaube nicht dass ich aufgrund meiner positiven Meinung dort kaufen werde^^).

Von Kulanz braucht hierbei eigentlich keine Rede zu sein.
Hier den vollen Kaufbetrag zurückzuerstatten bzw. ein neues Gerät zu verschicken ist keine Kulanz sondern eigentlich Pflicht.

Denke aber auch nachdem sich hier niemand meldet, dass sich alles zum posiviten geklärt hat.
 
Kannst doch froh sein, mir haben die bei Caseking gerade 60 Euro Wertminderung für zwei geöffnete Tüten bei einer 1 Tage alten EVGA Geforce 580 DS SC, welche keine 5 Minuten in Gebrauch war, aufs Auge gedrückt.
Dabei wollte ich nicht einmal Bargeld haben.

Und meine Aussage, das der PCB herabhängt, wurde als normal abgetan. Allerdings sagte EVGA München, das dieses nicht normal wäre, diese Aussage wurde allerdings vom Caseking Mitarbeiter als eine " Blödsinnige Aussage " abgetan.

Auf meine gestrige EMail bezüglich der Rücksendung der EVGA habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten.

Fazit, dieses war der letzte Kauf bei Caseking, aber es gibt ja zum Glück ne Menge anderer Online Shops für die Kunden Zufriedenheit noch zählt.
 
Ich weiß garnicht was das Theater soll. Anscheinend haben ja beide KD. innerhalb von 14 Tagen die Karten zurück gesendet. Solange der Kd. nicht irgendwas beschädigt hat, was über die nun mal nicht vermeidbaren Spuren eines "normalen Einbaus" hinnaus geht, hat der Händler das Ding Kommentarlos und ohne Abzug zurück zu nehmen. Dafür gibts ja schließlich ein Gesetzt.

Eigentlich wollt eich am WE so ca 500€ bei Caseking umsetzten. Minonix Tastatur + Maus, nen Netzteil und ne SSD.
Hab jetzt durch Zufall den Beitrag hier gelesen und werds mir jetzt kneifen. Da kauf ich mir das lieber bei Amazon oder sonstwo zusammen.

Nachher funzt die 130€ Tastatur nocht richtig und ich bekomme 50€ abgezogen weil die Verpackung geöffnet war und der USB Anschluss schon mal eingesteckt war... tze... ich kann echt nur mit dem Kopf schütteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar gibt es ein Gesetz, und das gibt dem Verkäufer ein Recht auf Minderung. Aber leider steht in dem Gesetz nichts über die Höhe einer Minderung.
Nur bei extrem hohen Forderungen seitens des Verkäufers, wie z.B. 80 oder 90 % Minderung, gibt es ein paar Urteile vom BGH bzw. OLG
 
Deswegen hab ich ja auch "normalen Einbau" geschrieben.

Klar, wenn ne GK offensichtlich mit nem Hammer eingebaut und der Rohrzange wieder ausgebaut wurde, würd ich als Händler auch was abziehen. Aber wir wollen ja mal die Kirch im Dorf lassen :D

Ich hab den 2 Herren einfach mal zugetraut ne GK kurz rein/raus zu stecken, ohne sie halb zu zerstören.
 
Laut BGB bzw. den meisten AGBs der Online Shops, hat ein Online Kunde die gleichen Rechte wie ein Käufer der vor Ort kauft.
Das bedeutet, das ein eventuelles Auspacken und genaues Betrachten der Ware noch erlaubt ist.
Natürlich hängt das ganz von der gekauften Ware ab.

" Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."

Ich habe ja auch alles mögliche versucht, aber keine Chance. Ich habe allerdings das " Großzügige Angebot" mir 15 % bei Widerruf abzuziehen abgelehnt und lasse mir meine Karte wieder zurückschicken.
 
Hallo zusammen,

es werden wieder einige Zusammenhänge auseinandergerissen, die so nicht stimmen.

Es wird defintiv nicht vorkommen, das für eine defekte Tastatur 50 EUR am Wert abgezogen wird. Genau genommen läuft dies über die Garantie des Herstellers und nicht zum Nachteil des Kundens. Bei anerkannten Defekt gibt es im Rahmen der Gewährleistung immer den vollen Preis zurückerstattet, sofern kein Austausch gewünscht wird.

Bitte nicht Widerruf mit Gewährleistung verwechseln und umgekehrt.

Nun zum Widerruf:
Wenn wir die Ware im Wert mindern müssen, da diese nicht mehr Neuwertig ist, geschieht dies in einem vernünftigen Rahmen. Der Wertabzug beträgt im konkreten Fall ca. 15%. Da die Grafikkarte selber sehr hochpreisig ist, kommt auf den ersten Blick ein vielleicht hoher Wert heraus. Für einen eingesteckten USB Stecker und eine geöffnete OVP sagt hier sicherlich niemand etwas. (Mal eine zerstörte Blisterverpackung ausgenommen).

Und nochmal der Hinweis, das ich immer ein Ohr bei Problemen für euch habe. :)

Laut meinem Service hat es mit SIDNRW bereits ein klärendes Telefongespräch gegeben.

Gruß
Nils
 
Hat es, und die Kollegen am Telefon machen ja auch nur Ihren Job und haben Ihre Vorgaben und rein rechtlich gesehen, war Caseking ja leider im Recht. Die Rechtslage war mir außerdem schon vorher genau bekannt.

Trotzdem finde ich nach wie vor 15 % Wertminderung für zwei offene Tüten etwas hoch, vor allen Dingen, da ich das Geld incl. eventuellen Aufpreises sowieso wieder bei Caseking ausgegeben hätte. Daher hätte ich mit einem etwas größerem Entgegenkommen gerechnet.
 
Hallo SIDNRW,

ok danke für die schnelle Antwort. Die Grafikkarte erhälst du ja wie abgesprochen zurück. Der Thread kann somit auch ad acta gelegt werden.

Gruß
Nils
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben