Kaufvertrag über E-Mail, Ware nach Versand angeblich defekt

MalcolmR

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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem mein Notebook (das ich auch hier im Marktplatz angeboten habe) verkauft. Leider haben sich nun einige Probleme ergeben. Um die zu erklären muss ich etwas weiter ausholen.

Nachdem ich das Notebook über mehrere Wochen vergeblich hier und über Ebay Kleinanzeigen angeboten habe, habe ich den Schritt zur ebay-Auktion gewagt. Nach 7 Tagen regulärer Auktionszeit endete die Auktion mit einem zufriedenstellenden Betrag. Nach wenigen Tagen Funkstille bekam ich dann über Ebay die Nachricht vom Käufer, dass Sie sich geirrt habe und übersehen hatte, dass Windows 8 und nicht (wie von ihr vermutet) Windows 7 installiert war. Deswegen würde Sie gerne vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich habe daraufhin eingewilligt und das Notebook dem Zweithöchstbietenden angeboten. Dieser meldete sich nicht. Um nicht noch einmal den ganzen Stress mit dem Notebook anzufangen, habe ich der Erstkäuferin zugesagt, dass ich schaue, ob Windows 7 lauffähig ist und meine private Lizenz angeboten. Nach mehreren Schriftwechseln habe ich ihr dann meine private E-Mail-Adresse zugeschickt. Wir kamen schnell bei dem Punkt zusammen, dass wir die Transaktion von ebay loslösen wollen - ich bot ihr an, etwas mit dem Preis herunterzugehen, dafür installiere ich ihr Win 7 und lege meine Professional-Lizenz bei. Hier haben wir beide zugestimmt und uns geeinigt, dass wir die ebay-Auktion melden und stornieren lassen. Das Geld habe ich dann per Überweisung erhalten und ich das Notebook an sie im OVP-Karton versichert (DHL) verschickt.

Nun bekam ich Freitag die Meldung von Ihr, dass das Notebook defekt angekommen wäre. Verdutzt wie ich war habe ich um ein Bild des Schadens gebeten und Sie an die Schadensregulierung von DHL verwiesen, die ja in solchen Fällen prüft. Sie habe Sie darauf Aufmerksam gemacht, dass ich erst diese Prüfung abwarten möchte, bevor ich irgendeine Summe zurück auf Ihr Konto überweise (dies verlangte sie).

Heute habe ich Post von Ihrem Anwalt erhalten: Der Kaufvertrag von ebay wird angefechtet (witzig, der kam ja auch nie zustande). Von dem E-Mail-Kaufvertrag keine Rede. Auch der Anwalt fordert mich nun auf, das Geld zurück zu überweisen.

Ich bin jetzt schon recht fit im Kaufvertragsrecht (soweit man dies als nicht-Anwalt sein kann), deswegen habe ich schon eine Meinung dazu. Die Anfechtung des KV ist für den Käufer die einzige einigermaßen plausible Stelle zum Ansatz. Da ebay aber gar nichts mit dem Kaufvertrag in seiner endgültigen Form zu tun hatte, ist es meines Erachtens nur ein Versuch, mich zur Zahlung zu bewegen. Die E-Mails mit den Verhandlungen habe ich selbstverständlich noch (inklusive Wortlaut O-Ton vom Käufer "Hallo Herr XXX, so machen wir das. Ich überweise jetzt xxx Euro und warte auf das Gerät."

So in der Form ist mir das noch nie untergekommen und ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll, dass die Käuferin so verschwiegen und ohne Rücksprache zum Anwalt geht. Was denkt ihr?
 
Und was Genau wird bemängelt? Das lese ich nicht. Eine OVP eines Notebooks ist kein Versandkarton für ein Notebook. Bestelle mal eines. Da hast Du immer noch eine zweite Verpackung drum und der Zwischenraum ist aus gefüttert.

Wenn das Gerät tatsächlich defekt ist, dann hat der Käufer natürlich seine Rechte. Auch wenn da ein Fauxpas mit dem eBay Kauf gemacht wurde.
 
Das Display ist angeblich gesprungen. Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt: Der OVP-Karton war der Versandkarton. Zusätzlich wurde das Notebook noch mit Luftpolsterfolie und anderem Verpackungsmaterial nach bestem Gewissen geschützt.

Natürlich, wenn das Gerät mangelhaft angekommen ist, dann hat der Käufer Rechte wie Nacherfüllung (eher schwer, aber Austauschdisplay wäre möglich) oder Rücktriit vom Vertrag. Die Ware war bei mir mangelfrei (habe auch Zeugen bis zum Verpacken). Da jedoch der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Versanddienstleister stattfand, muss meiner Meinung nach erst einmal geprüft werden, ob der Fehler beim Transport geschehen ist. Deswegen ja die Schadensanzeige bei DHL, von der ich der Käuferin auch berichtet habe.
 
Eine OVP eines Notebooks ist kein Versandkarton für ein Notebook. Bestelle mal eines. Da hast Du immer noch eine zweite Verpackung drum und der Zwischenraum ist aus gefüttert.

Spontan war ich anderer Meinung, allerdings gibt die DHL vor das eine Innen- und Aussenverpackung notwendig ist.
http://www.dhl.de/de/express/versenden/versandberatung/verpackung-sendungen.html

Interessant wäre tatsächlich zu wissen was defekt ist und die Möglichkeit der Nachbesserung muss dir natürlich auch gegeben werden.

Viele Grüße
 
Nach dem Lesen des Links glaube ich immer noch, dass ich ordnungsgemäß verpackt habe. Außenverpackung war stabiler Karton. Innenverpackung Luftpolsterfolie und Fixierungsmaterial. Nach der Definition von DHL ist dies so (zumindest auf den ersten Blick).
 
Der defekt klingt eben ganz nach, defekt durch den Versand.

Und es ist 100% richtig. Eine OVP des Notebooks ist keine angemessene Versandverpackung. Kein Händler, der seinen Job ernst nimmt, nutzt nur einen OVP Karton beim Versand eines NBs. Es sind immer zwei, Zwischenraum gefüllt mit Füllmaterial. Und so beschreibt es auch DHL.

Nachbessern kannst Du auch anbieten. Ob sich das für Dich lohnt, musst Du wissen. Haben sie Dir schon Bilder vom Defekt gezeigt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die OVP hat doch bestimmt jetzt den dritten Versandweg hinter sich?
Ich würde auch denken, dass du einfach eine schlechte Entscheidung getroffen hast, nochmal die OVP zu nehmen.

Ich würde der Kundin schreiben, dass Sie sich noch Gedulden soll und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch nicht ohne weiteres möglich.
Du kannst ja noch nachbessern ;-)
 
Interessant ist das der Anwalt gleich den Rücktritt fordert. Ich an deiner Stelle würde den Schaden bei der DHL anmelden, bevor hier einige weiter über die Verpackung spekulieren. Wenn DHL den Schaden reguliert seid ihr beide zufrieden. Wenn nicht, musst du schauen wie du weiter vorgehst.
 
Ich habe mein bestes getan, den Karton so auszukleiden, dass er den Versand unbeschadet übersteht. Nun gut, hat anscheinend nicht geklappt und ich werde für die Konsequenzen gerade stehen. Nicht dass hier jemand den Eindruck bekommt, ich würde den Käufer um die Summe prellen wollen.

Doch derzeit zwingt mich der Anwalt, Geld zu überweisen für einen Defekt, der für mich nur in Buchstaben existiert. Kein Foto, kein Kontakt mit dem Käufer trotz der Bitte, erst einmal den Bericht von DHL abzuwarten, der ja eindeutige Klärung für die Haftung verspricht.

Bisher habe ich nur das ungute Gefühl, abgezockt zu werden. Ein Defekt der mir nicht glaubhaft vermittelt worden ist, ein offizieller Weg, der nicht genommen wird und die fehlende Kommunikation lassen mich das glauben.

@My Name Nobody: Den Schaden anzeigen kann nur der Sendungsempfänger. Keine Ahnung ob sie es getan hat.
 
Bist du dir sicher? Schließlich hast du den Vertrag mit der DHL. Aber andernfalls würde ich ihr das sagen, schriftlich und nachweislich.
 
Ich habe es ihr bereits per Mail und mit Link zum entsprechenden Formular auf der Homepage von DHL (wo auch alles genau aufgeführt wird) mitgeteilt. Daraufhin kam das Schreiben des Anwalts.
 
Dann schick dem Anwalt das Schreiben. Lass dich nicht einschüchtern von dem Anwalt. Hast du zufällig eine Rechtschutzversicherung?
 
MalcolmR schrieb:
Doch derzeit zwingt mich der Anwalt, Geld zu überweisen für einen Defekt, der für mich nur in Buchstaben existiert. Kein Foto, kein Kontakt mit dem Käufer trotz der Bitte, erst einmal den Bericht von DHL abzuwarten, der ja eindeutige Klärung für die Haftung verspricht.
.

Dann erkläre dem Anwalt, dass hier keine Bereitschaft seitens der Mandantin, vorliegt.
Dass bisher keine Beweise vorliegen, ob ein Schaden vorliegt und ob dieser bei DHL bereits
angemeldet wurde. Aso ganz ruhig bleiben.
 
BlubbsDE schrieb:
Eine OVP eines Notebooks ist kein Versandkarton für ein Notebook. Bestelle mal eines. Da hast Du immer noch eine zweite Verpackung drum und der Zwischenraum ist aus gefüttert.

Das stimmt so nicht! Mein letztes Notebook wurde im Originalkarton von HP ohne weitere Umverpackung versendet. Ich meine das war damals Cyberport wo ich das bestellt hatte.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibkorrektur)
Hast du die Gewährleistung beim Abschluss des Kaufvertrages wirksam ausgeschlossen?
Falls nein, kommen evtl. Nachweispflichten auf dich zu, die du nicht ohne weiteres erbringen kannst.
Falls doch, ist der Käufer in der Nachweispflicht für den Mangel.

Über die Rechtsfolgen bei Mängeln einer Kaufsache weist du ja schon bescheid.

Ein Tipp noch von mir:
Den Anwalt in einem Schreiben freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass die Forderung des Rücktritt aus dem Kaufvertrag und die Rückabwicklung unberechtigt sind, weil kein Mangel nachgewiesen wurde, im übrigen Nachbesserung bla bla bla

Sollte noch so ein Schreiben ankommen, ergeht eine Meldung an die Bundesanwaltskammer (Adresse aus Google hier einfügen).
Fertig.

Lass dich nicht einschüchtern!
 
Der Gewährleistungsausschluss war in der eBay-Auktion enthalten, aber per E-Mail dann nicht noch einmal "erneuert" worden. Darüber kann man sich sicher streiten, ob das so noch gilt. Ich gehe mal davon aus, dass der Ausschluss der Gewährleistung nicht wirksam war. Ich habe zwar der Käuferin einen formellen Kaufvertrag zur Unterschrift mitgeschickt (damit wir beide etwas "in den Händen" haben) und dort war auch der Ausschluss der Gewährleistung wg. Privatverkaufs enthalten. Zurückerhalten habe ich dieses Schreiben jedoch bis dato nicht.

Ich werde die Käuferin direkt ansprechen und nochmals auffordern, mir ein Bild des Schadens zu schicken. Ohne die Prüfung durch DHL sehe ich mich allerdings nicht als Schuldigen. Wenn Sie den Schaden bei DHL gemeldet hat und alle nötigen Informationen geliefert hat, bekomme ich ja so oder so Post von denen und ein Protokoll der Schadensauswertung und dann können wir gerne über Nachbesserung (falls möglich) reden. Vorher werde ich dem Anwalt noch ein paar Euro Portokosten aus der Tasche leiern - wirklich Sinn gemacht hat der direkte Gang zum Anwalt nicht, sondern hat nur für Irritationen gesorgt.
 
Tyranidis schrieb:
Hast du die Gewährleistung beim Abschluss des Kaufvertrages wirksam ausgeschlossen?
Falls nein, kommen evtl. Nachweispflichten auf dich zu, die du nicht ohne weiteres erbringen kannst.
Falls doch, ist der Käufer in der Nachweispflicht für den Mangel.

In diesem Fall wäre der Ausschluss der Gewährleistung egal. Er hat ein Notebook welches funktioniert verkauft. Wenn dann nun der Käufer eins mit kaputten Display bekommt, kann er sich nicht rausreden, er habe die Gewährleistung ausgeschlossen. Im übrigen ist bei Privat der Käufer in der Beweispflicht das der Mangel von Anfang an bestand.

Die Tatsache das die Käuferin sich weigert DHL eine Schadensmeldung zu geben und gleich einen Anwalt einschaltet lässt mich annehmen, die Käuferin hat sich es einfach anders überlegt. Im übrigen, sollte Sie eine berechtigte Schadensmeldung nicht an DHL weiter geben, macht sie sich ggf. Schadenserstzpflichtig, daher nochmal meine Frage hast du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Leider keine Rechtsschutzversicherung, ich sollte mir wohl doch so langsam eine holen...
 
Dann musst du dich entscheiden gehst du gewisses Risiko ein und wartest ab. Oder aber nimmst das Gerät nun defekt zurück und bleibst auf deinem Schaden sitzen. Je nachdem wie teuer das Notebook war kannst du auch eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Erwägung ziehen. Oder einem Anwalt aus deiner Nähe den Fall per Email schildern und dann unverbindlich erfragen was eine Beratung dich kosten würde.

Ich persönlich würde wohl abwarten ob mehr kommt und die Sache dann einem Rechtsanwalt übergeben. Das ist aber immer eine Frage der persönlichen Situation. In gewissen Fällen ist auch eine Beratung beim Anwalt fast kostenlos möglich, kannst selbst mal recherichieren unter Beratungshilfe.
 
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