MalcolmR
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2011
- Beiträge
- 344
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem mein Notebook (das ich auch hier im Marktplatz angeboten habe) verkauft. Leider haben sich nun einige Probleme ergeben. Um die zu erklären muss ich etwas weiter ausholen.
Nachdem ich das Notebook über mehrere Wochen vergeblich hier und über Ebay Kleinanzeigen angeboten habe, habe ich den Schritt zur ebay-Auktion gewagt. Nach 7 Tagen regulärer Auktionszeit endete die Auktion mit einem zufriedenstellenden Betrag. Nach wenigen Tagen Funkstille bekam ich dann über Ebay die Nachricht vom Käufer, dass Sie sich geirrt habe und übersehen hatte, dass Windows 8 und nicht (wie von ihr vermutet) Windows 7 installiert war. Deswegen würde Sie gerne vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich habe daraufhin eingewilligt und das Notebook dem Zweithöchstbietenden angeboten. Dieser meldete sich nicht. Um nicht noch einmal den ganzen Stress mit dem Notebook anzufangen, habe ich der Erstkäuferin zugesagt, dass ich schaue, ob Windows 7 lauffähig ist und meine private Lizenz angeboten. Nach mehreren Schriftwechseln habe ich ihr dann meine private E-Mail-Adresse zugeschickt. Wir kamen schnell bei dem Punkt zusammen, dass wir die Transaktion von ebay loslösen wollen - ich bot ihr an, etwas mit dem Preis herunterzugehen, dafür installiere ich ihr Win 7 und lege meine Professional-Lizenz bei. Hier haben wir beide zugestimmt und uns geeinigt, dass wir die ebay-Auktion melden und stornieren lassen. Das Geld habe ich dann per Überweisung erhalten und ich das Notebook an sie im OVP-Karton versichert (DHL) verschickt.
Nun bekam ich Freitag die Meldung von Ihr, dass das Notebook defekt angekommen wäre. Verdutzt wie ich war habe ich um ein Bild des Schadens gebeten und Sie an die Schadensregulierung von DHL verwiesen, die ja in solchen Fällen prüft. Sie habe Sie darauf Aufmerksam gemacht, dass ich erst diese Prüfung abwarten möchte, bevor ich irgendeine Summe zurück auf Ihr Konto überweise (dies verlangte sie).
Heute habe ich Post von Ihrem Anwalt erhalten: Der Kaufvertrag von ebay wird angefechtet (witzig, der kam ja auch nie zustande). Von dem E-Mail-Kaufvertrag keine Rede. Auch der Anwalt fordert mich nun auf, das Geld zurück zu überweisen.
Ich bin jetzt schon recht fit im Kaufvertragsrecht (soweit man dies als nicht-Anwalt sein kann), deswegen habe ich schon eine Meinung dazu. Die Anfechtung des KV ist für den Käufer die einzige einigermaßen plausible Stelle zum Ansatz. Da ebay aber gar nichts mit dem Kaufvertrag in seiner endgültigen Form zu tun hatte, ist es meines Erachtens nur ein Versuch, mich zur Zahlung zu bewegen. Die E-Mails mit den Verhandlungen habe ich selbstverständlich noch (inklusive Wortlaut O-Ton vom Käufer "Hallo Herr XXX, so machen wir das. Ich überweise jetzt xxx Euro und warte auf das Gerät."
So in der Form ist mir das noch nie untergekommen und ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll, dass die Käuferin so verschwiegen und ohne Rücksprache zum Anwalt geht. Was denkt ihr?
ich habe vor kurzem mein Notebook (das ich auch hier im Marktplatz angeboten habe) verkauft. Leider haben sich nun einige Probleme ergeben. Um die zu erklären muss ich etwas weiter ausholen.
Nachdem ich das Notebook über mehrere Wochen vergeblich hier und über Ebay Kleinanzeigen angeboten habe, habe ich den Schritt zur ebay-Auktion gewagt. Nach 7 Tagen regulärer Auktionszeit endete die Auktion mit einem zufriedenstellenden Betrag. Nach wenigen Tagen Funkstille bekam ich dann über Ebay die Nachricht vom Käufer, dass Sie sich geirrt habe und übersehen hatte, dass Windows 8 und nicht (wie von ihr vermutet) Windows 7 installiert war. Deswegen würde Sie gerne vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich habe daraufhin eingewilligt und das Notebook dem Zweithöchstbietenden angeboten. Dieser meldete sich nicht. Um nicht noch einmal den ganzen Stress mit dem Notebook anzufangen, habe ich der Erstkäuferin zugesagt, dass ich schaue, ob Windows 7 lauffähig ist und meine private Lizenz angeboten. Nach mehreren Schriftwechseln habe ich ihr dann meine private E-Mail-Adresse zugeschickt. Wir kamen schnell bei dem Punkt zusammen, dass wir die Transaktion von ebay loslösen wollen - ich bot ihr an, etwas mit dem Preis herunterzugehen, dafür installiere ich ihr Win 7 und lege meine Professional-Lizenz bei. Hier haben wir beide zugestimmt und uns geeinigt, dass wir die ebay-Auktion melden und stornieren lassen. Das Geld habe ich dann per Überweisung erhalten und ich das Notebook an sie im OVP-Karton versichert (DHL) verschickt.
Nun bekam ich Freitag die Meldung von Ihr, dass das Notebook defekt angekommen wäre. Verdutzt wie ich war habe ich um ein Bild des Schadens gebeten und Sie an die Schadensregulierung von DHL verwiesen, die ja in solchen Fällen prüft. Sie habe Sie darauf Aufmerksam gemacht, dass ich erst diese Prüfung abwarten möchte, bevor ich irgendeine Summe zurück auf Ihr Konto überweise (dies verlangte sie).
Heute habe ich Post von Ihrem Anwalt erhalten: Der Kaufvertrag von ebay wird angefechtet (witzig, der kam ja auch nie zustande). Von dem E-Mail-Kaufvertrag keine Rede. Auch der Anwalt fordert mich nun auf, das Geld zurück zu überweisen.
Ich bin jetzt schon recht fit im Kaufvertragsrecht (soweit man dies als nicht-Anwalt sein kann), deswegen habe ich schon eine Meinung dazu. Die Anfechtung des KV ist für den Käufer die einzige einigermaßen plausible Stelle zum Ansatz. Da ebay aber gar nichts mit dem Kaufvertrag in seiner endgültigen Form zu tun hatte, ist es meines Erachtens nur ein Versuch, mich zur Zahlung zu bewegen. Die E-Mails mit den Verhandlungen habe ich selbstverständlich noch (inklusive Wortlaut O-Ton vom Käufer "Hallo Herr XXX, so machen wir das. Ich überweise jetzt xxx Euro und warte auf das Gerät."
So in der Form ist mir das noch nie untergekommen und ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll, dass die Käuferin so verschwiegen und ohne Rücksprache zum Anwalt geht. Was denkt ihr?