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Ich hab nach intensiver Recherche zum Thema Kaufvertrag/Forderungen von Rechtsanwälten gestern dem Anwalt zurückgeschrieben. Da keine Vollmacht der Mandantin im Original vorgelegt wurde (die jedoch nach § 174 BGB verpflichtend ist), habe ich das Anwaltschreiben zurückgewiesen. Am Mittwoch habe ich der Käuferin noch einmal per Mail geschrieben, dass ich Fotos vom Schaden und vom Zustand des Versandkartons verlange.
Sollte in den nächsten Tagen dann die Vollmacht der Anwältin kommen und immer noch der Vorwurf des nicht zustande gekommenen Kaufvertrages im Raum stehen, erhält der Anwalt noch weitere Post mit dem gesamten E-Mail-Verkehr zwischen der Mandantin und mir. Mir kommt es leider immer mehr so vor, als wolle die Käuferin mir einen Schaden unterjubeln.
Sollte in den nächsten Tagen dann die Vollmacht der Anwältin kommen und immer noch der Vorwurf des nicht zustande gekommenen Kaufvertrages im Raum stehen, erhält der Anwalt noch weitere Post mit dem gesamten E-Mail-Verkehr zwischen der Mandantin und mir. Mir kommt es leider immer mehr so vor, als wolle die Käuferin mir einen Schaden unterjubeln.