Kaution-Rückzahlung

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Lt. Junior Grade
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Hallo

Ich habe damals 3x Kalt-Monatsmieten als Kaution gezahlt. Das ist jetzt etwa ein halbes Jahr her,
aber der Vermieter sagt mir, er könnte erst nächstes Jahr die Abrechnung schreiben. Geht das so
einfach? Er hatte mir schon einmal 200€ zurück gezahlt, aber mehr als 600€ sind noch offen.
 
Die seite macht werbung für mietkaution und zeichnet win übertriebenes risiko wann wie kautionen behalten werden dürfen.

Das trifft hier im konkreten fall nicht zu. Klar kann er die abrechnung erst nächstes jahr machen. Und? Kommen kosten, für die der te aufkommen müsste nach seinem auszug dazu? Nö. Und in nem halben jahr wird kaum etwas angefallen sein, was die einbehaltung von 600€ rechtfertigt, zumal möglicherweise bestehende nachforderungen aus der abrechnung auch dann noch an den te in rechnung gestellt werden können.

Ich würde die gesamte kaution mit frist zurückfordern. Ansonsten soll er genau begründen, warum er meint den großteil einbehalten zu müssen.
 
Registrierung schrieb:
Ich habe damals 3x Kalt-Monatsmieten als Kaution gezahlt. Das ist jetzt etwa ein halbes Jahr her,
aber der Vermieter sagt mir, er könnte erst nächstes Jahr die Abrechnung schreiben
Du hast vor einem halben Jahr die Kaution gezahlt? Warum meinst Du sie zurückzubekommen? Oder bist Du schon wieder ausgezogen? Und sprichst Du von einer Nebenkostenabrechnung?
 
Grundsätzlich ist ein (Teil-)Einbehalt der Kaution für die Nebenkostenabrechnung in begründeten Fällen (hier: Abrechnung ergab Nachzahlungen in den vorigen Jahren und damit sagt die Erfahrung, dass eine Nachzahlung anfällt) in angemessener Höhe erlaubt.

Der Vermieter muss innerhalb einer angemessenen Frist ordentlich über die Kaution abrechnen, dazu gibt es verschiedene Urteile, die meisten gehen von 3-6 Monaten aus. Daran ändert auch eine ausstehende BK-Abrechnung nichts. Dafür darf er ja dann im Zweifel einbehalten und muss mit ERstellung der Nebenkostenabrechnung über diesen Einbehalt abrechnen..

Ansonsten solltest du dich diesbezüglich wie gesagt schlau machen - dazu gibt es güngend Infos in Foren oder auf Websiten von Anwälten...
 
Das Thema scheint den TE nicht mehr zu interessieren.
 
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vielen dank für die zahlreichen antworten :-)

sorry, bin leider nicht jeden tag hier unterwegs!

ich bin vor ca 6 monaten dort ausgezogen, dort gewohnt habe ich etwa 1 jahr.

sollte ich die kaution nicht nach ablauf der 6 monaten zurück bekommen, macht es sinn sich mit dem mieterschutzbund in verbindung zu setzen?
 
Frist mit Datum, in der Regal 14 Tage, setzen.

Ansonsten, warum genau sollte/muss der Vermieter die Kaution zurückhalten?
 
Midnight Sun schrieb:
Ansonsten, warum genau sollte/muss der Vermieter die Kaution zurückhalten?
Wie oben schon einer geschrieben hatte: Das ist nicht unüblich, um nach der Jahresabrechnung der Nebenkosten ggf. aufkommende Nachzahlungen gegen die Kaution zu rechnen. Dann gibt's die resultierende Gesamtsumme aufs Konto.

Wenn der TE Ende Januar 2023 ausgezogen ist, gibt es die Endabrechnung der Mietnebenkosten 2023 erst im Verlauf des Jahres 2024, logisch.

Warum der Vermieter der Meinung ist, 3/4 der Kaution einbehalten zu müssen, wäre mit dem zu klären. Ich hatte bei meinem letzten Auszug einen erheblich höheren Anteil der Nebenkosten zeitnah erhalten.
Ergänzung ()

Eine etwas neutralere Quelle als oben verlinkt:
https://rechtsberater.de/mietrecht-ratgeber/mietvertrag/mietkaution-rueckzahlung/

Wie lange die Kaution einbehalten werden darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Daher gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die die Einbehaltungsfrist – je nach Einzelfall – unterschiedlich beurteilen.

Grundsätzlich darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten, bis er Gewissheit darüber hat, ob noch offene Forderungen gegen den Mieter bestehen. Wie lange diese Überlegungs- bzw. Abrechnungsfrist sein darf, ist je nach Einzelfall zu beurteilen.

In der Regel wird dem Vermieter zumindest eine Frist von drei bis sechs Monaten eingeräumt, wobei eher sechs Monate die Regel sind. Das bedeutet, dass der Vermieter zumeist sechs Monate Zeit hat, etwaige Forderungen gegen den Mieter zu prüfen und ggf. eine Abrechnung zu erstellen. Ergibt sich innerhalb dieser Frist, dass keine offenen Forderungen bestehen, ist der Rückforderungsanspruch des Mieters fällig und der Vermieter muss die Kaution zurückzahlen.

Bestehen hingegen offene Forderungen, muss er eine Abrechnung über die Verrechnung der Forderungen mit der Kaution erstellen und sie dem Mieter zukommen lassen.

Jedoch kommt unter bestimmten Umständen eine Verlängerung der üblichen sechs Prüfungsmonate in Betracht. Die Kaution dient unter anderem auch der Sicherung von Ansprüchen auf Zahlung von Betriebskosten. Dazu gehören auch Ansprüche aus einer noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung. Ob der Vermieter die Kaution so lange einbehalten darf, bis die Frist zur Betriebskostenabrechnung abläuft, wurde noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Für den Mieter würde das im ungünstigsten Fall bedeuten: Der Vermieter darf die Kaution so lange einbehalten, bis er die Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Für die Erstellung hat er zwölf Monate ab Beendigung der Abrechnungsperiode Zeit.

Siehe insbesondere den letzten Paragraph.
Persönlich würde ich etwas Geduld aufbringen und abwarten bis die Nebenkostenabrechnung fertig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich nicht sagen. Als ich dort gewohnt hatte, musste er sehr teuer Öl nachkaufen. Allerdings sagte er mir auch (er hat mehrere Immobilien) dass ich der sparsamste überhaupt war. Ich habe schon einen Teil zurück bekommen aber wie gesagt, viel hat er einbehalten, mit der Begründung er kann die Abrechnung erst später machen. Eigentlich komme ich mit ihm sehr gut zurecht und möchte keinen unnötigen Streit provozieren.
 
Wenn du keinen Streit willst würde ich mir für Juli 2024 einen Termin in den Kalender schreiben (um das Thema nicht versehentlich ganz zu vergessen) und falls bis dahin nichts geschehen ist wegen der Arbrechnung und der Rückzahlung nachhaken... das sollte genügend Zeit sein, dass er bis dahin die Abrechnung 2023 für seine Objekte fertig haben sollte.

Falls das Geld knapp ist, kannst du sicherlich argumentieren, dass du jetzt schon einen größeren Anteil zurück bekommst und er etwas weniger in Reserve behält. Die Nebenkostenabrechnung 2022 sollte ja mittlerweile beglichen sein und 2023 warst du nur rund einen Monat drin, da kann die Diskrepanz gegenüber den bereits gezahlten Nebenkosten auch mit sehr teurem Öl nicht so groß sein.
 
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