Tomislav2007 schrieb:
Hallo
Du solltest den Beitrag mal genauer lesen.
Er war am 3.7 bei einem fremden Händler bzw. einer fremden Werkstatt, bei dem Händler wo er das Ding gekauft hat und wo er Gewährleistung/Wandlung geltend machen könnte war er viel später, also sind die 6 Monate abgelaufen.
Wie willst du dem ursprünglichen Händler jetzt beweisen das der Defekt schon beim Kauf bestand wenn schon drei mal von einem anderen Händler bzw. einer anderen Werkstatt an dem Ding rumgefummelt wurde inkl. Tausch des Gehäuses und wahrscheinlich einer neuen Seriennummer die nicht mir der Seriennummer des Kaufbelegs übereinstimmt ? Nach der zweiten Reparatur durch einen fremden Händler bzw. eine fremde Werkstatt klemmen Tasten und es ist Staub unter der Linse, da wurde doch bei der Reparatur durch den fremden Händler bzw. die fremde Werkstatt gepfuscht. Was kann der ursprüngliche Händler für den Pfusch durch einen fremden Händler bzw. eine fremde Werkstatt ?
Wenn du mit dem kleinen Handyladen um die Ecke den Händler meinst wo er das Ding gekauft hat dann ist dieser kleine Handyladen aber der Ansprechpartner für die Gewährleistung/Wandlung und nicht ein anderer Händler bzw. eine andere Werkstatt.
Grüße Tomi
1) Zum x-ten mal... der zertifizierte Serviceprovider ist nicht ein fremder Händler in dem Sinne.
2) Ja, er ist zum Händler erst nach den 6 Monaten marschiert, was zwar die Beweislast umkehrt, aber in der Realität keinerlei Auswirkung hat. Ich habe das schon so oft durchlebt, dass selbst dann die Geräte entweder kostenlos repariert bzw. ein Neugerät zugeschickt wurde. Nie wurde mit der Beweislastumkehr argumentiert. Einerseits ist es den Händlern egal, da es fast sowieso keine Händler mehr gibt, die noch selbst reparieren, sondern alles zu zum jeweiligen zertifizierte Serviceprovider weiterschicken und dort die Entscheidung in Abstimmung mit dem Hersteller getroffen wird. (weil die Händler nämlich immer auch defekte Geräte innerhalb der Gewährleistung sowieso an die Hersteller zurückschicken und verrechnet bekommen - Kenne ich z.B. von einem Kumpel, der einen IT-Service betreibt und das genau so mit defekter PC-Hardware abwickelt) Andererseits ist der Elektronik-Markt umkämpft und ein vergraulter Kunde hilft keinem.
3) Bekommt man nach der Einsendung auf Grundlage der Garantie zum Serviceprovider immer einen Beleg, was am Gerät repariert wurde bzw. das das Gerät ausgetauscht.
4) Klar wurde gepfuscht, wenn das Gerät beschädigt und mit Mangel wieder zurückkommt. Da sitzen auch nur Menschen, die Fehler machen und teilweise unter erheblichen zeitlichen Druck stehen. (z.B. war vor Jahren mal ein Artikel zu lesen, in dem bei einem Serviceprovider, der mehrere Hersteller bediente, die Kapazitäten nicht ausreichend und sich somit der Austausch für einige Kunden auf 3 Monate hinzog)
5) Klar kann der Händler für den Pfusch nichts... deswegen habe ich ja kritisiert, warum der Thread-Ersteller plötzlich auch zum Händler rennt. Macht doch sowieso keinen Sinn, wenn das Gerät 2 Jahre Garantie vom Hersteller hat. Aber er denkt ja, dass der mit der Gewährleistung (bei der man im Vergleich ja rechtliche (durch Beweislastumkehr) schlechter gestellt ist) weiterkommt. Muss man nicht verstehen.
My Name Nobody schrieb:
Nur zur Klarheit. Garantie ist nicht Kulanz. Garantie ist ein möglicher Bestandteil eines Produkts. Und wenn Garantie gewährt wird, dann ist er gemäß den Vereinbarungen auch verpflichtend für den Garantiegeber.
Zur Rechnung 20.01.14 + sechs Monate = 19.07.2014. Ich weiss das wirkt nun kleinlich kann aber zu Missverständnissen führen.
Wir beide meinen das gleiche, nur etwas anders formuliert. Ja stimmt schon mit dem Datum... aber der eine Tag hatte bei seinem Fall sowieso keine Relevanz. Garantie ist nach Definition eine freiwillige Leistung des Herstellers. Basiert also auf einem Kulanzversprechen für den vereinbarten Zeitraum.
Für mich ist der Thread jetzt gegessen.