Kein Umtausch bei DriveCity.de (Mindfactory)

@patty1971
Ja das stimmt bei PC-Hardware kenne ich mich 0 aus, bin kein Bastler oder Techniker im Bezug auf dieser Sparte, deswegen habe ich auch nicht ausgeschlossen, es könnte vom Werk aus passiert sein, jedoch ist so etwas für einen Kunden schwer zu beweisen...ohne den Rechtsweg, alleine darauf wollte ich hinaus und nicht wie die anderen dem TE mitteilen, der Händler wäre in der Beweislast.....

Erst Sachmangel vom Kunden und dann kommt die Beweislast vom Händler...:-)
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
Was auch immer, aus Erfahrung weiß ich das du nicht einlenken wirst, du bist der einzige mit der Meinung (was nicht Grunsätzlich falsch sein muss), aber belegt hast du diese uns noch nicht so eindeutig (halb zitiertes zählt nicht).

Meine Aussage dass der Käufer erst einen Sachmangel nachweisen muss habe ich bewiesen, dass wurde mir von zwei Usern als Falsch Aussage unterstellt.

Xyn schrieb:
Auch das der Händler sich weigert zu handeln bedeutet nicht das du richtig liegst oder gar der Händler richtig reagiert. Ich bin mir sehr sicher, das ein guter Anwalt dem Händer in den einfachsten Sätzen klar machen wird, tausch das Ding aus, sonst zahlst du nur noch mehr drauf.
Höchstwahrscheinlich wird es darauf auslaufen, gebe ich dir Recht.
Ob der Händler einknickt oder nicht, werden wir sehen, nur habe ich den TE schon den Rechtsweg nahegelegt, aufgrund der Tatsache, dass der Käufer einen Sachmangel nachweisen muss und nicht wie Nafi und Slickride geschrieben haben, dass der Verkäufer vorneherein in der Beweislast ist.

Ich bin auf der Seite des Käufers, nur wird es schwierig, wenn der Händler den Mangel nicht als vereinbar sieht, worauf wieder der Sachmangel über den Rechtsweg bewiesen werden muss.

Darauf wollte ich hinaus.
Auch hat der Mangel nichts mit dem Alter des Gerätes zu tun.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So, ich habe jetzt Spaßeshalber die Mühe gemacht einen Pin an einem alten Board abzubrechen (abzubiegen). Ich musste den Pin ca 30 mal hin und her Biegen, bevor er abbrach, ist gar nicht so einfach in einem nur 0,5cm breiten Sockel. Und die Stecker die da hereinkommen sind aus dem ganzen. Von daher halte ich es für Utopisch das er beim Einbauversuch gebrochen ist.
 
Meine Güte, ich habe ja auf ein paar Antworten gehofft, aber damit hatte ich nun nicht gerechnet...
Ich wollte niemanden anstiften Hardware zu zerstören, aber ich bedanke mich für das Engagement!
Mittlerweile bekam ich eine Mail der Rechtsabteilung die den Fall prüft und sich zurückmeldet wenn dies geschehen ist. Mal sehen was dabei herauskommt....
 
Nachdem ich das Board einschickte kam als Fehleranalyse das Ergebnis verbogene Sockel Pins zurück. Das Mainboard wurde nicht repariert. Nachdem ich via. Fotos nachweisen konnte, dass der Sockel vollkommen fehlerfrei war und der Defekt am USB 3.0 Anschluss vorlag, wurde mein Umtausch trotzdem verweigert!

Hast du das Mainboard zurück bekommen, nachdem die Diagnose "Sockel-Pin verbogen" kam? Oder hatten die das dann noch?

An unsere Rechtsexperten hier: Ist das kein Betrugsversuch seitens MF? Kann jetzt der Geschädigte nicht ebenso ein Foto seines Mainboards mit den verbogenen Pins fordern? Seine Aussage, dass der USB Anschluss defekt sei, ist ja berechtigt und ihrerseits festgestellt worden. Ansprüchen geht man aus dem Weg.

Was ist dann aber mit der Falschaussage von Mindfactory bezüglich der verbogenen Sockel-Pins? Denn die sind ja nachweislich nicht verbogen. Bekommt der Themenersteller jetzt sein Mainboard wieder, die Pins sind aber nicht verbogen, war das dann kein Betrugsversuch von Mindfactory?
 
Ich habe sag Mainboard wieder, die Pins waren, wir auf dem Bild zu sehen, nicht verbogen....
 
patty1971 schrieb:
Ich musste den Pin ca 30 mal hin und her Biegen, bevor er abbrach, ist gar nicht so einfach in einem nur 0,5cm breiten Sockel.
und das ohne an den anderen Pins bzw. am Plastik Spuren zu hinterlassen?
Respekt ;)


Ribery88 schrieb:
es könnte vom Werk aus passiert sein, jedoch ist so etwas für einen Kunden schwer zu beweisen.

und wieso muss das der Kunde beweißen?
ehr muss doch der Händler/Hersteller beweißen, dass es nicht bei ihnen passiert ist.
(und ASUS wird diese Pins nicht von Oben Testen!
höchstens Optisch, da der Abgebrochene Pin aber auch Golden Reflektiert...)
Und der Mangel deutet sehr auf einen Produktionsfehler hin. (hatte ich auch schon so in der Hand)
Da wünsche ich dem Händler viel erfolg.....


Das sich Mindfactory bei so einem Mangel Quer stellt, ist schon sehr dreist.
aber wer eben günstig verkaufen will, der muss am Service Sparen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrter Herr tgp001,



um den Vorgang weiter zu bearbeiten, möchte ich Sie hiermit bitten, das besagte Mainboard zu Händen "Name" erneut einzusenden.



Nach Wareneingang werde ich mich dafür einsetzen, das ich hier abschließend für Sie eine Lösung zu Ihrer Zufriedenheit finde.



Die entstehenden Versandkosten werden Ihnen selbstverständlich erstattet.



Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.





Mit freundlichen Grüßen



...............



-Rechtsabteilung-

Ich sende das ganze nun mit dem Fristschreiben zu DriveCity, mal sehen was dabei herauskommt.


Update:

Ich habe nun nach mehrfacher Anfrage einen Beleg für eine Kulanzgutschrift über den vollen Kaufbetrag erhalten.
Ich hoffe die Sache ist damit beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na dann herzlichen Glückwunsch :)

Leider lese ich in letzter Zeit ziemlich häufig von Mindfactory in dem Zusammenhang "Board eingeschickt, kam zurück, Pin verbogen" und hatte den Fall sogar im Freundeskreis.
Leider hat besagter Freund keine Fotos vor dem Einsenden gemacht, wie ich ihm ausdrücklich auftrug, ich vermute nämlich, dass MF entweder (bewusst) defekte Boards verschickt oder diese nachträglich selber beschädigt um sich vor den Kosten zu drücken, anders kann ich mir eine derartige Häufung nicht erklären.
 
Ribery88 schrieb:
Der Händler muss nur beweisen, dass der Fehler nicht Gefahrenübergang vorgelegen hat!
Einen "berechtigten" Sachmangel muss immer noch der Käufer nachweisen.

Sagmal Ribery (nicht das wir uns falsch verstehen, aber dass war doch der mit der minderjährigen Prostitituierten oder?) sonst ist noch alles okay? Das ist ein Board mit x USB3-Anschlüssen von denen aber nur x-1 funktionieren und du lamentierst hier seitenlang rum es wäre ein Problem zu beweisen dass ein Sachmangel vorliegt? Ich meine wir reden hier nicht von Architektur, Wahrsagerei, Spezialsoftware oder einem schief hängendem Badezimmerschrank! Selbstverständlich ist das ein Sachmangel!

Und dann gibt es dieses Ding mit der Beweislastumkehr, ein Sachmangel liegt vor, der Händler muss jetzt beweisen (den Richter überzeugen) dass ein Mainboard, in dessen Verpackung weder er noch seine Mitarbeiter wahrscheinlich jemals reingesehen haben (und selbst wenn, sticht so ein fehlender Pin nicht (!) ins Auge) auf jeden Fall völlig fehlerfrei in Südkorea/China etc. hergestellt wurde und einwandfrei bis über die Türschwelle von Franz Mustermann gelangt ist. Ich sach mal TOI TOI TOI!

@TE dasja schon etwas :)
 
@Trigger Hurt

Wenn du genau lesen würdest, habe ich gesagt ein Sachmangel muss immer der Käufer nachweisen, wenn dies vorliegt, muss der Händler die Anfänglichkeit widerlegen, ist nicht so schwer zu verstehen, wenn man gerade nicht Hurt ist.....

Aber es hieß vorher, der Händler wäre in der Beweispflicht ohne, dass der Käufer einen Sachmangel nachweisen muss......
 
@ Krafty: Ich würde auch in einem Forum mit solchen Aussagen vorsichtig sein, egal ob der Verdacht naheliegt oder nicht. Was man nicht beweisen kann sollte man vorsichtiger Ausdürcken.

@ Trigger_Hurt: Dieser Ribery88 ist von einem anderen Planeten ich glaub Saturn wars. :evillol:
 
Ich habe den vollen Betrag (149,88€) auf mein Paypal-Konto erhalten, mit der Betonung das es sich um Kulanz handelt. Ein neues Mainboard ist schon bestellt (allerdings bei einem anderen Shop).
Von daher ist das Thema für mich erledigt.

Ich danke allen hier für die Hilfe!
 
@Xyn: Wieviel vorsichtiger soll ich es denn noch ausdrücken? :)

Ich habe klar geschrieben, dass ich es vermute, nicht dass es sich um Tatsachen handelt.
Auch der beschriebene Fall eines Freundes ist tatsächlich so passiert, also ist auch hier keine Verleumdung im Spiel.
 
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