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Ribery88
Gast
@patty1971
Ja das stimmt bei PC-Hardware kenne ich mich 0 aus, bin kein Bastler oder Techniker im Bezug auf dieser Sparte, deswegen habe ich auch nicht ausgeschlossen, es könnte vom Werk aus passiert sein, jedoch ist so etwas für einen Kunden schwer zu beweisen...ohne den Rechtsweg, alleine darauf wollte ich hinaus und nicht wie die anderen dem TE mitteilen, der Händler wäre in der Beweislast.....
Erst Sachmangel vom Kunden und dann kommt die Beweislast vom Händler...:-)
Meine Aussage dass der Käufer erst einen Sachmangel nachweisen muss habe ich bewiesen, dass wurde mir von zwei Usern als Falsch Aussage unterstellt.
Ob der Händler einknickt oder nicht, werden wir sehen, nur habe ich den TE schon den Rechtsweg nahegelegt, aufgrund der Tatsache, dass der Käufer einen Sachmangel nachweisen muss und nicht wie Nafi und Slickride geschrieben haben, dass der Verkäufer vorneherein in der Beweislast ist.
Ich bin auf der Seite des Käufers, nur wird es schwierig, wenn der Händler den Mangel nicht als vereinbar sieht, worauf wieder der Sachmangel über den Rechtsweg bewiesen werden muss.
Darauf wollte ich hinaus.
Auch hat der Mangel nichts mit dem Alter des Gerätes zu tun.....
Ja das stimmt bei PC-Hardware kenne ich mich 0 aus, bin kein Bastler oder Techniker im Bezug auf dieser Sparte, deswegen habe ich auch nicht ausgeschlossen, es könnte vom Werk aus passiert sein, jedoch ist so etwas für einen Kunden schwer zu beweisen...ohne den Rechtsweg, alleine darauf wollte ich hinaus und nicht wie die anderen dem TE mitteilen, der Händler wäre in der Beweislast.....
Erst Sachmangel vom Kunden und dann kommt die Beweislast vom Händler...:-)
Ergänzung ()
Xyn schrieb:Was auch immer, aus Erfahrung weiß ich das du nicht einlenken wirst, du bist der einzige mit der Meinung (was nicht Grunsätzlich falsch sein muss), aber belegt hast du diese uns noch nicht so eindeutig (halb zitiertes zählt nicht).
Meine Aussage dass der Käufer erst einen Sachmangel nachweisen muss habe ich bewiesen, dass wurde mir von zwei Usern als Falsch Aussage unterstellt.
Höchstwahrscheinlich wird es darauf auslaufen, gebe ich dir Recht.Xyn schrieb:Auch das der Händler sich weigert zu handeln bedeutet nicht das du richtig liegst oder gar der Händler richtig reagiert. Ich bin mir sehr sicher, das ein guter Anwalt dem Händer in den einfachsten Sätzen klar machen wird, tausch das Ding aus, sonst zahlst du nur noch mehr drauf.
Ob der Händler einknickt oder nicht, werden wir sehen, nur habe ich den TE schon den Rechtsweg nahegelegt, aufgrund der Tatsache, dass der Käufer einen Sachmangel nachweisen muss und nicht wie Nafi und Slickride geschrieben haben, dass der Verkäufer vorneherein in der Beweislast ist.
Ich bin auf der Seite des Käufers, nur wird es schwierig, wenn der Händler den Mangel nicht als vereinbar sieht, worauf wieder der Sachmangel über den Rechtsweg bewiesen werden muss.
Darauf wollte ich hinaus.
Auch hat der Mangel nichts mit dem Alter des Gerätes zu tun.....
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