Klar, im Zoll-Lager werden die Sendungen erstmal eingelagert und Du kannst Dann selbst entscheiden, ob Du zahlst oder die Annahme verweigerst. Der von Dir geschilderte Vorgang ist im Übrigen ja auch gleichgelagert mit dem Problem des TE und zeigt deutlich, dass nach Deutschland bzw. in ein anderes EU-Land, wenn alles regular läuft, keine Ware von Außerhalb der EU hereinkommt, ohne dass der Zoll dabei ins Spiel kommt ! Wenn also bei Amazon Waren aus China gelagert sind, selbst wenn dies nur eine Einlagerung für Dritte ist, muss diese Ware irgendwie und irgendwo vom Zoll abgefertigt worden und die Einfuhrsteuern bezahlt worden sein; anders geht es nicht ! Ich vermute stark, dass die Verzollung der chinesische Händler vorgenommen und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat.
Dies würde bedeuten, dass der Händler quasi für den Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat und Amazon ja bekanntlich nur als Makler auftritt, der die Sendung dann zum Endempfänger weiterleitet. In diesem Falle hätte der Händler zwar die Möglichkeit, dem Empfänger die Einfuhurumsatzsteuer im Kaufpreis nachzuweisen, aber das wäre viel zu kompliziert und aufwendig von China aus zu bewerkstelligen und da der Händler wohl in der Regel an Endkunden liefert, die eh den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen können, ist dem Händler die Sache auch egal.
Einen Anspruch darauf, dass ein Händler einem Kunden Umsatzsteuer berechnet oder Einfuhrumsatzsteuer ausweist, hat jedenfalls kein Kunde und somit wäre das hier im Threat vom TE kritisierte Verhalten für den TE zwar unerfreulich, allerding dennoch völlig legal.
Auch die Tatsache, dass im Angebot ein Standort in Deutschland genannt war, heißt nicht zwangsläufig, dass die Fakturierung auch aus Deutschland erfolgen müsste; der Vertragspartner des TE ist ja schließlich auch kein "Standort", sondern der Händler. Und es gehört unter rechtlichen Gesichtpunkten sicherlich dazu, dass der TE sich bei einem Einkauf über seinen Vertragspartner schon kundig machen sollte, ansonsten handelt er zumindest fahrlässig und kann dan später aus Nichtwissen keine rechtlichen Ansprüche ableiten.