Es ist eine rechtliche Grauzone, eine Streitfrage die nicht geklärt ist bevor es einen Prozess dazu gegeben hat und dieser Proess ein klares Urteil dazu aufweist. Aus diesem Grund ist es das vernünftigste als seriöser Distributor hier keinen Streit zu provozieren, deshalb wird halt bei jeder seriösen Binär-Distribution und schlussendlich auch bei FreeType-Binär-Veröffentlichungen auf den Bytecode-Interpreter verzichtet. Jeder der Binärcode von FreeType mit unlizenziertem Bytecode-Interpreter veröffentlicht kann sich dabei in einigen Ländern strafbar machen, deshalb gibt es das bei Binär-Distros nicht. Quellcode hingegen darf freizügiger veröffentlicht werden, das ist hier das gleiche wie bei XviD. Würden die XviD-Entwickler selbst, von ihren amrerikanischen Computern, kompiliertes XviD veröffentlichen, so wissen sie ganz genau, würden sie innerhalb kürzester Zeit im Gefängnis sitzen, auch wenn sie in Revisionsverfahren die Rechtsansprüche von DivX möglicherweise rückwirkend aufheben könnten - das haben sie selbst an verschiedenen Stellen deutlich gemacht. Deswegen gibt es XviD-Binaries nur von Leuten die das aus Ländern veröffentlichen wo der Patentanspruch mit Sicherheit nicht gilt, wie beispielsweise Kroepi und das ist bei FreeType recht ähnlich.
Dass Gentoo Freetype mit Bytecode-Interpreter veröffentlichen kann, ohne dass jemand bezichtigt wird, liegt allein daran, dass bei Gentoo nur Quellcode veröffentlicht wird und das wiederum nicht als lauffähige Software behandelt wird.
Natürlich könnte man jetzt von den großen Distributionen verlangen, dass sie, wie Debian, getrennte Versionen für verschiedene Märkte veröffentlichen, allerdings birgt das die Gefahr, dass ein User mitunter nicht weiß wie die Rechtslage in seinem Land aussieht, denn diese schwierige Patentfrage gilt längst nicht mehr allein für die USA, in Norwegen sieht es in vielen Bereichen mittlerweile recht ähnlich aus. Und die Rechtslage in USA und Norwegen ist auch nicht identisch - sollen die Distributionen jetzt noch mehr verschiedene Versionen bieten? Da verzettelt man sich irgendwann, weil man selbst nicht alle Rechtslagen kennen kann, Einheitlichkeit ist klar besser.
In diesem Streitfall hier mit der unsauberen Schrift wäre es meiner Meinung das richtige gewesen darauf hinzuweisen, dass drei Patente von Apple der Grund für die schlechte Schrift sind und nicht unfähige Distributoren wie deine, ich sach mal typische Gentooler-Haltung hier als Eindruck erweckt, denn die Distributoren machen das nicht aus Unfähigkeit, sondern weil sie keine Lust haben zu massiven Schadensersatzahlungen verurteilt zu werden die sie erst in dritter oder vierter Instanz möglicherweise wieder aufheben und rückfordern könnten.