blueage
Lt. Commander
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 1.392
Hi!
Ein Kumpel von mir hat sich vor 4 Monaten ein Quad (gebraucht vom Händler) gekauft.
Es ist ein 50ccm Quad, die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h.
Er hat dieses bei einem Fachhändler gekauft, und hat 1 Jahr Gewährleistung.
Der Fachhändler hat an diesem Fahrzeug "Tuningteile" verbaut, sodass das Fahrzeug 56 km/h fährt.
Durch die Tuningteile (welche nicht eingetragen werden können, da 50ccm Quads/Roller keinen Tüv brauchen, und somit eine Eintrag garnicht erst möglich ist!),
ist das Fahrzeug - laut StVo - nicht mehr Straßenzulässig.
Mein Kumpel hat zwar gewusst dass Tuningteile verbaut sind - allerdings nicht, dass diese nicht eingetragen sind (bzw. nicht eingetragen werden können), und erst recht nicht dass er damit auf der Straße nicht "LEGAL" fahren darf.
Davon ist er nämlich nicht ausgegangen, dass ihm ein "Fachhändler" ein Fahrzeug verkauft, mit welchem er nicht fahren darf.
Meine Frage ist:
- Ist der Kaufvertrag nun gültig oder nichtig? (schließlich wurde nicht erwähnt dass das Fahrzeug nicht Straßenzulässig ist) [Er hat ihm sogar noch eine Versicherung dazu verkauft! (Versicherungsbetrug!)]
Einziges Problem ist, dass der Händler sagen könnte, dass mein Kumpel die Teile verbaut hat, und es ihn daher nicht betrifft.
Wobei ich, und noch eine andere Person beim Kauf dabei waren (2 Zeugen),
und bestätigen könnten dass das Fahrzeug schon getuned wahr.
Weitere Fragen wären:
- Muss der Händler dass Fahrzeug zurücknehmen?
- wenn ja, zu welchem Preis? (kaufpreis, oder wird die Abnutzung berechnet, und abgezogen?)
- Falls der händler die Teile durch "Originale"/Legale Teile ersetzt, muss mein Kumpel die "Arbeit" bzw. die "Teile" bezahlen?
Vielen Dank an Alle schon mal!
Wäre froh wenn sich auch Anwälte o.ä. anwesend wären, und mir stichfeste Argumente geben könnten.
PS: Im Falle einer Polizeikontrolle könnte er nämlich eine saftige Strafe von über 1000 EUR zahlen und evtl. eine Führerscheinnachschulung bekommen.
PS: Er hat einen normalen Autoführerschein (+Probezeit ist vorbei), somit trifft "Fahren ohne Führerschein"
in diesem Fall nicht zu, sondern "Fahren ohne Betriebserlaubnis" und "Fahren ohne Versicherungsschutz".
Ein Kumpel von mir hat sich vor 4 Monaten ein Quad (gebraucht vom Händler) gekauft.
Es ist ein 50ccm Quad, die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h.
Er hat dieses bei einem Fachhändler gekauft, und hat 1 Jahr Gewährleistung.
Der Fachhändler hat an diesem Fahrzeug "Tuningteile" verbaut, sodass das Fahrzeug 56 km/h fährt.
Durch die Tuningteile (welche nicht eingetragen werden können, da 50ccm Quads/Roller keinen Tüv brauchen, und somit eine Eintrag garnicht erst möglich ist!),
ist das Fahrzeug - laut StVo - nicht mehr Straßenzulässig.
Mein Kumpel hat zwar gewusst dass Tuningteile verbaut sind - allerdings nicht, dass diese nicht eingetragen sind (bzw. nicht eingetragen werden können), und erst recht nicht dass er damit auf der Straße nicht "LEGAL" fahren darf.
Davon ist er nämlich nicht ausgegangen, dass ihm ein "Fachhändler" ein Fahrzeug verkauft, mit welchem er nicht fahren darf.
Meine Frage ist:
- Ist der Kaufvertrag nun gültig oder nichtig? (schließlich wurde nicht erwähnt dass das Fahrzeug nicht Straßenzulässig ist) [Er hat ihm sogar noch eine Versicherung dazu verkauft! (Versicherungsbetrug!)]
Einziges Problem ist, dass der Händler sagen könnte, dass mein Kumpel die Teile verbaut hat, und es ihn daher nicht betrifft.
Wobei ich, und noch eine andere Person beim Kauf dabei waren (2 Zeugen),
und bestätigen könnten dass das Fahrzeug schon getuned wahr.
Weitere Fragen wären:
- Muss der Händler dass Fahrzeug zurücknehmen?
- wenn ja, zu welchem Preis? (kaufpreis, oder wird die Abnutzung berechnet, und abgezogen?)
- Falls der händler die Teile durch "Originale"/Legale Teile ersetzt, muss mein Kumpel die "Arbeit" bzw. die "Teile" bezahlen?
Vielen Dank an Alle schon mal!
Wäre froh wenn sich auch Anwälte o.ä. anwesend wären, und mir stichfeste Argumente geben könnten.
PS: Im Falle einer Polizeikontrolle könnte er nämlich eine saftige Strafe von über 1000 EUR zahlen und evtl. eine Führerscheinnachschulung bekommen.
PS: Er hat einen normalen Autoführerschein (+Probezeit ist vorbei), somit trifft "Fahren ohne Führerschein"
in diesem Fall nicht zu, sondern "Fahren ohne Betriebserlaubnis" und "Fahren ohne Versicherungsschutz".
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