KFZ gekauft - Kaufvertrag gültig?

blueage

Lt. Commander
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Hi!

Ein Kumpel von mir hat sich vor 4 Monaten ein Quad (gebraucht vom Händler) gekauft.
Es ist ein 50ccm Quad, die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h.

Er hat dieses bei einem Fachhändler gekauft, und hat 1 Jahr Gewährleistung.
Der Fachhändler hat an diesem Fahrzeug "Tuningteile" verbaut, sodass das Fahrzeug 56 km/h fährt.

Durch die Tuningteile (welche nicht eingetragen werden können, da 50ccm Quads/Roller keinen Tüv brauchen, und somit eine Eintrag garnicht erst möglich ist!),
ist das Fahrzeug - laut StVo - nicht mehr Straßenzulässig.

Mein Kumpel hat zwar gewusst dass Tuningteile verbaut sind - allerdings nicht, dass diese nicht eingetragen sind (bzw. nicht eingetragen werden können), und erst recht nicht dass er damit auf der Straße nicht "LEGAL" fahren darf.

Davon ist er nämlich nicht ausgegangen, dass ihm ein "Fachhändler" ein Fahrzeug verkauft, mit welchem er nicht fahren darf.

Meine Frage ist:
- Ist der Kaufvertrag nun gültig oder nichtig? (schließlich wurde nicht erwähnt dass das Fahrzeug nicht Straßenzulässig ist) [Er hat ihm sogar noch eine Versicherung dazu verkauft! (Versicherungsbetrug!)]

Einziges Problem ist, dass der Händler sagen könnte, dass mein Kumpel die Teile verbaut hat, und es ihn daher nicht betrifft.

Wobei ich, und noch eine andere Person beim Kauf dabei waren (2 Zeugen),
und bestätigen könnten dass das Fahrzeug schon getuned wahr.

Weitere Fragen wären:
- Muss der Händler dass Fahrzeug zurücknehmen?
- wenn ja, zu welchem Preis? (kaufpreis, oder wird die Abnutzung berechnet, und abgezogen?)
- Falls der händler die Teile durch "Originale"/Legale Teile ersetzt, muss mein Kumpel die "Arbeit" bzw. die "Teile" bezahlen?

Vielen Dank an Alle schon mal!;)

Wäre froh wenn sich auch Anwälte o.ä. anwesend wären, und mir stichfeste Argumente geben könnten.

PS: Im Falle einer Polizeikontrolle könnte er nämlich eine saftige Strafe von über 1000 EUR zahlen und evtl. eine Führerscheinnachschulung bekommen.
PS: Er hat einen normalen Autoführerschein (+Probezeit ist vorbei), somit trifft "Fahren ohne Führerschein"
in diesem Fall nicht zu, sondern "Fahren ohne Betriebserlaubnis" und "Fahren ohne Versicherungsschutz".
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Quad eh keinen TÜV braucht, wie soll dann die Betriebserlaubnis entfallen?

Habt dein Kumpel eigentlich einen ordentlich Kaufvertrag abgeschlossen? Also einen Wisch, in dem alle kleinen Details aufgelistet sind.
Da müsste ja dann drin stehen, dass an dem Quad Tuningteile angebracht sind und somit könnte der Fachhändler die Schuld nicht auf deinen Kumpel abdrücken.
Habt ihr schon das klärende Gespräch mit dem Fachhändler gesucht? Wäre für mich die erste ANlaufstation bevor ich größere Steine ins rollen bringe.
 
So wie du das hier schreibst ist er selbst Schuld, wenn er im Vorfeld schon gewusst hat das Tuningteile verbaut worden sind hätte er sich schonmal informieren können. Es gehe mal davon aus das es keine Teile sind die man nicht sieht.

Wenn im Kaufvertrag nichts zur StVO Zulässigkeit drinsteht, ist er eh gültig.

Aber ich kann mir das nur kennyalive anschließen, erstmal mit dem Händler das Gespräch suchen, und die "schweren Geschütze" zurückhalten.

Schonmal ein kleinen Tip am Rande, er sollte auf keinen Fall erwähnen dass er von irgendwas etwas gewusst hat, bricht ihm das Genick wer er damit vor Gericht geht.
 
Ein Roller der 25 km/h fahren darf, und 50 km/h oder noch mehr fährt, hat auch keine Betriebserlaubnis, es ist nur gestattet mit 25 km/h zu fahren.

Die Tuningteile sieht man nicht! Bzw. es fällt nicht sofort auf, da "nur" am Motor was gemacht wurde.

Er wusst zwar das Tuningteile verbaut sind, aber das heißt ja noch lange nicht, dass er wusste(oder wissen sollte) dass es damit "verboten" ist zu fahren. (Keine Betriebserlaubnis).

Bei Rollern als auch Quads bis 50ccm darf man KEINERLEI Änderungen machen (ist leider so).

Ja, mit dem Händler wird er noch reden, aber wollten uns erst hier erkundigen wie die Sachlage ist. ;)

Im Kaufvertrag wird von den Tuningteilen nichts erwähnt. :freak:
 
blueage schrieb:
Ein Roller der 25 km/h fahren darf, und 50 km/h oder noch mehr fährt, hat auch keine Betriebserlaubnis, es ist nur gestattet mit 25 km/h zu fahren.

Die Tuningteile sieht man nicht! Bzw. es fällt nicht sofort auf, da "nur" am Motor was gemacht wurde.

Er wusst zwar das Tuningteile verbaut sind, aber das heißt ja noch lange nicht, dass er wusste(oder wissen sollte) dass es damit "verboten" ist zu fahren. (Keine Betriebserlaubnis).

Bei Rollern als auch Quads bis 50ccm darf man KEINERLEI Änderungen machen (ist leider so).

Ja, mit dem Händler wird er noch reden, aber wollten uns erst hier erkundigen wie die Sachlage ist. ;)

Im Kaufvertrag wird von den Tuningteilen nichts erwähnt. :freak:
und da dein Kollege es wusste sich aber nicht sicher war HÄTTE er vorher fragen müssen ob
dies erlaubt ist oder nicht.

Wenn der Händler Kulant ist tauscht der die Teile und gut ist.

Gruß
Chris
 
Ja, wobei jeder normale Mensch denkt - wenn er beim Fachhändler etwas kauft und Gewährleistung bekommt - dass er mit diesem Fahrzeug auch legal fahren darf.
 
nein, davon sollte man nie ausgehen.

Händler verkaufen ja auch PKW´s mit anderen Motoren, Auspuffanlagen, Nockenwellen oder
sonst was, solange nicht die Rede davon ist das es Eingetragen ist würde ich auch nicht
davon ausgehen!

Gruß
Chris
 
Es gibt etwas das nennt sich "mündlicher" Vertrag!

Er hätte deinen Freund darauf hinweisen müssen. Wenn er dies nicht getan hat kann dein Kollege das Quad ohne ein Kommentar zurück geben (theoretisch).

Hat er vielleicht einen Zeugen der beim Kauf dabei war ? Denn sonst steht Aussage gegen Aussage!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sty!a schrieb:
Es gibt etwas das nennt sich "mündlicher" Vertrag!

Er hätte deinen Freund darauf hinweisen müssen. Wenn er dies nicht getan hat kann dein Kollege das Quad ohne ein Kommentar zurück geben (theoretisch).
...

Es gibt keinen mündlichen Vertrag. :rolleyes: Das ist quatsch. Kaufverträge sollten schriftlich verfasst werden, ansonsten fehlt jedweder Beweis später. Auf Zeugenaussagen wird sich dann kein Richter einlassen. Außerdem wird ein Händler immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, der hebelt dann jede mündliche Absprache aus.

Auch der Hinweis auf bestimmte Eigenschaften kann unterbleiben, es sei denn es wird direkt danach gefragt. Wenn das Quad keine Straßenzulassung hat ist es pech, da hätte der Käufer fragen müssen. Ist ähnlich dem Fall wenn man ein Mountainbike kauft. Ohne Licht und Schutzbleche und Reflektoren hat es auch keine Straßenzulassung und kann von der Polizei sofort "stillgelegt" werden.
 
hm, was stimmt denn nun?

Hab 1000 Meinungen, aber keine RECHTSKRÄFTIGE (heißt das so?) Erklärung/Meinung.

Darf er es meinem Kumpel ohne Straßenzulassung verkaufen?
Beim Autokauf geht man ja auch davon aus, dass man damit "Legal" fahren darf.

Ohne gleich eine Strafe über 1000 EUR (da fahren ohne Betriebserlaubnis) aufgebrummt zu bekommen, wenn man "kontrolliert werden sollte". :freak:
 
Natürlich darf ein Fachhändler, Fahrzeuge verkaufen, die nicht nach STVO zulässig sind.
Die Gewährleistung hat damit gar nichts zu tun, sie bezieht auf Funktionsmängel, die im eigentlichen Sinne nicht vorliegen.
Dazu ist auch eine Frage der Interpretation. Bei einem Quad kann ews sich auch um ein Sportgerät vertsanden werden, dass nur auf abgesperrte Pisten Verwendung findet. Ein Fprmel 1-Wagen hat auch keine Straßenzulassung.
Das größte Problem dürfte aber sein, dass dein Kumpel über die Anbeuteile informiert war.

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln.

Vereinbarte Beschaffenheit ist mit obiger Aussage gleichzusetzen.

Interssant ist die Frage, wie es aussieht, wenn dein Kumpel nicht wusste, dass die Zulassung nichtiug ist, wenn Tuningteile angebuat sind.
Ich selber habe keinen Führerschein für die Klasse gemacht. Sollte man jedoch bei der Fahrschule über derartige aufgeklärt werden, sieht es schlecht für deinen Kumpel aus, denn dann hatte er es zu wissen und der Händler durfte davon auch ausgehen.
 
dogio1979 schrieb:
[....]
Ich selber habe keinen Führerschein für die Klasse gemacht. Sollte man jedoch bei der Fahrschule über derartige aufgeklärt werden, sieht es schlecht für deinen Kumpel aus, denn dann hatte er es zu wissen und der Händler durfte davon auch ausgehen.

Er hat keinen S Klasse Führerschein, sondern einen normalen Autoführerschein ;)
 
Ja der verkaufvertrag ist gültig, da der Kunde auch drauf hingewiesen worden ist das an dem fahrzeug Tuningteil everbaut worden sind (ich persönlich denke das nur die drossel draussen ist weil 56Km/h ist sehr wenig un mit einem 70 ccm satz fährt das gleich locker 70km/h),


wenn er autoführerschein hat bekommt er nur eine strafe weil das teil nicht zugelassen ist.
 
S.D.W schrieb:
Ja der verkaufvertrag ist gültig, da der Kunde auch drauf hingewiesen worden ist das an dem fahrzeug Tuningteil everbaut worden sind (ich persönlich denke das nur die drossel draussen ist weil 56Km/h ist sehr wenig un mit einem 70 ccm satz fährt das gleich locker 70km/h),


wenn er autoführerschein hat bekommt er nur eine strafe weil das teil nicht zugelassen ist.

Das Teil fährt "ungedrosselt" 45 km/h.
Mit einem 70er Satz erreicht man maximal 60 km/h.
Mit Hilfe eines zusätzlichen Tuningsauspuffs wären 70-75 km/h möglich.

Ist leider nicht so leicht wie bei Rollern.

Jepp, aber die Strafe dass es nicht Zugelassen ist - kann 800-1000 EUR betragen! (halber Kaufpreis *lach*):freak:
 
blueage schrieb:
Das Teil fährt "ungedrosselt" 45 km/h.
Mit einem 70er Satz erreicht man maximal 60 km/h.
Mit Hilfe eines zusätzlichen Tuningsauspuffs wären 70-75 km/h möglich.

Ist leider nicht so leicht wie bei Rollern.

Jepp, aber die Strafe dass es nicht Zugelassen ist - kann 800-1000 EUR betragen! (halber Kaufpreis *lach*):freak:


Erlich das habe ich net gewusst, da die motoren fon der bauaurt fast identisch sind (die Kymco teile da)


naja man lernt aus fehlern :evillol: :evillol: :evillol:
 
S.D.W schrieb:
Erlich das habe ich net gewusst, da die motoren fon der bauaurt fast identisch sind (die Kymco teile da)


naja man lernt aus fehlern :evillol: :evillol: :evillol:

Kein Problem;)

haben wir anfangs auch nicht gewusst. Weis aber nicht was ein Roller wiegt?
Das Quad wiegt 150 kg.
Und es muss 2 Reifen antreiben, denke mal das dort die Quelle liegt.

Aber Berg auf geht das teil gut ab, da kann ein Roller mit identischer Geschwindigkeit nicht mithalten:freak:

Sind eben für's Gelände gemacht *G*
 
Fu Manchu schrieb:
Es gibt keinen mündlichen Vertrag. :

Natürlich gibt es das. Es ist nur sicherer, alles schriftlich festzulegen. Man kann sich jedoch auch mündlich unter Zeugen in eine vertragsähnliche Bindung begeben.
 
[Er hat ihm sogar noch eine Versicherung dazu verkauft! (Versicherungsbetrug!)]


Der Händler hat dem Mann ja noch die Versicherung besorgt, also wußte der auch, daß das Ding auf der Straße gefahren werdn soll (weil aufm Privatgelände wird keine Versicherung benötigt...) ! Also ganz koscher is die Sache auch für den Händler net, der hätte auf jeden Fall darauf hinweisen müssen, daß das Quad net im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Phantomloard

genau;)

was haltest du, bzw. ihr für die beste Lösung?

- EMail-Kontakt
- Schriftilch (Snakemail) mit Einschreiben
- Anruf? (da kann er sich dann aber wieder herausreden)

Ist er verpflichtet meinem Kumpel den KAUFPREIS zu zahlen?

THX.
 
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