PhantomLord
Cadet 3rd Year
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ich würd zuerst mal hingehen und mit dem Händler reden. Erst wenn der sich stur/dumm/taub/blind anstellt oder sonstwie blöd macht kann man sich andere Schritte überlegen.
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Fu Manchu schrieb:Es gibt keinen mündlichen Vertrag. Das ist quatsch. Kaufverträge sollten schriftlich verfasst werden, ansonsten fehlt jedweder Beweis später. Auf Zeugenaussagen wird sich dann kein Richter einlassen. Außerdem wird ein Händler immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, der hebelt dann jede mündliche Absprache aus.
Auch der Hinweis auf bestimmte Eigenschaften kann unterbleiben, es sei denn es wird direkt danach gefragt. Wenn das Quad keine Straßenzulassung hat ist es pech, da hätte der Käufer fragen müssen. Ist ähnlich dem Fall wenn man ein Mountainbike kauft. Ohne Licht und Schutzbleche und Reflektoren hat es auch keine Straßenzulassung und kann von der Polizei sofort "stillgelegt" werden.
gogoland2002 schrieb:Dagegen könnte allerdings der Wortlaut sprechen. Es heißt "eignet"! (...)
Sty!a schrieb:Ich weiß dann nicht wie du deine Brötchen beim Bäcker kaufen gehst. Nimmst du da auch immer einen Kaufvertrag mit? Ein mündlicher Kaufvertrag ist z.B wenn du bei Edeka, Real, Aldi, Media Markt usw. einkaufst gehst du einen mündlich Kaufvertrag ein ohne das du was sagst und ohne das du was unterschreibst. Dies ist sogar noch ein spezieller Fall. Du kennst ohne ein Wort zu sagen einen Vertrag ein
Also merke einfach ein mündlicher Vertrag ist bindend....
blueage schrieb:...
Da der Händler die Versicherung ja mitversichert hat, ist mein Kumpel davon ausgegangen dass es auch Straßenzulässig ist....
blueage schrieb:Er hat gemeint, dass er erstmal selber ein Schreiben aufsetzt, und auf die Antwort wartet.