KFZ gekauft - Kaufvertrag gültig?

ich würd zuerst mal hingehen und mit dem Händler reden. Erst wenn der sich stur/dumm/taub/blind anstellt oder sonstwie blöd macht kann man sich andere Schritte überlegen.
 
er wohnt aber 110 km entfernt :freak:

das ist uns bissl zu schade da extra hinzufahren, und dass dann möglicherweise nicht sofort geregelt zu bekommen...
 
naja ich würd die Fahrt dahin schon investieren, kann unter Umständen einiges an Ärger ersparen! und soweit sind 110 km ja auch nicht.
 
Fu Manchu schrieb:
Es gibt keinen mündlichen Vertrag. :rolleyes: Das ist quatsch. Kaufverträge sollten schriftlich verfasst werden, ansonsten fehlt jedweder Beweis später. Auf Zeugenaussagen wird sich dann kein Richter einlassen. Außerdem wird ein Händler immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, der hebelt dann jede mündliche Absprache aus.

Auch der Hinweis auf bestimmte Eigenschaften kann unterbleiben, es sei denn es wird direkt danach gefragt. Wenn das Quad keine Straßenzulassung hat ist es pech, da hätte der Käufer fragen müssen. Ist ähnlich dem Fall wenn man ein Mountainbike kauft. Ohne Licht und Schutzbleche und Reflektoren hat es auch keine Straßenzulassung und kann von der Polizei sofort "stillgelegt" werden.


Ich weiß dann nicht wie du deine Brötchen beim Bäcker kaufen gehst. Nimmst du da auch immer einen Kaufvertrag mit? Ein mündlicher Kaufvertrag ist z.B wenn du bei Edeka, Real, Aldi, Media Markt usw. einkaufst gehst du einen mündlich Kaufvertrag ein ohne das du was sagst und ohne das du was unterschreibst. Dies ist sogar noch ein spezieller Fall. Du kennst ohne ein Wort zu sagen einen Vertrag ein ;)

Also merke einfach ein mündlicher Vertrag ist bindend.

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Und wieso sollte sich der Richter nicht auf Zeugenaussage einlassen ? Er muss sich auf Zeugenaussagen einlassen um z.B einen Mordfall zu lösen ! Oder soll der einfach das Urteil würfeln ? Da es keinen Vertrag gibt der schriftlich vorliegt muss er die zwei Zeugen vorladen und befragen um sich dann ein Bild von der rechtlichen Lage machen. Ich hoffe mal es kommt net so weit das dies geschehen muss. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde sagen es hängt fast alles daran, ob in dem verkaufgespräch versichert wurde, dass das fahrzeug im straßenverkehr eingesetzt werden darf.

gem. § 434 I S.2 Nr.1 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln,
"wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.."

wenn sich also aus dem Vertrag direkt oder aus den Umständen des Kaufs und der Beratung ergibt, dass ein Einvernehmen dahingehend vorlag, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr eingesetzt werden soll, könnte das dür einen Sachmangel sprechen. In dem Fall müsste der Händler entsprechend für seinen Fehler einstehen. (siehe §439 BGB)

Dagegen könnte allerdings der Wortlaut sprechen. Es heißt "eignet"! Das könnte so ausgelegt werden, dass es auf eventuelle gesetzliche Verbote nicht ankommt, sondern einzig entscheidend ist, ob es theoretisch möglich wäre, das Fahrzeug (hier) im Straßenverkehr einzusetzen. Am besten mal einen Anwalt fragen, wie das die Rspr. sieht!



Sollte sich allerdings nachweisen lassen, dass der Verkäufer direkt versichert hat, dass das Fahrzeug so wie es ist im Straßenverkehr fahren darf, könnte sogar eine arglistige Täuschung vorliegen. In dem Fall wäre der Vertrag gem. § 123 I BGB anfechtbar und dann von Anfang an nichtig.
[Hierfür spricht zumindest der Umstand, dass der Händler zum Fahrzeug auch noch eine Versicherung verkauft hat! (was für eine eigentlich)]


Am besten besucht Dein Kollege mal einen Anwalt. Viele RAs setzen nach einem (oft sehr günstigen) Beratungsgespräch gern auch mal ein Schreiben auf, welches Dein Fraund dann in seinem eigenen Namen an den Händler schicken kann. Das hat den Vorteil, dass das ganze rechtlich Hand und Fuß hat, der Händler sich aber nicht gleich "überfahren" fühlt. Und wenn er dann noch muckt, kann man immernoch mit dem RA weitermachen!


Hoffe, ich konnte Dir mit diesem Tipps ein wenig helfen. Ich denke mal, wenn Dein Freund wirklich sein Geld zurück will, wird er wohl nur vor Gericht daran kommen. (Nach dem Eindruck, den ich habe). Das Problem ist sicherlich, dass Dein Freund erst nach vier (4!) Monaten damit ankommt, und das erscheint ein wenig seltsam; es sei denn er kann den Richter / die Richter glauben machen, dass er erst vor Kurzem davon erfahren hat, dass das Quad nicht straßenzulässig ist.


So, Gute Nacht jetzt!

greetz,
gogoland2002
 
Vielen vielen Dank gogoland2002 !!!

Da er das Quad inkl. Versicherung gekauft hat, nehme ich mal stark an dass der Verkäufer es so verkauft hat, dass man damit auch im Straßenverkehr unterwegs ist.

Das mit den 4 Monaten ist leider ärgerlich. Beim nächsten Kauf wird er sicherlich vorher alles klären und nochmal genau nachfragen.
Da er sich mit Quads nicht auskennt, wusste er auch nicht dass ein 50er Quad nur 45km/h fahren darf (meinetwegen auch 50 km/h.)
Aber da es ja 58 km/h fährt, wurde er stutzig, als er gelesen hat dass im Fahrzeugschein 45km/h angegeben ist,
und hat den Händler angerufen.

Ich gebe meinem Kumpel Bescheid bzgl. dem "Schreiben".

Vielen Dank nochmal! :)

Gruss, BlueAge
 
gogoland2002 schrieb:
Dagegen könnte allerdings der Wortlaut sprechen. Es heißt "eignet"! (...)

Habe dazu heute von einem LG-Richter erfahren, dass die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs mit von dieser Eignung umfasst ist. Ein Sachmangel scheint also vorzuliegen.


Wie gesagt, Probleme könnte es nur geben, vor Gericht glaubhaft zu machen, dass Dein Kollege beim Kauf nicht wusste, dass er keine Zulassung bekommen würde... bzw. warum er das erst so spät bemängelt... (siehe auch §442 BGB)

greetz,
gogoland2002


PS: Kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten.
 
Danke für die schnelle Antwort;)

werde euch natürlich auf dem laufenden halten.

Da der Händler die Versicherung ja mitversichert hat, ist mein Kumpel davon ausgegangen dass es auch Straßenzulässig ist.

Er hat gemeint, dass er erstmal selber ein Schreiben aufsetzt, und auf die Antwort wartet.

Bye,
BlueAge
 
Sty!a schrieb:
Ich weiß dann nicht wie du deine Brötchen beim Bäcker kaufen gehst. Nimmst du da auch immer einen Kaufvertrag mit? Ein mündlicher Kaufvertrag ist z.B wenn du bei Edeka, Real, Aldi, Media Markt usw. einkaufst gehst du einen mündlich Kaufvertrag ein ohne das du was sagst und ohne das du was unterschreibst. Dies ist sogar noch ein spezieller Fall. Du kennst ohne ein Wort zu sagen einen Vertrag ein ;)

Also merke einfach ein mündlicher Vertrag ist bindend....

Du hast natürlich recht, ich meinte auch Verträge bei denen man sich bindet. Da würde ich einen mündlichen Vertrag aber nicht dazu zählen. Das soll mal jemand vor Gericht durchsetzen.

blueage schrieb:
...

Da der Händler die Versicherung ja mitversichert hat, ist mein Kumpel davon ausgegangen dass es auch Straßenzulässig ist....

Eine Versicherung hat doch nichts mit der Straßenzulassung zu tun. Das eine bedingt doch das andere nicht.
 
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