KFZ Kaufvertrag - Wandlung - Nutzungsentschädigung

MrMorgan

Admiral
Registriert
Okt. 2006
Beiträge
7.969
Moin,

ich möchte wegen diverser fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche an meinem Auto (immer gleiches Problem) jetzt dann zum Anwalt um auf Wandlung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs zu klagen.

Jetzt nur mal eine Frage vorab. Ich muss ja für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsgebühr bezahlen, soweit alles ok. Aber ist in dieser Nutzungsgebühr denn auch Sachen wie Steinschläge, leichteste Kratzer, sprich als typische Abnutzung des Fahrzeugs beinhaltet? Oder kann der Hersteller hier noch weitere Kosten geltend machen?
 
Moin,

ich gehe davon aus, dass normale Abnutzung durch den Händler geduldet werden muss. Natürlich sind die Ansprüche bei einem Auto mit 100 km andere als eines mit 100.000 km.

Vorraussichtlich wird bei der Rückgabe ein Gutachten durch den Dekra/Tüv erstellt um eine unabhänige Prüfstelle ggf. Mängel dokumentieren zu lassen.

Hier findest du ggf. mehr infos: https://www.kanzleiwehner.de/2015/07/nutzungsentschaedigung-bei-ruecktritt-autokauf/

gruß

EDIT:
Da du sowieso zum Anwalt gehst ist die Frage bei diesem besser aufgehoben als hier im Forum ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: MrMorgan
ja, hab ich teilweise schon gelesen.

Völlig unverständlich ist für mich noch dieser Passus mit der zu erwartenden Lebensdauer eines Fahrzeugs... da liest man soviel verschiedene Sachen. Was ist denn hier z.b. bei mir wohl anzusetzen? (Aktueller Ford Focus). 150.000km, 200.000km? Gar 250.000km?

Macht ja schon einen großen Unterschied in der zu erwartenden Nutzungsgebühr aus.
 
wieviel KM bist du denn gefahren, wie lange? Steinschläge, Kratzer, etc. sind für mich nicht normale Abnutzung. Da gibt es so viele Fragstellungen, die man nur konkret - und da bin ich bei Idon, am besten durch einen Anwalt- beurteilen kann.
 
Naja Auto habe ich 03/2019 bekommen, bin bis jetzt 29.500km gefahren.

Ok, also ich werte (für mich) einen gewissen Grad an Steinschlägen schon als "normale" Nutzung.

Mein Auto ist sehr gepflegt, aber sowas lässt sich halt nunmal nicht vermeiden ;) War ja auch nur so eine Grundsatzfrage.

Aber klar, kläre ich wohl am besten direkt. Werde heute im Lauf des Tages noch einen Anwalt kontaktieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
" ich möchte wegen diverser fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche an meinem Auto (immer gleiches Problem) jetzt dann zum Anwalt um auf Wandlung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs zu klagen. " hast du dich mit deinem Anliegen denn mal an den Händler gewandt? der wird dir doch sicherlich gesagt haben, wie er das Ganze handhaben möchte?
 
klar hab ich das.

Er selbst hat mir ja geraten einen Anwalt einzuschalten nach dem x-ten erfolglosen Nachbesserungsversuch.

Leider kann der Händler da wohl selbst aktuell nicht mehr machen, sie dürfen immer nur das machen/probieren/reparieren was Ford ihnen vorschreibt.

Einfach so zurück nehmen können SIe das Fahrzeug natürlich nicht, und Ford wird auch nicht sagen "Ja klar, stell die Karre aufn Hof"... also Anwalt.
 
Zurück
Oben