MrMorgan
Admiral
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 7.969
Moin,
ich möchte wegen diverser fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche an meinem Auto (immer gleiches Problem) jetzt dann zum Anwalt um auf Wandlung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs zu klagen.
Jetzt nur mal eine Frage vorab. Ich muss ja für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsgebühr bezahlen, soweit alles ok. Aber ist in dieser Nutzungsgebühr denn auch Sachen wie Steinschläge, leichteste Kratzer, sprich als typische Abnutzung des Fahrzeugs beinhaltet? Oder kann der Hersteller hier noch weitere Kosten geltend machen?
ich möchte wegen diverser fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche an meinem Auto (immer gleiches Problem) jetzt dann zum Anwalt um auf Wandlung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs zu klagen.
Jetzt nur mal eine Frage vorab. Ich muss ja für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsgebühr bezahlen, soweit alles ok. Aber ist in dieser Nutzungsgebühr denn auch Sachen wie Steinschläge, leichteste Kratzer, sprich als typische Abnutzung des Fahrzeugs beinhaltet? Oder kann der Hersteller hier noch weitere Kosten geltend machen?