Das Verbot betrifft nur den Fahrzeugführer ...iamunknown schrieb:@cartridge_case Ja, aber es ist eben auch nicht erlaubt den Fahrzeugführer zu warnen als Beifahrer...
(Quelle: §23 StVO)(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Es gibt kein Verbot, das ein Warnen des Fahrzeugführers durch einen Beifahrer untersagt.
zum Thema: ich nutze den Vorgänger des RAVPower, das kennt noch kein Quick Charge, aber reicht für meine Zwecke.
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