Kinder nochmal beantragen nach Ausbildung und Berufserfahrung?

Cyda

Lieutenant
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Hallo miteinander,

ich hatte vorgestern eine Diskussion mit jemanden der wohl jemanden kennt der nach einer Berufsausbildung nochmal studiert und damit ein zweites Mal Kindergeld erhält. Ich selbst habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, hatte danach 3 Jahre gearbeitet und studiere nun in Vollzeit. Daher kommt mir das Kindergeld sehr gelegen.

Es gibt es ganz gute Infoseite im Internet, nur leider wird dort mein Fall nicht aufgeführt. Wer nach einer Ausbildung nochmal studiert (in einem anderen Bereich?) der erhält bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Es wird nur nicht erwähnt ob Berufserfahrung einen disqualifiziert?


Wisst ihr vielleicht mehr? Ich schäme mich ehrlich gesagt etwas bei der Familienkasse nachzufragen, daher möchte ich euch erst einmal fragen.
 
Mir ist es einfach ungenehm nach Geld zu fragen. Mir war es immer wichtig, möglichst früh unabhängig zu sein. Im Zweifel bleibt mir nichts anderes übrig, keine Frage. Der Antrag lässt sich gewiss auch online stellen.

Auf der Seite steht auch nichts zu dem Thema. Nur weil das Thema da nicht erwähnt wird, kann es ja trotzdem eine Rolle spielen. So zumindest mein Gedanke.
 
Was steht da nicht? Es steht alle notwendige da.

Dies bedeutet, dass Ihre Eltern auch weiterhin Kindergeld beziehen, wenn Sie eine zweite, Ausbildung beginnen, im Prinzip bliebe dies sogar so, wenn Sie eine dritte oder vierte Ausbildung begännen, solange Sie nur unter 25 Jahre alt sind. Maßgeblich ist nämlich allein Ihr Alter und die Zeit, die Sie pro Woche arbeiten. Wenn Sie eine Zweitausbildung beginnen und diese ein Ausbildungsverhältnis ist, dann bleibt Ihr Anspruch auf Kindergeld unberührt.

Und überall woanders auch. Nur das Alter zählt. Und eben noch weitere Einkünfte und Jobs. Das versteht sich wohl von selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach danke, das das Maßgeblich entscheident hatte ich wohl überlesen. :lol:
Ich habe gerade noch eine scheinbar offizielle Seite gefunden auf der alles ganz gut erklärt. Unter anderem kann das Geld auch auf Antrag an den Antragsteller (in diesem Fall an mich) direkt ausgezahlt werden.
 
Ja aber wenn ich das richtig verstanden habe sollte das trotzdem funktionieren da ich 1. nicht mehr bei meinen Eltern wohne 2. Unterhalt für meine Berufsausbildung erhielt worauf sich ein Urteil des Bundesfinanzhofes bezieht.
 
Hallo

Cyda schrieb:
Unter anderem kann das Geld auch auf Antrag an den Antragsteller (in diesem Fall an mich) direkt ausgezahlt werden.
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Zitat:
"Kinder können im Normalfall keinen eigenen Kindergeldantrag stellen, da es den Eltern zusteht. Bezugsberechtigt ist immer nur ein Elternteil. Leben die Eltern gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt, treffen sie selbst Vereinbarungen, wer den Kindergeldantrag steht. Wohnen Eltern getrennt, so erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind lebt. Hat das Kind bereits einen eigenen Haushalt und wohnt nicht mehr bei den Eltern (üblich z.B. bei Studenten, die in einer WG wohnen), so erhält der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Barunterhalt an das Kind zahlt leistet. Wird von beiden Eltern Unterhalt in gleicher Höhe oder gar kein Unterhalt gezahlt, müssen die Eltern eine Regelung untereinander treffen, wer das Kindergeld beantragt und erhält."

Grüße Tomi
 
Hallo, heute war ich bei der Familienkasse wurde aber auch nicht wirklich schlauer. Ich schilderte mein Problem, die Mitarbeiterin sagte dass das so möglich sei wie ich mir das vorstelle und drückte mir 4 Anträge in die Hand die für mich keinen Sinn ergeben. Antrag auf Kindergeld, Anlage Kind, Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes für über 18 Jahre alte Kinder und Veränderungsmitteilung.
Wie ich was ausfüllen muss wollte oder konnte mir die Dame aber nicht sagen. :freak:

Eigentlich hatten wir kommuniziert dass ich das Kindergeld für mich anmelde und auch direkt auf mein Konto auszahlen lasse. Die Dokumente lesen sich aber so als müsste erst eines meiner Elternteile ganz normal Kindergeld beantragen und danach mit eine Veränderungsanzeige einreichen damit das Geld direkt auf mein Konto ausgezahlt wird. Das macht nur wenig Sinn da für meine Eltern eine andere Familienkasse zuständig ist, das hatte ich so auch gesagt, erhielt aber keine Antwort. Das ist doch zum Mäuse melken.
 
So ist es aber. Kindergeld heißt so, weil es den Eltern für ihre Kinder gezahlt wird.
Du wirst nicht darum herum kommen deinen Eltern bescheid zu geben, dass die das Kindergeld für dich beantragen und die Veränderungsanzeige einreichen oder dir einfach das Geld per Dauerauftrag so überweisen.
 
Nur warum sagt die Frau von der Familienkasse denn dass das so möglich ist wie ich es mir vorstelle (ich beantrage und lass das Geld auf mein Konto auszahlen)?

Grundsätzlich ist es ja möglich nur befürchte ich dass der Antrag bei meinen Eltern elendig lange liegen bleiben wird, sie mir etwas abzweigen wollen oder ich dem Geld immer wieder hinterher laufen muss.
 
Als Kind steht dir das Kindergeld nun mal nicht zu.
Als Kind hast du das Recht von deinen Eltern unterstützt zu werden und ihnen steht das Kindergeld zu.
Erst wenn Punkt zwei nicht in dem Maße eintritt, wie es üblich sein sollte, gibt es die Ausnahmeregelung des Abzweigungsantrages.

Lies am besten mal hier weiter: http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
 
Dafür das du sich "schämst" nach Geld zu fragen machst du aber einen ganzen schönen Aufriss
 
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