Kindergeld und Einwohnermeldeamt

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rdx2

Gast
Um Kindergeld beantragen zu können, muss dafür das Kind auch dort beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein, wo die Familienkasse ihren Sitz hat?

Oder reicht es aus, wenn der kinderbetreuende Elternteil dort gemeldet ist, wo die Familienkasse ihren Sitz hat, wo das Kindergeld beantragt wird?
 
Beim Kindergeldantrag ist es nicht erforderlich, dass das Kind dort gemeldet ist, wo die Familienkasse ihren Sitz hat. Entscheidend ist, dass der Elternteil, der das Kindergeld beantragt, an dem Ort gemeldet ist, an dem die Familienkasse zuständig ist. Das Kind muss allerdings beim Antragsteller gemeldet sein, also in der Regel an der Adresse des betreuenden Elternteils.

Solange der Elternteil, der den Antrag stellt, an seiner Wohnadresse gemeldet ist und dort auch das Kind gemeldet ist, können die Formalitäten für den Kindergeldantrag erfüllt werden. Der Wohnsitz des Kindes spielt also keine Rolle, solange es beim Antragsteller lebt.
 
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Das verstehe ich gar nicht. Was du schreibst widerspricht sich doch.

Beispiel:

Der Vater wohnt in Göttingen und beantragt in Göttingen bei der Familienkasse das Kindergeld. Der Vater betreut auch in Göttingen das Kind.

Sein Kind ist in Braunschweig beim Einwohnermeldeamt gemeldet.

Bekommt der Vater dann das Kindergeld?
Oder wird der Antrag abgelehnt?
 
Ich bin mit schulpflichtigen Kind umgezogen. Alleinerziehender Vater.
Dazu musste ich (wg Umzug) Unterschrift Kindsmutter auf Zustimmungsantrag haben (logo)
Und hab gleich alle Unterlagen mit zur Ummeldung gebracht. Biserige Kindergeld Unterlagen, Geburtsurkunde, Vaterschaft usw. So ging das nahtlos. Also Umeldung und KG Antrag (auf Vater)
Ohne vollständige Unterlagen wirst du wieder weggeschickt.

PS: Stell dir vor, Eltern haben Beef.
Und Kindsvater steht im Amt und beantragt das KG für sich (obwohl Kind bei Mutter wohnt)
Wer soll das verantworten? Also funktioniert das nur mit passenden ausgefüllten Anträgen.
 
rdx2 schrieb:
Der Vater wohnt in Göttingen und beantragt in Göttingen bei der Familienkasse das Kindergeld. Der Vater betreut auch in Göttingen das Kind.
Wenn der Vater Hauptsächlich in Göttingen das Kind betreut, dann hat das Kind auch in Göttingen gemeldet zu sein.
rdx2 schrieb:
Sein Kind ist in Braunschweig beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Das sollte, wenn es Hauptsächlich beim Vater in Göttingen ist, nicht der Fall sein.
 
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bart0rn schrieb:
Das Kind muss allerdings beim Antragsteller gemeldet sein, also in der Regel an der Adresse des betreuenden Elternteils.
Aber das stimmt doch gar nicht.
Das Kind kann doch auch woanders wohnen und gemeldet sein als der Elternteil, der das Kindergeld bekommt.
Beispiel:
Z.B. gibt es ja Fälle, wo das Kind irgendwo in einer JVA sitzt und der Vater das Kindergeld bekommt. Beide sind an 2 verschiedenen Orten beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
 
Wenn Sie noch Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die gebührenfreie Service-Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 555530.
 
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Ich hab nur meinen Wissensstand mitgeteilt.
Der muss nicht richtig sein, ich bin kein Fachmann.
Das mit der JVA ist vermutlich ein Sonderfall der dementsprechend gesondert behandelt wird.

Ansonsten ist sicherlich der Beitrag vor mir der vermutlich wertvollste. Es gibt ne Service Hotline, wenn es jemand sicher wissen kann, dann die Bundesagentur für Arbeit
 
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