Smockil schrieb:
Nur mal so am rande bzgl Besitz
Eigentümer: Dem die Domain gehört
Besitzer: Der die Domain momentan in seiner Verfügungsgewalt hat
Hat die Polizei die Domain beschlagnahmt kann sie alleine über die Domain verfügen und ist somit Besitzer der Domain.
Vollkommen korrekt bis hierhin.
Trotzdem bedeutet das nicht, dass der Besitzer einer Sache die gleichen Rechte und Pflichten über diese Sache hat wie der Eigentümer.
Ich habe in einem meiner Beiträge weiter oben die Begriffe "Eigentum" und "Besitz" fälschlicherweise etwas durcheinandergebracht.
Jetzt ist es aber glasklar.
Ich komme noch einmal auf den Vergleich mit einem beschlagnahmten Auto zurück.
Ein Fahrzeug, das als Fluchtwagen eines Banküberfalls genutzt wurde und deshalb als Beweismittel beschlagnahmt wurde, geht zwar vorübergehend, bis zu einer richterlichen Entscheidung, in den Besitz der Behörde, die diese strafprozessuale Maßnahme verfügt hat, über.
Das heißt aber nicht, dass die Behörde jetzt automatisch alle Rechte und Pflichten des Eigentümers, also des Bankräubers, übernommen hat.
Die Behörde muss also nicht selber dafür sorgen, dass dieses Fahrzeug zur TÜV-Abnahme, zur Inspektion oder zur Reparatur gebracht wird.
Warum nicht?
Weil die Behörde durch die Beschlagnahme lediglich ein Verfügungsverbot gegen den Eigentümer verhängt hat und das Fahrzeug nicht selbst als Dienstwagen nutzt.
Genauso ist es mit dieser Internetdomain.
Dem Eigentümer wird vorgeworfen, über diese Internetseite strafbare Handlungen vollzogen zu haben.
Deshalb hat die Polizei diese Domain gesperrt und in ihre Verfügungsgewalt gebracht.
Dies dient erstens als Beweissicherung, wegen Verdunklungsgefahr, und zweitens der Verhinderung der Fortsetzung von Straftaten.
Dies bedeutet aber nicht, dass die Strafverfolgungsbehörde diese Seite von nun an selbst betreiben würde und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten eines Internetseitenbetreibers daraus hervorgehen.
Das ist völlig absurd.
Die Seite wurde gesperrt aus den oben genannten Gründen, was einer Beschlagnahme von körperlichen Gegenständen gleichkommt. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Forderung nach dem Einstellen eines Impressums seitens der Behörde ist somit völliger Unsinn.
Die Behörde hätte die Seite auch ohne diesen Hinweis einfach offline nehmen können.
Wahrscheinlich diente dieser aber als eine Art Präventivmaßnahme, um potentielle Downloader darauf hinzuweisen, dass über die Seite vorher strafbare Handlungen vollzogen wurden.
Was ich außerdem sehr kurios finde, ist, dass alle immer schimpfen und schreien, wenn über die ominösen Praktiken solcher Abmahnanwälte berichtet wird.
Geht es aber gegen eine Behörde, empfinden das dann viele als gerechtfertigt.
Doppelmoral nenne ich so etwas.