News Klage gegen private Vorratsdatenspeicherung

Andy

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Von staatlicher Seite aus wird die Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht vorgeschrieben, dennoch speichern einige Mobilfunkanbieter Verbindungsdaten über einen großen Zeitraum. Mit Vodafone wurde nun erstmals ein Mobilfunkanbieter verklagt. Währenddessen wird das Thema in der SPD erneut aufgekocht.

Zur News: Klage gegen private Vorratsdatenspeicherung
 
Wenn die SPD tatsächlich von der VDS abrücken würde, dann wäre das ein riesiger Sieg. Dann stünde die Union allein da und die Bundestagsmehrheit könnte jedes VDS-Gesetz einfach abschmettern.
Auch in der EU wären die VDS-Beführworter dann höchstwahrscheinlich nicht mehr ohne weiteres in der Mehrheit, denn die deutschen Sozialdemokraten dürften in der entsprechenden EU-Parlamentsfraktion großen Einfluss haben.

Was die "private" VDS angeht, die diverse Provider praktizieren, wurde dagegen in der Vergangenheit ja schon öfter erfolgreich geklagt (z.B. auch bei der Telekom). Leider galten diese Urteile immer nur im Einzelfall. Die Provider mussten also die Daten des Klägers löschen, können aber die aller anderen Kunden fröhlich weiter speichern.

Ich weiß nicht, was in Deutschland passieren muss, damit so eine offensichtlich illegale Praxis tatsächlich eingestellt werden muss. Muss wirklich jeder einzelne Kunde separat klagen? :rolleyes:
 
Daten sind und bleiben eines der wertvollsten Güter, das beweist Google und Facebook im "großen Stil" seit langem - aber auch geringere Datenmengen oder ausgewählte Datensätze können bares Geld wert sein...
 
Hallo Herdware
Du hast recht so wie es ausschaut müsste wohl jeder der da gegen ist klagen . Aber die meisten denken ja leider mir egal oder nicht so schlimm.
mfg
 
Kleiner Fehler, 3. Absatz, letzter Satz, hinter dem letzten Komma. (, die auf eine Initiative) Hier fehlt ein auf um den Satz verständlich zu machen. Lest euch bitte mal dan ganzen Satz nochmal durch da ist noch ein Fehler drin.

Zum Thema

Private "VDS" nur in dem Umfang den das Gesetz erlaubt und die Datenerhebung sollte auch regelmäßig von einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten überprüft werden. Hier muss glaube ich wirklich mal richtig durchgeklagt werden damit was passiert, also bis BGH/BVerfG im Extremfall.

Ich finde den Vorschlag der in der SPD diskutiert werden soll nicht schlecht, aber eher das kleinere Übel. Meiner Meinung nach ist keine VDS notwendig da sie keinen Sicherheitsgewinn bringt. Zur Verhinderung von Straftaten ungeeignet, zur Aufklärung sinnlos. Außerdem haben viele die Befürchtung dass wie beim großen Lauschangriff und bei den Mautdaten irgendwann alle Hemmungen fallen werden. Ich kann mir vorstellen dass es laufen könnte wie bei Facebook letztens mit der Chatkontrolle. "Wir haben einen Pädo damit gefangen, dann kann es ja nicht schlecht sein." Jeder der jetzt dagegen argumentiert kann dann als Unterstützer beschuldigt werden. Hatten wir ja letztens schon bei von der Laien, kein Schreibfehler, und der Netzsperrendebatte wo jeder der selbstständig einen DNS in seinen Netzwerkeinstellungen ändern konnte von der Dame als schwer pädo-kriminell hingestellt wurde.
 
Sollten die genannten Daten gelöscht werden wünsche ich der Kundin viel Glück, wenn mal was nicht funktioniert.
Ohne IMSI/Zelle ist es fast unmöglich eine (technische) Reklamation zu bearbeiten. 180 Tage lang müssen die Daten dafür aber nicht gespeichert sein, ein Monat würde da reichen.

Die IMSI kann auch gar nicht gelöscht werden - wie der Anwalt schon schrieb ist diese fest an die Mobilfunknummer gebunden. Sämtliche Signalisierung läuft über die IMSI und nicht die MSISDN.
 
Naja, VF.... die halten sich nunmal nicht an Gesetzte.... erst wenn man die Verklagt und Recht bekommt... dann überlegen sie, wie sie das Gesetz umgehen können. Drecksladen, wirklich.
 
Wie verstößt Vodafone denn gegen die Gesetze? Alle genannten Daten werden zur Rechnungserstellung benötigt.

IMSI/MSISDN sind fest aneinander gebunden, da ist nix zu löschen.
Genutzte Mobilfunkzelle wird für standortabhängige Dienste benötigt - in dem Fall der Zuhausebereich.
IMEI wird für Geräteabhängige Dienste benötigt - je nach Tarif darf man eine Datenverbindung nur über das Handy aber nicht über einen Laptop nutzen.
 
@Blu3to0th

bei dem weitere fehlt übrigens auch ein "e", war wohl der Praktikant am gegenlesen heute :evillol:
 
Kann man anstatt von Klagen und Verboten nicht mit Siegeln oä. den interessierten Kunden informieren? Wie bei Bio Bio Produkten. Das läuft doch. Mir is es zB egal ob VF meine Daten intern speichert bzw ich hoffe es sogar, dass wenn es zu Problemen kommt, sie sie der letzen Monate haben.
 
Verwirrter schrieb:
Wie verstößt Vodafone denn gegen die Gesetze? Alle genannten Daten werden zur Rechnungserstellung benötigt.

IMSI/MSISDN sind fest aneinander gebunden, da ist nix zu löschen.
Genutzte Mobilfunkzelle wird für standortabhängige Dienste benötigt - in dem Fall der Zuhausebereich.
IMEI wird für Geräteabhängige Dienste benötigt - je nach Tarif darf man eine Datenverbindung nur über das Handy aber nicht über einen Laptop nutzen.

Was du beschreibst sind zwar Informationen, die zur Herleitung von rechnungsrelevanten Daten benötigt werden, aber die nach der Extraktion dieser Daten gelöscht werden müssen. Im Endeffekt sind für die Rechnungsstellung an den Kunden nur die Daten nötig, die er auch auf der augehändigten Rechnung zu lesen bekommt. Die Information über die ausgehende Mobilfunkzelle eines einzelnen Anrufes verschwindet dann nachdem der Anruf der entsprechenden Tarif-Kategorie zugewiesen wurde.
 
Naja, gespeichert werden muss das schon länger, sonst hätte der Kunde keine Cance zu widersprechen falls ihm was mit der Rechnung komisch vor kommt.

"Tut uns leid, wir können das leider nicht überprüfen, die Daten wurden bereits gelöscht"

Ich weiß nicht wie lang da die Widerspruchsfristen gegen eine Rechnung sind, aber so lange muss man die Rohdaten auf jeden Fall aufheben.
 
Verwirrter schrieb:
Naja, gespeichert werden muss das schon länger, sonst hätte der Kunde keine Cance zu widersprechen falls ihm was mit der Rechnung komisch vor kommt.

"Tut uns leid, wir können das leider nicht überprüfen, die Daten wurden bereits gelöscht"

Ich weiß nicht wie lang da die Widerspruchsfristen gegen eine Rechnung sind, aber so lange muss man die Rohdaten auf jeden Fall aufheben.
Die Daten um die es geht werden nicht für die Abrechnung benötigt, dementsprechend braucht man sie auch nicht zu speichern.
Einzig wo z.B. Standortdaten Sinn machen würde, wäre, wenn du eine Roamingrechnung bekommst, jedoch nachweislich (nach deren System) nie dort warst. Das wäre jedoch ein fataler Fehler und sehr sehr dünnes Eis, der Staat stünde dort sicherlich sofort Gewehr bei Fuß.

Von einer Flat wird leider nichts erwähnt, aber dort ist es genauso. Das Telekommunikationsgesetz verbietet es z.B. dem Provider die Anrufe und Nummern zu erfassen, wenn du über eine Flat telefonierst. Daher solltest du auch niemals ein Einzelverbindungsnachweis bekommen dürfen, wenn das Telefonat eh über Flat erfolgt(e) und dem Kunden dadurch keine weiteren Kosten entstehen. (O-Ton Telekom und Versatel Businessansprechpartner.)

Die Klage kann daher durchaus Sinn machen. Bin gespannt auf den Ausgang.
 
Creeed schrieb:
... zur Aufklärung sinnlos.
Das ist nicht so richtig, Beispiel: in Berlin kommt jetzt ein 30 jähriger vor Gericht, der vor paar Monaten eine 8 jähriges Mädchen auf der Schultoilette Vergewaltigt hat. Gefasst ist er mit der Handystandortung (Funkzellenabfrage).
Beispiel 2: Der Typ der vor Monaten in Berlin so viele Autos abgefackelt hat, ist ebenfalls per Handystandortung (Funkzellenabfrage) gefasst worden. Du siehst es geht auch anders.

180 Tage sind meine Meinung nach viel zu lange, max. 30 Tage sollten reichen, den die Ermittlungsbehörden brauchen nicht so viel Zeit bei eine Straftatverfolgung.

Ob man die Vorratsdatenspeicherung überhaupt braucht, sprich 1984 ist eine andere Frage, weg bekommen wir sie vermutlich nicht mehr. Die Büchse der Pandora ist offen ...
 
@Entilzha
Das Problem dass ich mit der VDS habe sind eigentlich mehrere.

Zuallererst liegen die Daten bei Firmen und nicht beim Staat, also außerhalb der Kontrolle des selben. Dann wird jeder mal unter Generalverdacht gestellt da alles aufgezeichnet wird was an Kommunikation läuft, ich weiß dass keine Inhalte oder sonstiges gespeichert werden, keine Angst. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Alleine schon darum ist sie abzulehnen. Ich habe nichts dagegen wenn ein Richter eine QuellenTKÜ, Abhörmaßnahmen oder ähnliches anordnet, alles streng im rechtlichen Rahmen. Aber einfach mal alles abschöpfen in der Hoffnung in 100.000 Tonnen Schweinemist einen Diamanten zu finden ist ein wenig übertrieben.

Du hast 2 Beispiele gebracht, es gibt sicher noch ein paar. Aber diese Fälle wären auch ohne VDS aufklärbar gewesen. Wie hat die Polizei denn vor Handyortung und Bundestrojaner gearbeitet? Ich erinnere mich noch mit Grausen an den deutschen Herbst wo man mit Rasterfahndung und solchen Scherzen gearbeitet hat. Mir ist außerdem mehr als einmal so ein Grüner Frosch vors Auto gehüpft mit MP in der Hand um eine großflächige und vor allem umfassende Verkehrskontrolle zu machen. Da wurde alles kontrolliert, sogar der Rollator von Oma Müller ob sich da kein RAFler drin versteckt sozusagen.
 
@Creeed
Du hast vollkommen recht, das BVG meinte auch, dass Funkzellenabfrage nur bei großen Straftaten anwendbar sein soll, sofern irgendwann das Gesetzt kommt und dazu noch Verfassungskonform ist.
Das Problem bei Funkzellenabfrage ist, dass "jeder" der sich zu gegebener Zeit in der Zone aufgehalten hat, als potentieller Täter in frage kommt. Nicht, dass am Ende noch der Unschuldige, seine Unschuld beweisen muss und nicht umgekehrt. Ich bin auch in Zwiespalt, da muss man Abwegen.
 
@Entilzha
Deine Beispiele haben mit VDS gar nichts zu tun, die AKTUELLE Position lässt sich durch stille SMS und anschließender Abfrage bestimmen.

@Senekha:
ähm doch, Standort wird für Zuhause-Tarife benötigt. Beim Endgerät könnte man sagen: Okay, du darfst auch mit dem Laptop, das ist dann aber nicht von der Flat abgedeckt und kostet extra. Ob das so bei einem der Netzanbieter gemacht wird weiß ich nicht.

Klar könnte man bei jedem Anruf einfach nur speicher: Zuhause-Bereich ja/nein. Aber dann kann man nie feststellen ob der Teilnehmer 100km entfernt war oder Zuhause, aber beim Anlegen von dem Bereich eine Zelle vergessen wurde.

Oder meinst du jetzt andere Daten als ich?
 
@Verwirrter
soso... hier aus dem Artikel
Auf die Spur des gebürtigen Griechen waren die Ermittler durch eine „Funkzellenabfrage“ und Auswertung der Handy-Daten gekommen: Mit richterlicher Genehmigung waren die Verbindungsdaten aller Mobiltelefone zur Tatzeit am Tatort angefordert und mit dem Polizeicomputer abgeglichen worden.
haben also nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun, dann erkläre mir das mal Bitte :freak:
 
Das mit "gefasst worden" habe ich so verstanden, dass sie wussten wer es war und für die Festnahme haben sie dann die "Funkzellenabfrage" gebraucht.

Aber was speichert Vodafone denn in dem Fall hier? Doch nicht der ständige Aufenthaltsort sondern die Funkzelle in der ein Teilnehmer zum Zeitpunkt des Gesprächsaufbaus eingebucht ist.
 
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