News Klage von TikTok-Anbieter abgewiesen: EU-Einstufung von ByteDance als Gatekeeper bleibt bestehen

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"Klage in allen Punkten abgewiesen" - alles andere wäre in meinen Augen auch falsch gewesen.
 
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Als Torwächter im Sinne des DMA gelten Unternehmen, die:

  • Einen Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren erwirtschafteten oder einen Börsenwert von mindestens 75 Milliarden Euro aufweisen
  • Mehr als 45 Millionen Endnutzer im Monat erreichen
  • In mindestens drei EU-Staaten Plattformdienste anbieten
Danke für diese Auflistung. Damit zeigt sich, dass der DMA ziemlich willkürlich und gleichzeitig nicht stark genug ist. Zum Beispiel lässt sich mit ihm nicht der Film-Sündenpfuhl lösen:
CDLABSRadonP... schrieb:
In diesem Jahr wird die Film-Offensive von GOG zehn Jahre alt und noch immer lässt sich kein einziger Filmeklassiker auf GOG (und auch nirgendwo sonst) DRM-frei kaufen. Der freie Markt hat versagt. Es ist Zeit für Regulierung. Hier geht es um Kultur, die aktiv vorenthalten wird. Das muss endlich enden.
Ja, in einem Monat wird das traurige Jubiläum anstehen. 27ter August...
 
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diese dreistigkeit muss man erstmal haben:
ByteDance argumentierte, es generiere seinen Marktwert vor allem über Aktivitäten in China und nicht etwa in Europa.
tiktok ist in china überhaupt nicht verfügbar. dazu haben sie selbst zugegeben, dass sie in allen möglichen europäischen staaten unterwegs sind und die nutzerzahlen locker schaffen.
 
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Geld aus der EU und dem Euroraum schmeckt dem chinesischen Staat, ist ja klar, aber auflagen für Marktgleichheit? neeeeeeeeee im Sozialistischen China ist doch alles gut durch "geplant" ;D
 
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0x8100 schrieb:
tiktok ist in china überhaupt nicht verfügbar.
Das haben sie ja auch nicht gesagt. Nur das sie (ByteDance, NICHT TikTok) ihren Marktwert über Geschäfte in China erreichen.

Beispiel: ich habe eine Firma mit 100 Mrd. Umsatz, wovon aber nur 1 Mio. in der EU generiert wird. Dann als EU Gatekeeper eingestuft zu werden wäre natürlich Mist.

Das es bei ihnen halt nicht passt ist eine andere Sache.
 
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Donnidonis schrieb:
Nur das sie (ByteDance, NICHT TikTok) ihren Marktwert über Geschäfte in China erreichen.
und das ist komplett irrelevant für die einstufung als gatekeeper. das wird am dienst festgemacht, nicht an der firma.
 
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Von mir aus kann TikTok auch ruhig in Deutschland verboten werden, damit unsere Kinder von diesem chinesischen Müll mal geschützt werden.
 
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So gut wie alle großen Medienkonzerne missbrauchen das Wettbewerbsrecht.
Besonders stark zu sehen wenn die Presseaussage derart lautet ..."X setzt sich dafür ein, das Gesetz anders auslegen zu wollen als das Gericht es gerade entschieden hat / wir stimmen dem Gericht nicht zu".

Ich denke jeder weiß wie erfolgreich die Plattform ist und das sie bei Jugendlichen einen hohen Markanteil hat. Sich da rauszureden ist gänzlich unmöglich.

Selbst für Streamer ist das nicht negativ jetzt, die wollen auch mehr Kontrolle über Ihr Guthaben.
 
0x8100 schrieb:
und das ist komplett irrelevant für die einstufung als gatekeeper.
Ja, deshalb sagte ich ja es ist egal ob es TikTok nicht in China gibt.

Trotzdem finde ich bei der Betrachtung des Marktwertes wollte schon geschaut werden, was in der EU erwirtschaftet wird. Kann ja sein, sie machen mit dem EU Geschäft sogar Minus und wollen sich erst etablieren. Das es im Moment so ist ja, finde die Betrachtung nur etwas unpassend. Ist aber meine persönliche Meinung.
 
Es lohnt sich für alle großen Firmen das Gesetz zu brechen. Bis es entschieden wird - meist eh als Vergleich - hat man genug Geld erwirtschaftet oder genug Marktmacht um dennoch profitabel aus der Sache rauszukommen.

Bytedance ist keine Ausnahme. Meta macht es zum wiederholten Mal um nur ein Beispiel zu nennen.
 
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h3@d1355_h0r53 schrieb:
Es lohnt sich für alle großen Firmen das Gesetz zu brechen.
Ich habe noch nie eine Berechnung gesehen, dass das wirklich so ist. Es wird immer behauptet: der erwirtschaftete Gewinn durch das Geschäft mit dem Missbrauch ist um ein vielfaches höher, als die Geldstrafe. Zahlen habe ich leider nie gefunden, weil es mich wirklich mal interessieren würde. Ist die Strafe am Ende 1, 10, oder 50% des Gewinns durch den Missbrauch. Wird leider nie aufgeschlüsselt, aber immer wird es Richtung 1% behauptet.
 
Das Gesetz ist ja auch erst fast 2 Jahre in Kraft.
Dementsprechend ist das eigentlich recht flott mit den Entscheidungen der EU und der Gerichte.
 
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CDLABSRadonP... schrieb:
Zum Beispiel lässt sich mit ihm nicht der Film-Sündenpfuhl lösen:
Das ist eine andere Baustelle und hat mit dem hier nichts zutun.

Die Probleme für "GoG" bei den Filmen, geht auf das Urheberrecht und Copyright zurück und den Fristen dort. Nieman kann aktuell die großen Filmstudios dazu zwingen, ihre Werke an GoG, Netflix und Co zu lizensieren und entsprechend hätte alles, was da für die "Gatekeeper" eingetragen wird, auf die Studios quasi keine Auswirkung.

Die Filmstudios und Urheber, bekommt man an der Stelle nicht, egal was man an der Stelle rein schreibt. Netflix würde hier ggf. noch als Gatekeeper gegenüber den anderen Studios auftretten und für die Bedeutet es dann: Wenn Studio A bei dir ein Film anbieten will, dann MUSST du das auch zulassen und dein eigenes Studio B darf nicht bevorzugt werden.
 
M-X schrieb:
noch ein Tiktok Verbot
Das wäre das schlimmste, was man machen kann. Eher bestimmten content verbieten. Aber ein verbot wäre richtig dumm. Gibt einen ganzen Haufen Selbstständiger (keine expliziten Influenzer), die über die Platform ihre Dienstleistung an den „Mann“ bringen. Denen die Werbeplatform zu nehmen, schwierig.
 
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DevPandi schrieb:
Das ist eine andere Baustelle und hat mit dem hier nichts zutun.
Oh doch, es ist die andere Seite der gleichen Medaille. Es geht ja schließlich hier darum, dass du als Neueinsteiger in einen Markt nicht die Möglichkeit hast, dich überhaupt noch zu etablieren, weil die Nutzer die alte Welt hinter sich zurücklassen müssten. Du kannst nicht von iMessage zu WhatsApp (um jetzt einen Blödsinns-Vorschlag zu bringen) wechseln, weil die Kontakte und bisherigen Chatverläufe herumliegen.

Wieso ist das im Filmbereich die andere Seite der gleichen Medaille? Dort sind es eben nicht die nutzergenerierten Inhalte, sondern (noch schlimmer!) es sind die Kulturgüter, die einen in Haft nehmen sollen.
Wer Zweifel hat, kann hier rein schauen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_4328
https://pics.computerbase.de/1/1/1/3/7/7-cdab80753c3a7720/1-1280.bbbadce9.jpg
Oho, da taucht ja YouTube auf. Wieso denn das? Na weil jemand keine Möglichkeit hat, die Kanäle, die bei YouTube geschaut werden können, auch anderswo (zu anderen Bedingungen) zu sehen.

DevPandi schrieb:
Nieman kann aktuell die großen Filmstudios dazu zwingen, ihre Werke an GoG, Netflix und Co zu lizensieren und entsprechend hätte alles, was da für die "Gatekeeper" eingetragen wird, auf die Studios quasi keine Auswirkung.

Die Filmstudios und Urheber, bekommt man an der Stelle nicht, egal was man an der Stelle rein schreibt. Netflix würde hier ggf. noch als Gatekeeper gegenüber den anderen Studios auftretten und für die Bedeutet es dann: Wenn Studio A bei dir ein Film anbieten will, dann MUSST du das auch zulassen und dein eigenes Studio B darf nicht bevorzugt werden.
Natürlich kannst du den Studios sagen, dass sie damit aufzuhören haben, ihre Lizenzen exklusiv zu vergeben. Natürlich kannst du ihnen kriminelle Machenschaften wie RegionCodes untersagen. Es geht ja nicht darum, ihnen zu sagen, dass sie für ihren Film nur Betrag X verlangen dürfen, sondern, dass sie ihn prinzipiell überall in bestmöglicher Qualität anbieten müssten.

Und ja, ich kann verstehen, wenn Studios Bedenken haben, ihn DayOne DRM-frei herauszubringen. Ich habe (als DRM-Gegner; hört, hört!) persönlich und programmatisch kein Problem damit, wenn die Filme / Spiele / Whatever anfangs nur DRM-exklusiv verfügbar sind. Aber es muss eben festgeschrieben werden, wann sich das ändert und dass es sich ändert.

Es gibt viel Spielraum; der sollte aber auch genutzt werden.
 
Donnidonis schrieb:
Trotzdem finde ich bei der Betrachtung des Marktwertes wollte schon geschaut werden, was in der EU erwirtschaftet wird. Kann ja sein, sie machen mit dem EU Geschäft sogar Minus und wollen sich erst etablieren
das gesetz spricht aber von umsatz, nicht gewinn. wahrscheinlich gerade deshalb, damit man sich nicht künstlich arm rechnen kann. und entweder halten sie sich an die gesetze oder sie dürfen auch gerne wieder gehen.
 
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Vitali.Metzger schrieb:
, damit unsere Kinder von diesem chinesischen Müll mal geschützt werden.
Sei mir nicht böse das ist dein Job. Nicht mit irgendwelchen verboten, hat bei Jugendlichen und Kindern noch nie gezogen, sondern denen den richtigen Umgang mit sowas beizubringen.

M-X schrieb:
Besser wäre noch ein Tiktok Verbot aber das wird wohl nicht kommen.
Dan kommt ein flippflopp oder ein blablibb oder oder.
Die gehören reguliert keine Frage, Verbote solcher Plattformen sind ein Kampf gegen Windmühlen.
 
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