"Kleiner Gewerbeschein" - Infos, Hinweise, Tipps&Tricks, Erfahrungen

Nebengewerbe (Hobby zu Geld machen) - Lohnt es sich?

  • Ja, es lohnt sich!

    Stimmen: 5 41,7%
  • Nein, zu viel Aufwand!

    Stimmen: 4 33,3%
  • Probieren - "Try and error"

    Stimmen: 3 25,0%

  • Umfrageteilnehmer
    12
Ja. Ok. Stimmt.
Im Wisio wird das ja alles erklärt.
Das wird auch vorerst das einzige bleiben.
Dieses Jahr sehe ich noch als Start, informieren etc. und mal schauen, was das Netzwerk eines Freundes bringt.
Hauptsache nicht mehr ganz so viel Arbeit und mal das Hobby ausnutzen, um daraus etwas Gewinn zu machen.

Und was gut tut, wenn man neue Leute kennenlernt, sich anders betätigt, anderen helfen kann. Ein Ausgleich mal zu der Arbeit und wenn ein Einkommen daraus wird, super.
 
duAffentier schrieb:
Hauptsache nicht mehr ganz so viel Arbeit und mal das Hobby ausnutzen, um daraus etwas Gewinn zu machen.

Ein Ausgleich mal zu der Arbeit und wenn ein Einkommen daraus wird, super.
Wie ich weiter oben bereits schrieb, bitte nicht immer mal wieder eine Privateinlage machen, dann einen Verlustvortrag und immer so weiter. Das Finanzamt muss eine Gewinnerzielungsabsicht erkennen können. Spätestens so nach ca. drei oder vier Jahren müssen Gewinne erzielt werden und Steuern fließen, ansonsten zahlst Du den ganzen Kram nach. Der Steuerberater Deines Vertrauens kann Dir dabei sicherlich weiterhelfen.
 
Ok ja. Danke.

Geb dir ja recht. Aber wenn man als Beispiel. Viele haben ja keine Aktivitäten und haben den Schein als Backup so, falls doch mal was ist und wie z.B. in Coronazeiten sich viel mehr Zeit auf tut.
Aber ich starte erstmal.
Danke für den Hinweis.
 
duAffentier schrieb:
Viele haben ja keine Aktivitäten und haben den Schein als Backup
Ja, hatte ich zuerst auch. Dann kam die Handwerkskammer und hat regelmäßig Jahresbeiträge gefordert. Die konnte ich wegen der sehr geringen Erträge auf Antrag ermäßigen lassen, abe bezahlen musste ich doch etwas.
Diesen Antrag musste ich alljährlich neu stellen, das allein war schon lästig. Auch dieser (zwar in meinem Fall ermäßigte) Beitrag geht zu Lasten des Ertrages aus dem Unternehmen, ist aber steuerlich abzugsfähig (das sind Aufwendungen zur Ingangsetzung oder Fortführung des Geschäftsbetriebes).

In diesem Zusammenhang kann ich Dir nochmals empfehlen, dass Du Dir einen DATEV-Kontenrahmen besorgst . . . z.B. hier:
https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st2111919883.pdf

Daraus kannst Du Dir eine ganze Menge Anregungen entnehmen, was alles steuerlich abzugsfähig ist (natürlich nur, wenn entsprechende Erträge aus dem Unternehmen erzielt werden).

Du hast nach Hinweisen und Ratschlägen gefragt, ich habe Dir hoffentlich einige zielführende Antworten geliefert. Richtig ist: fang erstmal an und schaue dann, was alles auf Dich zukommt. Vielleicht lässt sich das Ganze ja auch zum Haupterwerb ausbauen? Ich jedenfalls wünsche Dir von ganzem Herzen viel Erfolg dabei.

Achso ja, habe noch etwas sehr wichtiges vergessen:
Du musst unbedingt Deinen Arbeitgeber danach fragen, ob der mit der Ausübung des Nebenerwerbs einverstanden ist! Soweit der Nebenerwerb nicht mit dem Haupterwerb kollidiert (in Konkurrenz tritt) und der Nebenerwerb nicht übemäßig großen Zeitaufwand erfordert, der Deine Erholungsphasen über Gebühr belastet, sollte er nichts dagegen einwenden können. Er muss den Nebenerwerb explizit, möglichst schriftlich, genehmigen!
 
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