sikarr
Vice Admiral
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Niemand hat das behauptet, aber es wäre falsch zu denken das unsere Behörden nicht in der Lage wären psychischen Druck auszuüben um eben an Infos zu kommen. Ich habe es zwar nicht selbst erlebt aber meine Freundin war schon in so einer Situation (unverschuldet). Da sollte man sich dann schon fragen ob es das Wert ist oder man kooperiert.PC295 schrieb:Wir leben nicht in den USA...
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren musst du keine Aussagen bzw. irgendwelche Vorladungen nachkommen, dass heißt, du musst auch keine Passwörter oder Zugangsdaten herausgeben.
Wenn jemand von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht, ist dass auch kein Haftgrund.
Nichtsdestotrotz, natürlich ist Verschlüsselung kein Verdächtigungsgrund, das ist richtig. Aber manche, der TE z.B. nicht, tun aber so also ob sie alles super verschlüsseln und verschleiern müssten.