Komme einmalig über 400€ Grenze

Kar0

Cadet 2nd Year
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Feb. 2010
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Hallo!
Ich habe einen 400€ Aushilfsjob, den ich am Wochenende ausübe. Jetzt habe ich für mein Studium ein 6-wöchiges Praktikum absolviert, für das ich auch Geld bekomme. Das ist zwar nicht allzu viel, aber zusammen mit meinem normalen Aushilfsjob komme ich jetzt über die 400€ Grenze. Das ist nur diesen Monat so und ich komme auch in anderen Monaten oft nicht an die 400€ dran (meistens nur so zwischen 150-250€). Also über den Jahresbetrag komme ich nicht.
Jetzt meine Frage: Was passiert jetzt eigentlich? Muss ich oder einer meiner Arbeitgeber nochmal begründen, warum ich drüberkomme? Muss ich eine Steuererklärung machen (obwohl ich ja nicht über den Jahresbetrag komme)? Ich habe eigentlich sonst immer nur eine Nichtveranlagungbescheinigung gehabt.
 
soweit ich weiß, ist das egal, solange du nicht über die jahresgrenze kommst.
 
Wenn Du auf die Lohnsteuerkarte Steuern bezahlt hast, solltest Du auf jeden Fall im nächsten Jahr eine Erklärung abgeben, damit Du das Geld zurückbekommst. Ansonsten darfst Du - soweit mir das bekannt ist - als Student in den Semesterferien auch mehr Geld verdienen, ohne dass es Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung gibt.
 
Bei 400 e jobs gibt es keine monatsgrenze, sondern eine Jahresgrenze. Außerdem darfst du in 2 Monaten sogar das doppelte verdienen, so dass es immer noch als 400€ job gilt..

Das hat absolut nix mit dem Steuerfreibetrag vom 7600+ € zu tun...
 
doch, denn wenn du mehr als 7600€+ Steuerfreibetrag überschreitest fällt das kinder geld weg
 
ja es ist egal solange du nicht mehr als 7200€ pro jahr verdienst..(jahressumme)..

wenn du nicht so viele tage arbeitest
 
bekommst du bafög?
weil da ist es nicht egal und da hast du auch nicht die 2 monate wo du mal drüberkommen darfst. frag deinen arbeitgeber, ob du nicht einen monat frei machen kannst und dann im nächsten monat doppelt soviel arbeitest ;-)
 
bekommst du nebenbei arbeitslosengeld musst du ebenfalls aufpassen das du nicht auf mehr als 15h die woche kommst^^
 
Das ist egal, nur hast du bei deinem 2.job (praktikum) Lohnsteuerklasse 6 und somit viele Abzüge --> Rückerstattung am Ende des Jahres.

Das selbe steht mir auch bevor...Hiwijob an der Uni und ab September 3 Monate Praktikum.
 
Wolly555 schrieb:
Das ist egal, nur hast du bei deinem 2.job (praktikum) Lohnsteuerklasse 6 und somit viele Abzüge --> Rückerstattung am Ende des Jahres.

Das selbe steht mir auch bevor...Hiwijob an der Uni und ab September 3 Monate Praktikum.

hab ich grad ziemlichen streß mit.
wenn du über deine familie in einer gesetzlichen krankenversicherung bist verlierst du den versicherungsschutz wenn du auch nur einen tag länger als 2 monate arbeitest :freak:
(400€ job abgesehen)
 
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