Kostenvoranschlag wird nicht komplett von Versicheurng getragen

WhiteShark schrieb:
Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Das heißt nicht das das Gerät wertlos wäre.

Bei Geräten der Unterhaltungselektronik ist das aber in der Regel der Fall. Das weiß auch die Versicherung, sonst hätte sie den Restwert von der Summe abgezogen.
 
Gerade bei elektronischen Geräten ist genau das meist/oft nicht der Fall. Ist ja auch in diesem Fall so. Das Gerät ist noch funktionstüchtig und würde daher bspw bei ebay wohl noch einen ganz guten Verkaufspreis erzeugen.

Das es sich bei der 254€ Version nicht um das Gerät des TE handelt, habe ich übersehen.

Trotzdem scheinen die 250€ ja ein gutes Angebot zu sein (egal was mit dem altem Gerät passiert). Ist es ein Jahr alt und geht man von 350€ Neuwert aus, so kommt das bzgl Zeitwert gut hin.
Lehnt man sowas ab, könnte es zwar sein, dass 30€ mehr rausspringen, aber könnte auch sein, dass dann richtig geprüft wird.
 
Benzer schrieb:
Wenn dein Auto nen Totalschaden hat bekommst du ja auch nicht das Geld von der Versicherung für ein Neues und darfst den Schrotthaufen dann nochmal zum Schrotthändler bringen :D

Doch genau so läuft das, allerdings zieht die Versicherung den Restwert schon beim Auszahlbetrag ab.
 
Rechnung habe ich noch von Saturn und die hat auch die Versicherung bekommen. Ich habe damals 350€ gezahlt.
Aber ist jetzt ja alles geklärt. Geld bekomme ich überwiesen und das gerät unrepariert zurück. Fertig
 
Benzer schrieb:
Wenn dein Auto nen Totalschaden hat bekommst du ja auch nicht das Geld von der Versicherung für ein Neues und darfst den Schrotthaufen dann nochmal zum Schrotthändler bringen :D

Aber selbstverständlich darfst Du das. Wie kommst Du darauf, dass es anders wäre? Die Karre gehört Dir. Vor und nach einem Unfall. Die Versicherung kauft Dir doch nicht das Auto (bzw. Tablet) ab, sondern zahlt dir lediglich den Schaden. Was Du danach mit dem Schrotthaufen machst (reparieren, verschrotten, nicht reparieren und weiter nutzen, usw.) ist in diesem Zusammenhang vollkommen Schnuppe.

edit: gerade erst gesehen; wird ja immer schlimmer... ;)

~H!ld3~ schrieb:
Beim Schadenersatz geht es darum, dich so zu stellen, als wäre das ganze nicht passiert.
Wenn du jetzt Schadenersatz bekommst und das Gerät behalten kannst, wärst du am Ende besser gestellt.
Der Versicherer bezahlt die kaputte Ware, du kannst dir eine neue kaufen und natürlich kann der Versicherer dann die von ihm bezahlte Ware von dir einfordern.
Wie kann man bitte denken, dass man beides bekommt bzw. unter allen Umständen behalten darf o.O
Gegenfrage an Dich: Wie kann man bitte denken, dass eine Versicherung das Recht hat, Dir deinen Kram abzunehmen? Junge, junge. In diesem Forum nach rechtlichem Rat zu fragen, ist offenbar genauso sinnvoll, wie sich bei frag-mutti.de über neue Grafikkarten beraten zu lassen :freak:
 
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@ Ismael11: Stimmt nicht, heronimo hat es passend beschrieben. Der Restwert vom Auto wird mit der durch die Versicherung ausgezahlten Summe verrechnet, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Du bekommst also das weniger was das Auto nach dem Unfall noch wert ist. Kannst es dann verkaufen um die Restsumme zu bekommen, oder wieder aufbauen. Alles andere ist Kulanz der Versicherung nach dem Motto: "Mach mit dem Schrott was du willst."
Das kannst du gerne nachstöbern im Zitat aus Post 32.

PS: Autovergleiche hinken in der IT eigentlich immer... denn ein Totalschaden beim Auto hat zumindest wenn es kein wirtschaftlicher ist, keinen Restwert mehr - den Metallklumpen kann man dann natürlich zum Schrotti bringen und bekommt 100% vom Wiederbeschaffungswert.
 
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