Flaschensammler
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- Okt. 2023
- Beiträge
- 434
Hi Community,
um es kurz zu halten: Ich bin als Krankenpfleger auf Intensivstation bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt (seit März).
Da ich mehr oder weniger ausschließlich nachts arbeite, kommen da stets Nachtzuschläge zustande. Ich nehme aber auch möglichst alle Sonntage mit. Von daher müsste da einiges zusammenkommen.
Bei der Gehaltsauszahlung jetzt im April (für den März) fiel mir auf, dass knapp 1k€ fehlen.
Nach mehrmaligen Nachfragen heißt es nun plötzlich, dass die Zuschläge (25% Nacht, 50% Sonntag, 100% Feiertag) "anders" berechnet werden, als bei der Gehaltsverhandlung kommuniziert.
Im Leasing ist es üblich, dass Stundenlohn X vereinbart wird. Meist wird dieser so aufgesplittet:
0,5X gelten als "Basislohn", die anderen 0,5X als "außertariflichen" Zuschlag. Im Krankheitsfall bekommt man nur den halben Stundenlohn (der außertarifliche Zuschlag ist quasi wie eine Auflaufprämie im Fußball).
Natürlich fragte ich beim Bewerbungsgespräch nach, ob die Zeitzuschläge für den gesamten Lohn X gelten. Die Disponentin sagte explizit ja!
Im Arbeitsvertrag wiederum steht davon nichts drinne; generell steht dort zum Thema Zuschläge rein gar nichts drinne.
Jetzt aber überweist mir die Firma (die ich natürlich nicht nennen darf) aber einen zu geringen Lohn. Die Zuschläge werden nun plötzlich nur anhand des 0,5X Basislohns errechnet, alles andere müsse schriftlich im Vertrag vereinbart sein. Durch die verhältnismäßig hohen Löhne in der Intensivpflege fallen solche Differenzen massiv auf.
Also ja, es klingt wie ein typischer Fall von: Was nur mündlich abgesprochen wurde, existiert nicht!
Die Frage ist nun, ob es da nicht einen Grundsatz gibt, dass Zuschläge immer anhand von X (Gesamtlohn) zu berechnen sind.
Kennt sich jemand damit ein bisschen aus??
um es kurz zu halten: Ich bin als Krankenpfleger auf Intensivstation bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt (seit März).
Da ich mehr oder weniger ausschließlich nachts arbeite, kommen da stets Nachtzuschläge zustande. Ich nehme aber auch möglichst alle Sonntage mit. Von daher müsste da einiges zusammenkommen.
Bei der Gehaltsauszahlung jetzt im April (für den März) fiel mir auf, dass knapp 1k€ fehlen.
Nach mehrmaligen Nachfragen heißt es nun plötzlich, dass die Zuschläge (25% Nacht, 50% Sonntag, 100% Feiertag) "anders" berechnet werden, als bei der Gehaltsverhandlung kommuniziert.
Im Leasing ist es üblich, dass Stundenlohn X vereinbart wird. Meist wird dieser so aufgesplittet:
0,5X gelten als "Basislohn", die anderen 0,5X als "außertariflichen" Zuschlag. Im Krankheitsfall bekommt man nur den halben Stundenlohn (der außertarifliche Zuschlag ist quasi wie eine Auflaufprämie im Fußball).
Natürlich fragte ich beim Bewerbungsgespräch nach, ob die Zeitzuschläge für den gesamten Lohn X gelten. Die Disponentin sagte explizit ja!
Im Arbeitsvertrag wiederum steht davon nichts drinne; generell steht dort zum Thema Zuschläge rein gar nichts drinne.
Jetzt aber überweist mir die Firma (die ich natürlich nicht nennen darf) aber einen zu geringen Lohn. Die Zuschläge werden nun plötzlich nur anhand des 0,5X Basislohns errechnet, alles andere müsse schriftlich im Vertrag vereinbart sein. Durch die verhältnismäßig hohen Löhne in der Intensivpflege fallen solche Differenzen massiv auf.
Also ja, es klingt wie ein typischer Fall von: Was nur mündlich abgesprochen wurde, existiert nicht!
Die Frage ist nun, ob es da nicht einen Grundsatz gibt, dass Zuschläge immer anhand von X (Gesamtlohn) zu berechnen sind.
Kennt sich jemand damit ein bisschen aus??