1337 g33k schrieb:
@DrToxic:
Der Elektroladen ist ein gutes Beispiel. Er kann zwar nicht grundlos die Zeitungen verklagen und verbieten lassen. Er kann allerdings sehr wohl entscheiden, ob er die Zeitung in seinem Laden auslegen möchte oder nicht. Genau das dürfen Seitenbetreiber auch.
Das wäre dann aber doch der umgekehrte Fall, also ob die offizielle Olympia-Website auf andere Websites mit mehr oder weniger kritischer Berichterstattung verlinkt oder nicht.
Es geht hier aber um Links, die "von Außen" auf die Olympia-Websites zeigen.
Ich höre das erste mal davon, dass jemand sowas verbieten kann/will.
Es gibt ähnliche Fälle im Urheberrecht, z.B. einem vom Heise-Verlag, die in einer Newsmeldung auf eine Website verlinkt haben, wo man ein Programm herunterladen konnte, das dazu geeignet ist, einen "wirksamen Kopierschutz" zu umgehen. Das Verfahren hat Heise letztendlich Recht bekommen. Pressefreiheit geht in dem Fall vor Urheberrecht.
Wobei auch eine Rolle spielte, dass auch ohne Link jeder einfach über den Namen des Programms bzw. der Herstellerfirma z.B. über Google zu dieser Website kommen kann.
In anderen Fällen durfte sogar auf Websites von verfassungsfeindlichen Organisationen, z.B. Neonazis verlinkt werden. Auch das ist durch die Pressefreiheit gedeckt.
Und Google darf z.B. mit seiner Bildersuche auch vollautomatisch urheberrechtlich geschütze Inhalte verlinken, denn der jeweilige Rechteinhaber kann durch einen entsprechenden Eintrag in der Website Suchmaschinen wie Google aussperren.
Aber sowas wie die Forderdung der Olympia-Organisatioren hat es meines Wissens noch nicht gegeben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein einseitiges Verlinkungsverbot vor Gericht Bestand hätte. In den oben aufgezählten Beispielen hat das jeweilige Gericht immer die Ansicht vertreten, dass Verlinkungen nunmal zu den elementaren Eigenschaften des Internets gehören.
Wer etwas online stellt, muss damit rechnen, von anderen verlinkt zu werden und andersherum darf man auch auf alles mögliche verlinken, ohne sich dabei automatisch den Inhalt der anderen Seite zu Eigen zu machen.